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Sie ziehen um. Zum Glück passt die Couch in den Transporter eines Freundes. Oder Sie entscheiden sich für Carsharing mit den Nachbarn. Und schonen damit nicht nur die Umwelt, sondern auch das Portemonnaie. Teilen macht Sinn. Die Frage ist nur: Wer zahlt, wenn etwas passiert? Hier kommt die Fremdlenkerversicherung zum Zuge.
Was ist eine Fremdlenkerversicherung?
Die Fremdlenkerversicherung – auch Drittlenkerversicherung genannt – ist eine kostenpflichtige Zusatzdeckung zur Privathaftpflichtversicherung. Je nach Versicherungsgesellschaft heisst sie auch «Benützung fremder Motorfahrzeuge» oder ähnlich. Sie übernimmt die entstandenen Kosten, wenn Sie ein fremdes Auto lenken und daran einen Schaden verursachen.
Mit der Zusatzdeckung «Benützung fremder Motorfahrzeuge» übernimmt unsere Allianz Privathaftpflichtversicherung Schäden an Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen. Dazu gehören geliehene Autos, Motorräder, Wohnwagen und sogar Boote – vorausgesetzt Sie leihen das Fahrzeug von einer Privatperson aus und nutzen es unregelmässig.
Wer braucht eine Fremdlenkerversicherung?
Eine Fremdlenkerversicherung ist sinnvoll, wenn Sie gelegentlich das Auto von Freundinnen oder Bekannten ausleihen. Typischerweise gilt: Die Fremdlenkerversicherung gilt, wenn Sie das Fahrzeug nicht öfter als einmal pro Woche und maximal zwei Monate lang nutzen – oder höchstens eine Woche am Stück.
Dieser Schutz richtet sich an Menschen, die flexibel bleiben wollen – ohne Sorge, einem Freund oder einer Bekannten im Schadenfall hohe Kosten zu verursachen. Dazu gehören:
- Junge Erwachsene, die das Auto der Eltern oder Freunde nutzen, aber nicht im gleichen Haushalt leben
- Freunde und Bekannte, die sich Autos gegenseitig leihen
- Personen, die sich gelegentlich für einen Umzug oder einen Einkauf einen Lieferwagen ausborgen
- Nachbarschaftliches Carsharing ohne kommerzielle Anbieter
Doch nicht immer ist ein Fremdlenkerschutz sinnvoll. Zum Beispiel in den folgenden Fällen:
- Kommerzielles Carsharing (z. B. Mobility oder andere Anbieter) ist mit der regulären Fremdlenkerversicherung nicht abgedeckt. Hier gelten die Versicherungsbedingungen der Carsharing-Firma.
- Für Familienmitglieder im gleichen Haushalt ist die Fremdlenkerversicherung meist unnötig, da viele Autoversicherungen diese Fahrten bereits abdecken.
Was deckt die Fremdlenkerversicherung?
Die Fremdlenkerversicherung deckt Schäden, die Sie als Fahrerin oder Fahrer eines fremden Fahrzeugs verursachen. Sie übernimmt dabei in der Regel:
- Den Selbstbehalt der Kaskoversicherung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
- Den Bonusverlust des Halters oder der Halterin – also die Erhöhung der Versicherungsprämie nach einem Schadenfall
- Die Reparaturkosten für das Auto, falls keine Vollkaskoversicherung besteht
Ein Beispiel aus der Praxis:
Sie fahren das Auto eines Freundes und touchieren beim Parkieren eine Mauer. Der Schaden an der Mauer wird durch die Haftpflichtversicherung Ihres Freundes bezahlt. Den Schaden am Auto Ihres Freundes übernimmt seine Kaskoversicherung, falls er eine hat. In diesem Fall muss Ihr Freund den Kasko-Selbstbehalt im Schadenfall zahlen – in der Regel zwischen CHF 500.– und CHF 2000.–. Zudem wird die Kaskoversicherung Ihres Freunds nach einem Schadenfall für gewöhnlich teurer (Bonusverlust).
Hat Ihr Freund keine Kaskoversicherung, bleibt er auf den Reparaturkosten sitzen und könnte von Ihnen verlangen, dass Sie diese Kosten übernehmen. Genau hier greift die Fremdlenkerversicherung: Sie übernimmt den Selbstbehalt, gleicht den Bonusverlust aus oder deckt die Reparaturkosten, falls keine Kaskoversicherung vorhanden ist.
