Sabbatical?
Aber sicher.

  • Bei einem unbezahlten Urlaub kann eine Versorgungslücke entstehen.
  • Nicht alle Versicherungen laufen während Ihres Sabbaticals normal weiter – Ihre Unfall- und Krankentaggeldversicherungen sollten Sie selbstständig verlängern.
  • Verbringen Sie Ihre Auszeit im Ausland, sollten Sie Ihre Versicherungen anpassen und über eine Reiseversicherung nachdenken.
Drei Wochen lang in der einsamen Hütte ausspannen. Vier Monate auf Sri Lanka Yoga lernen. Ein ganzes Jahr mit dem Motorrad um die ganze Welt fahren. Jedes Sabbatical ist anders. Doch allen gleich ist die Frage: Wie wirkt sich ein unbezahlter Urlaub auf Pensionskasse, AHV und Versicherungen aus?
Unter einem Sabbatical versteht man eine berufliche Auszeit von mehreren Wochen bis Monaten. Diese wird genutzt, um Abstand vom Alltag zu gewinnen, Energie zu tanken oder lang gehegte Träume zu verwirklichen. Grosse Firmen gewähren Sabbaticals immer häufiger – und unterstützen sie sogar. Denn sie bekommen entspannte und frisch motivierte Mitarbeitende zurück. 

Bei einer persönlichen Beratung finden Sie die Antwort. Unsere Expert:innen erstellen kostenlos eine detaillierte Darstellung Ihrer Vorsorgesituation:

  • Höhe Ihrer Rente nach der Pensionierung
  • Voraussichtliche Leistungen aus AHV, Pensionskasse und 3. Säule
  • Versicherungsschutz im Todesfall oder bei einer Erwerbsunfähigkeit
Wichtig bei der Planung Ihres Sabbaticals sind die finanziellen Fragen. Was passiert während des unbezahlten Urlaubs mit dem BVG? Wer bezahlt Ihre AHV? Und was ist mit der dritten Säule? Entscheidend bei der Vorsorge ist, ob das Sabbatical bezahlt oder unbezahlt ist.
Der Stress geht, das Gehalt kommt weiter. Das sind ideale Voraussetzungen für eine Auszeit – auch unter dem Aspekt der Vorsorge. Denn Ihre Beiträge in die 1. und 2. Säule werden weiter bezahlt – genau wie bei einem regulären Urlaub. Und genauso sind auch Zahlungen in die Säule 3a weiterhin möglich.

Manchmal braucht man mehr Zeit – und bekommt kein Gehalt. Gerade bei längeren Auszeiten ist das oft so. Hier gibt es einige Dinge bei der Vorsorge zu beachten. 

1. Säule: Unbezahlter Urlaub und AHV

Bleibt der Hauptwohnsitz in der Schweiz, ist man weiter beitragspflichtig in der 1. Säule (AHV/IV). Und muss selbst dafür sorgen, dass die AHV bei einem unbezahlten Urlaub auch weiter einbezahlt wird. Wenn man aber während des Sabbaticals ins Ausland zieht, kann man die AHV/IV unter Umständen freiwillig zahlen. Und so Lücken in der Vorsorge vermeiden. Am besten fragen Sie die AHV-Ausgleichskasse, ob und wie das machbar ist. Oder Sie melden sich bei einer Sozialversicherung im Ausland an. 

2. Säule: Unbezahlter Urlaub und Pensionskasse

Hier droht eine Lücke in der Pensionskasse (BVG) bei unbezahltem Urlaub, die je nach Lohn, Alter und Dauer des unbezahlten Urlaubs variiert. Doch die können Sie unter Umständen verhindern, indem Sie freiwillig in die 2. Säule einzahlen. Im Gegensatz zur 1. Säule geht das oft auch im Nachhinein, wenn man es versäumt hat oder gerade nicht liquide war. Informieren Sie sich bei Ihrer Pensionskasse zu unbezahltem Urlaub, bevor Sie sich ausklinken.

