Für dazwischen oder danach. Die Abredeversicherung.
  

Für dazwischen oder danach.
Die 
Abredeversicherung.

Sie nehmen sich ein unbezahltes Sabbatical, um viel Zeit mit der Familie zu verbringen. Oder Sie müssen eine Auszeit zwischen zwei Stellen überbrücken. Vielleicht reduzieren Sie Ihr Arbeitspensum auf unter acht Stunden pro Woche. Alles, was Sie dafür brauchen, ist der richtige Schutz, damit Sie bei einem Unfall gut versichert sind. Das bietet die Abredeversicherung.
Die Abredeversicherung verlängert die obligatorische Unfallversicherung nach UVG um bis zu sechs Monate. So sind Sie in der Freizeit weiterhin gegen Unfälle versichert – und zwar im In- und Ausland. 
Versichern können sich Arbeitnehmende, die bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche angestellt sind. Wenn Sie bei der Allianz eine Abredeversicherung abschliessen möchten, geht das nur, wenn Ihr bisheriger Arbeitgeber bereits bei uns eine Unfallversicherung abgeschlossen hat. Fragen Sie deshalb Ihren Arbeitgeber, bei wem er die Unfallversicherung abgeschlossen hat.
Bis einschliesslich 31 Tage nach dem letzten Lohnanspruch sind Sie noch über Ihren Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämie für die Abredeversicherung muss vor Ablauf der 31 Tage einbezahlt werden, damit Sie weiterhin bei Unfällen geschützt sind. Um diese abzuschliessen, verwenden Sie ganz einfach das Anmeldeformular, das Sie von Ihrem Arbeitgeber oder von dessen Unfallversicherer erhalten.
Gut zu wissen: 
  • Die Prämie für die Abredeversicherung beträgt CHF 45.– pro Monat.
  • Die Mindestdauer beträgt 1 Monat.
  • Die Abredeversicherung kann monatlich verlängert werden.
  • Die Überweisung muss vor Ablauf des aktuellen Versicherungsschutzes erfolgen.
  • Die Abredeversicherung kann für maximal 6 Monate abgeschlossen werden.
  • Sind Sie bei Arbeitslosigkeit bei der SUVA unfallversichert, ist diese auch für die Abredeversicherung zuständig.

Die Leistungen der Abredeversicherung entsprechen denjenigen aus der obligatorischen Unfallversicherung. Dazu gehören beispielsweise:

  • Medizinische Behandlungen
  • Bergungs- und Rettungsmassnahmen
  • Reise- und Transportkosten
Nach Ablauf der Abredeversicherung müssen Sie die Unfalldeckung bei Ihrer Krankenkasse einschliessen – sofern Sie nicht wieder gemäss UVG versichert sind oder Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Ergänzend dazu kann eine Privat-Unfallversicherung abgeschlossen werden.
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