Welche Versicherung bezahlt Hagelschäden am Haus und Garten?
Bei einem Hagelschaden am Gebäude springt in der Regel die Gebäudeversicherung ein. In den meisten Kantonen müssen sogenannte Elementarschäden wie Hagel, Sturm, Überschwemmung und Erdrutsche über die kantonale Gebäudeversicherung versichert werden. In gewissen Kantonen können Sie aber auch eine private Gebäudeversicherung abschliessen. Dazu zählen die Kantone Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri, Obwalden und Wallis.
Sowohl die kantonale als auch eine private Gebäudeversicherung schützt Ihr Eigenheim samt seinen Bestandteilen wie zum Beispiel Ihren Dachfenstern oder der Solaranlage. Mit einer privaten Gebäudeversicherung können Sie zudem Ihre Gartenlaube, Ihren Zaun und Ihre Thuja-Hecke versichern.
Hagelschäden vermeiden
Mit dem richtigen Verhalten können Sie Hagelschäden an Haus und Garten vermeiden – oder zumindest minimieren. Das können Sie tun, wenn ein Unwetter angekündigt ist:
- Alle Fenster und Türen schliessen
- Alle Storen ein- oder hochfahren
- Generell darauf achten, dass Schächte und Dachrinnen von Laub und Schmutz befreit sind
Sicher durch die Hagelsaison – mit unserer Hagel-Checkliste!
Wenn es trotzdem zu einem Hagelschaden kommt
Erst mal: tief durchatmen. Und dann: den Hagelschaden melden. Wir kümmern uns um die Schadenabwicklung. Schnell und unkompliziert.
Halten Sie bei der Schadenmeldung bitte diese Informationen bereit:
- Policennummer und Name der versicherten Person
- Adresse des Gebäudes oder Ort, an dem der Gegenstand beschädigt wurde
- Umfang der beschädigten Gebäudeteile oder Gegenstände inklusive Fotos
- Telefonnummer für eine Besichtigung
Melden Sie den Schaden entweder online oder telefonisch – und zwar rund um die Uhr:
0800 22 33 44 aus der Schweiz
+41 43 311 99 11 aus dem Ausland

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