3. Säule: Unbezahlter Urlaub und private Vorsorge

Grundsätzlich gilt: In die Säule 3a darf nur einzahlen, wer in diesem Jahr ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt hat. Sollte Ihre Auszeit länger als ein Kalenderjahr dauern, geht das also nicht. Laufende 3a-Verträge bleiben jedoch bestehen, egal wie lange Sie weg sind – nur einzahlen können Sie nichts. Die Säule 3b darf aus steuerrechtlicher Sicht in der Regel weitergeführt werden. Ein längerer Auslandaufenthalt muss jedoch der Versicherung gemeldet werden. Für Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung.

Raus aus dem Job, rein ins Abenteuer. Wenn Sie gekündigt haben und nicht gleich mit dem nächsten Job beginnen, sondern sich eine kleine – oder nicht ganz so kleine – Auszeit gönnen, sollten Sie auch ein paar Vorkehrungen zur Vorsorge treffen: 

1. Säule: AHV bei Kündigung

Genau wie bei einem unbezahlten Urlaub sind Sie auch hier beitragspflichtig und müssen sich selbst um die Einzahlungen in die AHV/IV kümmern. 

2. Säule: Pensionskasse bei Kündigung

Auch hier ist es wie bei einem unbezahlten Urlaub: Es droht eine Lücke in der Pensionskasse. Doch alles, was Sie bisher angespart haben, wird innert 6 Monaten aufs Freizügigkeitskonto überwiesen, das Sie selbst eröffnen müssen. Sobald Sie die neue Stelle angetreten haben, können Sie sich in die neue Pensionskasse einkaufen. 

3. Säule: Private Vorsorge bei Kündigung

Ohne AHV-pflichtiges Einkommen können Sie in der Säule 3a nichts einzahlen. Bestehende Konten und Versicherungen bleiben jedoch bestehen, ruhen aber. Lösungen in der Säule 3b dürfen wie gewohnt weitergeführt werden.

Auch im Zusammenhang mit Versicherungen gibt es einiges zu beachten bei einem unbezahlten Urlaub. Hier finden Sie das Wichtigste.
Auch auf einer einsamen Berghütte kann man krank werden. Aber nicht vor Sorge, denn Ihre Krankenkasse läuft bei einem Sabbatical und bei Arbeitslosigkeit normal weiter, egal wie lange Sie nicht arbeiten – vorausgesetzt, Sie bleiben in der Schweiz wohnhaft. Falls Sie sich im Ausland aufhalten, sollten Sie unbedingt Ihre Deckung im Ausland überprüfen und allenfalls eine Zusatzdeckung abschliessen. Und wenn Sie für das Sabbatical Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie sich dort um eine Krankenkasse kümmern.
Am Bondi Beach mit Beinbruch? Das kann unangenehm werden. Denn 31 Tage nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört, besteht keine Unfallversicherung über Ihren Arbeitgeber mehr. Wenn Sie länger keinen Lohn beziehen, empfiehlt sich eine sogenannte «Abredeversicherung». Damit können Sie die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers um bis zu sechs Monate verlängern. Sollte Ihre Auszeit noch länger dauern, sollten Sie in Ihrer Krankenkasse eine Unfalldeckung abschliessen.
Wenn aus der langen Auszeit ein langer Ausfall wird, ist das ärgerlich. Aber zumindest keine Katastrophe – wenn Sie Ihre Krankentaggeldversicherung entsprechend verlängert haben. Und wenn Sie Ihre Auszeit im Ausland verbringen, lohnt sich auch eine Reiseversicherung. 
Patrick, DIgital Specialist, Allianz Suisse
Geoffrey
Senior Segmentmanager Vorsorge/Anlagen
Geoffrey ist seit über 20 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Er ist Experte für alle Fragen rund um Lebensversicherungen und Anlageprodukte – insbesondere Altersvorsorge und Pensionsplanung. Seine Freizeit verbringt Geoffrey am liebsten in den Bergen oder in fernen Ländern.
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