Die rote Ampel übersehen. Die Handbremse nicht richtig angezogen. Oder während der Fahrt kurz aufsHandy geschaut – und deshalb beim Abbiegen nicht auf die Radfahrerin geachtet. Solche Dinge dürfen nicht passieren.
Trotzdem sieht die Realität manchmal anders aus. Deshalb ist es ratsam, sich gegen Grobfahrlässigkeit abzusichern. Grobfahrlässigkeit ist eine Zusatzdeckung zu Ihrer Autoversicherung, die wenig kostet und sehr sinnvoll ist.
Laut Strassenverkehrsgesetz handelt der Schadensverursacher oder die Schadenverursacherin grobfahrlässig, wenn er oder sie durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt.
Eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln entsteht sowohl bei der Verletzung einer oder mehrerer wichtiger Verkehrsregeln als auch bei der Nichtbeachtung elementarer Vorsichtsgebote, welche die meisten Menschen in der gleichen Lage befolgt hätten.
Informationen zu den Berechnungsgrundlagen: *Person: Geb. Datum 1.6.1986, weiblich, wohnhaft in 8400 Winterthur, Nationalität: Schweiz
Auto: Fiat 500 Electric Mod. 2022 Typenschein 01xx664 / 0 Schäden letzte 5 Jahre / kein Leasing / Katalogpreis CHF 44 490
Deckungsbausteine: Obligatorische Haftpflicht, Teilkasko und Unfall.
Versicherungsbeginn 01.01.2024, jährliche Zahlungsweise, Angebotsdatum 01.10.2023, Preis gerundet.
Der Auffahrunfall hat glücklicherweise nur einen Sachschaden verursacht. Die Versicherung zahlt. Und will dann plötzlich doch Geld von Ihnen? Das geht.
Denn das sogenannte Regress- oder Rückgriffsrecht erlaubt es der Versicherung, Geld von Ihnen zurückzuverlangen, wenn Sie einen Schaden durch grobfahrlässiges Verhalten verursacht haben. Grobfahrlässigkeit kann also nicht nur schwere Folgen haben, sondern auch teuer werden.
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Blechschaden am fremden Auto | 10 000.– |
Spitalkosten | 50 000.– |
Lohnausfall des Lenkers | 20 000.– |
Schadensumme Haftpflicht | 80 000.– |
Regress 25 % | 20 000.– |
Die Versicherung prüft die Grobfahrlässigkeit und ihre Regressansprüche. Fällt die Entscheidung, dass Sie grobfahrlässig gehandelt haben, wird Ihre Autoversicherung einen Teil der bezahlten Summe von Ihnen zurückverlangen. In unserem Beispiel entspricht dieser Regress CHF 20 000.– bzw. 25 % des Schadens.
Dazu kommen noch ein allfälliger Selbstbehalt und eine mögliche Prämienerhöhung wegen des Bonusverlusts durch das Bonus-Malus-System.
Eine kleine Unachtsamkeit kann also grosse finanzielle Folgen haben. Das geht schnell mal in die Hunderttausende, wenn eine Person ernsthaft verletzt oder sogar invalide wird.
Übrigens: Bei der Vollkaskoversicherung schützt Sie unser Bonusschutz vor Prämienerhöhungen. Und auch in der Motorhaftpflichtversicherung ist der Bonusschutz abschliessbar.
Es kann vorkommen, dass Sie einen schlechten Tag haben und versehentlich jemandem grobfahrlässig schaden. Dies ist meist bereits schlimm genug.
Damit Sie sich nicht noch zusätzlich um Ihre Versicherung sorgen müssen, haben Sie mit einem Zusatz für Grobfahrlässigkeit zumindest eine Sorge weniger.
Wie die meisten Versicherungen bieten wir auch eine Zusatzdeckung mit einem sogenannten Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit bzw. einem Leistungskürzungsverzicht bei der Kaskoversicherung an.
Die zusätzliche Prämie dafür ist sehr gering und lohnt sich definitiv. Denn auch bei grobfahrlässig verursachten Autounfällen übernimmt die Versicherung so den gesamten Schaden.
Ausgenommen sind jedoch entstandene Schäden, die im angetrunkenen oder fahrunfähigen Zustand, also zum Beispiel unter Drogeneinfluss, bei Medikamentenmissbrauch oder Übermüdung verursacht wurden.
Und auch bei Geschwindigkeitsexzessen oder Sekundenschlaf kommt die Versicherung trotz Grobfahrlässigkeitsschutz nicht für den gesamten Schaden auf. Dieser Ausschluss ist eine gesetzliche Vorgabe und daher bei allen Versicherungen gleich.
Eine Gedankenlosigkeit im Strassenverkehr kann leider jedem und jeder passieren – und schwerwiegende Folgen haben. Wir können diese zwar nicht rückgängig machen, aber wenigstens die finanziellen Folgen abfedern.
Deshalb sind mit dem Abschluss eines Grobfahrlässigkeitsschutz alle Personen versichert, die Ihr Fahrzeug lenken – ganz gleich, ob Sie selbst, Verwandte oder Bekannte.