Fahrzeug regelmässig ausleihen
Sie fahren öfter mit einem fremden Auto? Dann reicht die klassische Drittlenkerversicherung nicht aus. Mit unserem Allianz Premium-Fremdlenkerschutz können Sie fremde Fahrzeuge beliebig oft nutzen – ob für Fahrten mit dem Auto einer Kollegin oder beim Carsharing. Der Schutz gilt ohne Begrenzung der Fahrten und bietet Ihnen maximale Flexibilität und Sicherheit.
Was kostet eine Fremdlenkerversicherung?
Die Kosten für eine Fremdlenkerversicherung sind in der Schweiz vergleichsweise gering. Bei der Allianz startet die Zusatzdeckung «Führen fremder Motorfahrzeuge» in der Privathaftpflicht bereits bei CHF 30.– pro Jahr.
Wohnort: 8000 Zürich, Alter 45, Zahlweise: jährlich, Laufzeit: 1 Jahr, Selbstbehalt 10 % (mind. CHF 500.– / höchstens 5000.–)
Sind Sie unter 30 Jahre alt, profitieren Sie von 20 % Jugendrabatt auf Ihre Privathaftpflicht – inklusive Fremdlenkerschutz. Kombinieren Sie Ihre Privathaftpflicht mit einer Hausratversicherung, schenken wir Ihnen zusätzlich 10 % Rabatt.
Fahrten mit fremdem Auto absichern: der Allianz Fremdlenkerschutz
Egal ob Sie das Auto Ihrer besten Freundin fahren, den Lieferwagen vom Nachbarn ausleihen oder mit dem Töff Ihrer Tante unterwegs sind – wer fremde Fahrzeuge nutzt, sollte sich gut absichern. Genau hier kommt die Fremdlenkerversicherung ins Spiel.
Mit der Zusatzdeckung «Benützung fremder Motorfahrzeuge» zu unserer Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich ab. Der Schutz gilt für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen – inklusive Motorräder und Wohnwagen.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Übernahme von Kaskoschäden am ausgeliehenen Fahrzeug, sofern keine Kaskoversicherung für das Fahrzeug besteht
- Übernahme des Selbstbehalts der Kaskoversicherung des Halters oder der Halterin des Fahrzeugs
- Ausgleich des Bonusverlusts des Halters oder der Halterin, um eine höhere Versicherungsprämie zu vermeiden
Wenn Sie häufiger fremde Fahrzeuge oder Carsharing-Angebote nutzen, können Sie den Schutz mit dem Allianz Premium-Fremdlenkerschutz erweitern – ohne Begrenzung der Fahrten.
Sie haben noch Fragen zur Fremdlenkerversicherung? Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne weiter.
Ja, die Fremdlenkerversicherung zahlt auch, wenn Sie mit einem Schweizer Fahrzeug im Ausland unterwegs sind.
Und die Versicherung zahlt grundsätzlich ebenfalls, wenn Sie ein Fahrzeug bis 3,5 Tonnen mit europäischen Kontrollschildern ausleihen. Der Bonusverlust ist allerdings lediglich für Motorfahrzeuge mit schweizerischen oder liechtensteinischen Kontrollschildern versichert.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Fremdlenkerdeckung im Ausland? Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
Es kommt darauf an, was mit «Parkschaden» gemeint ist.
Für die Versicherung ist ein «Parkschaden» ein Schaden am parkierten Fahrzeug, der durch eine unbekannte Person verursacht wurde. Für diese Art von Parkschaden braucht es eine separate Zusatzversicherung. Mehr darüber finden Sie in unserem Ratgeber zu Parkschäden.
Im Volksmund wird hingegen auch ein Schaden, der beim Parkieren passiert ist, als «Parkschaden» bezeichnet. Solche Schäden sind für die Versicherung klassische Kollisionsschäden und damit eigentlich ein Fall für die Vollkasko. Wenn keine Vollkasko vorhanden ist, kann die Fremdlenkerversicherung in gewissen Fällen den Schaden übernehmen.
Die Fremdlenkerversicherung gilt für alle Fahrzeugtypen bis 3,5 Tonnen mit einem europäischen Kontrollschild. So ist auch der Wohnwagen Ihrer Nachbarin versichert, falls Sie ein verlängertes Weekend in diesem verbringen.
Wenn Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind oder das Auto Ihres Arbeitgebers ausleihen, greifen weder die reguläre Fremdlenkerversicherung noch die Premium-Fremdlenkerdeckung.
Was Sie bei der Mietwagenversicherung beachten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

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