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Viele Fragen über die Zukunft und die eigene Vorsorge. Wie wichtig ist mir finanzielle Sicherheit? Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet sich zur Abdeckung Ihrer Risiken an und geht auf Ihre Bedürfnisse ein. Wenn Sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls erwerbsunfähig werden und nicht mehr arbeiten können, springt die staatliche und berufliche Vorsorge ein.
Leider reichen die Leistungen dieser beiden Säulen oft nicht aus. So sind für Angestellte bei Krankheit in den meisten Fällen nur bis 60 % ihres vorherigen Einkommens und bei Unfall meist nur bis 90 % gedeckt.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist aber nicht nur für Angestellte sinnvoll. Sondern auch zum Beispiel für Studierende, Selbstständige sowie Hausfrauen und Hausmänner. Auch für Kinder und Jugendliche haben wir passende Lösungen. Unsere Beraterinnen und Berater finden mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung.
Im Leistungsfall erhalten Sie die Rente bei Krankheit oder Unfall. Die Höhe der ausgezahlten Rente hängt dabei vom Grad der Erwerbsunfähigkeit ab. Diese ist gestaffelt. Ab 70 % Erwerbsunfähigkeit erhalten Sie die volle Leistung. Bei einer Erwerbsunfähigkeit unter 40 % besteht kein Anspruch auf Leistungen.
Entscheiden Sie sich für eine Wartefrist nach Ihren Bedürfnissen. Sie haben die Möglichkeit, zwischen den Wartefristen 90 bis 720 Tage zu wählen.
Mit unserer Erwerbsunfähigkeitsversicherung bleiben Sie flexibel. Hatten Sie ein besonderes Lebensereignis wie die Heirat oder die Geburt eines Kindes? Dann können Sie ganz unkompliziert Ihre versicherte Rente um bis zu 25 % bzw. max. CHF 18 000.– anpassen. Steigt Ihr Einkommen an und Sie wünschen einen höheren Schutz? Alle 5 Jahre haben Sie die Möglichkeit, Ihre versicherte Rente Ihren Bedürfnissen anzupassen. Unsere Beraterinnen und Berater analysieren Ihre Situation gern mit Ihnen gemeinsam.
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Versicherungsart |
Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist eine Versicherung zur Absicherung des Risikos des Einkommensverlustes infolge von Krankheit oder wahlweise infolge von Krankheit oder Unfall. Obligatorisch ist die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person infolge von Krankheit oder Unfall mitversichert. |
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Die Prämien und Leistungen |
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Der zeitliche Rahmen | PERIODISCHE PRÄMIE | |
Eintrittsalter in Jahren |
18–60 |
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Endalter in Jahren |
60–65 (Säule 3a) 23–65 (Säule 3b) |
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Vertragsdauer in Jahren |
5–47 |
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Im Leistungsfall |
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Erhöhungen der Leistungen |
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Wartefristen |
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Weitere Vorteile der Lebensversicherung |
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Weitere Informationen |
Detaillierte Informationen bezüglich Vertragspartnern, Art und Merkmalen, Leistungen, Überschüssen, Risiken, Kosten, Dauer der Versicherung und Ombudsstelle entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen zur Versicherung bei Erwerbsunfähigkeit.
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Nein. Unter «Arbeitsunfähigkeit» versteht man für gewöhnlich die kurzfristige Unfähigkeit, im bisherigen Beruf zu arbeiten – und zwar durch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit. Entsprechend muss eine Arbeitsunfähigkeit immer ärztlich bestätigt werden.
Wenn eine Person gar nicht mehr im bisherigen Beruf arbeiten kann, spricht man von einer «Berufsunfähigkeit». Das ist etwa der Fall, wenn eine Bäckerin eine Mehlallergie entwickelt. In diesem Fall muss sich die Person einen anderen Beruf suchen oder sich umschulen lassen. In vielen Fällen hilft die IV, diese Umschulungen zu finanzieren. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt in diesem Fall noch nicht vor.
«Erwerbsunfähigkeit» bedeutet dagegen, dass eine Person ganz oder teilweise weder ihren bisherigen Beruf noch eine andere zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben im Stande ist. Die Erwerbsunfähigkeit muss medizinisch bedingt sein und zu einer Erwerbseinbusse führen.
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren aktuellen Beruf auszuüben. In Deutschland werden Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten. In der Schweiz gibt es ein anderes Konzept – das der Erwerbsunfähigkeit. Sind Sie in der Schweiz wohnhaft, gibt es die Möglichkeit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Dabei bedeutet Erwerbsunfähigkeit, dass man nicht nur seinen bisherigen Beruf sondern auch einen anderen zumutbaren Beruf aus medizinischen Gründen nicht mehr ausüben kann und deshalb eine Erwerbseinbusse erleidet. Gerne beraten wir Sie zum Thema Erwerbsunfähigkeit und erstellen für Sie eine Offerte.