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SO FUNKTIONIERT DIE TODESFALLVERSICHERUNG
Sie fragen sich, wie es weitergeht, wenn Sie einmal nicht mehr da sind? Sie möchten Ihre Liebsten für Ihren Todesfall abgesichert wissen? Die Trauer können wir nicht nehmen. Aber mit einer Todesfallversicherung sorgen wir für die finanzielle Sicherheit von Angehörigen, Partner:in oder Geschäftspartner:in. Bei der Todesfallversicherung haben Sie zwei Wahlmöglichkeiten: Todesfallversicherung mit konstantem Kapital oder Todesfallversicherung mit abnehmendem Kapital.
Bei der Todesfallversicherung mit konstantem Kapital bleibt das versicherte Kapital während der gesamten Vertragsdauer gleich hoch. Bei der Variante mit abnehmendem Kapital vermindert sich das vereinbarte Kapital jährlich gleichmässig.
Varianten des Todesfallkapitals im Überblick bei Auszahlung im Todesfall (beispielhafte Darstellung)
Todesfallversicherung mit garantiertem konstanten Kapital
Todesfallversicherung mit vereinbartem abnehmenden Kapital
Sicherheit für Hinterbliebene
Sicherheit bei Darlehen

Gestaltungsmöglichkeit
Steuervorteil
Beratung

Wissenswertes im Überblick
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Versicherungsart |
Die Todesfallversicherung ist eine Risikoversicherung, die im Todesfall den Begünstigten eine umgehende Auszahlung der versicherten Summe garantiert. |
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Die Prämien und Leistungen |
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Der zeitliche Rahmen
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PERIODISCHE PRÄMIE | |
Eintrittsalter in Jahren |
18–60 (Säule 3a) 18–75 (Säule 3b) |
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Endalter in Jahren |
60–65 (Säule 3a) 23–80 (Säule 3b) |
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Vertragsdauer in Jahren bei konstantem Kapital |
5–47 (Säule 3a) 5–52 (Säule 3b) |
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Vertragsdauer in Jahren bei abnehmendem Kapital |
5–47 (Säule 3a) 5–50 (Säule 3b) |
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Im Todesfall |
Garantiertes konstantes Todesfallkapital oder vereinbartes abnehmendes Todesfallkapital |
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Bei Erwerbsunfähigkeit |
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Erhöhungen der Leistungen |
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Begünstigung |
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Verpfändung und Abtretung |
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Weitere Vorteile der Lebensversicherung |
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Weitere Informationen | Detaillierte Informationen bezüglich Vertragspartnern, Art und Merkmalen, Leistungen, Überschüssen, Risiken, Kosten, Dauer der Versicherung und Ombudsstelle entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen zur Versicherung bei Todesfall. |
DARUM ALLIANZ
- Bei uns werden Vertrauen und Sicherheit grossgeschrieben – mit 130 Jahren Erfahrung am Markt sind wir stark verankert.
- In der Schweiz verlassen sich rund 1 Million Privatpersonen und über 125 000 Unternehmen in allen Lebens- und Entwicklungsphasen auf die Beratung und den Versicherungs- und Vorsorgeschutz der Allianz Suisse. Ein dichtes Netz von über 110 Geschäftsstellen sichert die Nähe zu den Kundinnen und Kunden in allen Landesteilen. Die Allianz Suisse ist Teil der internationalen Allianz Gruppe, die in über 70 Ländern auf allen Kontinenten präsent ist.
- Die Allianz übernimmt aus Überzeugung Verantwortung und engagiert sich für eine nachhaltige Zukunft. So ist die Allianz Gruppe eine der führenden Versicherungen im weltweit anerkannten Dow Jones Sustainability Index (DJSI).
DAS GIBT'S OPTIONAL

Prämienbefreiung
Altersvorsorge mit der Säule 3a
Die Todesfallrisikoversicherung zahlt den Begünstigten im Todesfall der versicherten Person das vereinbarte Kapital aus. Sollte die versicherte Person bei Ablauf der Police noch leben, findet keine Auszahlung statt. Deshalb spricht man von einer reinen Risikoversicherung.
Falls beim Ablauf der Versicherung ebenfalls eine Summe ausbezahlt werden soll, spricht man von einer «gemischten Lebensversicherung». Diese enthält ein Todesfall- und ein sogenanntes Erlebensfallkapital.
Eine Sterbegeldversicherung oder Sterbeversicherung deckt beispielsweise die Bestattungskosten und ist vor allem in Deutschland verbreitet. Die vereinbarte Summe wird schnell bezahlt, sodass die verstorbene Person die gewünschte Bestattung bekommt. Sie soll vor allem eine Entlastung für die Angehörigen sein, denn eine Bestattung kann mehrere Tausend Franken kosten.
In der Schweiz kann man diese Kosten auch mit einer Todesfallversicherung über CHF 10 000.– oder CHF 20 000.– absichern.
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Für Marketing- und Informationszwecke
Dieses Dokument ist eine Marketingmitteilung von Allianz Suisse. Wir empfehlen vor einer Produktentscheidung immer eine individuelle Vorsorgeberatung/-analyse, die die eigene Vorsorgesituation berücksichtigt. Diese Publikation dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine Beratung, Offerte oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf dar.
Das vorliegende Dokument wurde von Allianz Suisse, Zürich, erstellt, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zugelassen ist und reguliert wird.
Eine Fondsanlage ist mit Risiken verbunden – beispielsweise mit Bonitätsrisiken, Währungsrisiken und Zinsrisiken. Anlegerinnen und Anleger erhalten den eingesetzten Betrag gegebenenfalls nicht in voller Höhe zurück. Im schlimmsten Fall können die Risiken zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Die Wertentwicklung oder die Ausschüttungen einer kollektiven Kapitalanlage in der Vergangenheit bieten keine Gewähr und sind keine verlässlichen Indikatoren für die Zukunft.
Der aktuelle Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt, sowie weitere Dokumente der entsprechenden kollektiven Kapitalanlagen können kostenlos bezogen werden bei:
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