Bei einem Hagelschaden am Gebäude springt in der Regel die Gebäudeversicherung ein. In den meisten Kantonen müssen sogenannte Elementarschäden wie Hagel, Sturm, Überschwemmung und Erdrutsche über die kantonale Gebäudeversicherung versichert werden. In gewissen Kantonen können Sie aber auch eine private Gebäudeversicherung abschliessen. Dazu zählen die Kantone Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri, Obwalden und Wallis.
Sowohl die kantonale als auch eine private Gebäudeversicherung schützt Ihr Eigenheim samt seinen Bestandteilen wie zum Beispiel Ihren Dachfenstern oder der Solaranlage. Mit einer privaten Gebäudeversicherung können Sie zudem Ihre Gartenlaube, Ihren Zaun und Ihre Thuja-Hecke versichern.
Mit dem richtigen Verhalten können Sie Hagelschäden an Haus und Garten vermeiden – oder zumindest minimieren. Das können Sie tun, wenn ein Unwetter angekündigt ist:
Erst mal: tief durchatmen. Und dann: den Hagelschaden melden. Wir kümmern uns um die Schadenabwicklung. Schnell und unkompliziert.
Halten Sie bei der Schadenmeldung bitte diese Informationen bereit:
Melden Sie den Schaden entweder online oder telefonisch – und zwar rund um die Uhr:
0800 22 33 44 aus der Schweiz
+41 43 311 99 11 aus dem Ausland