Das Wasser aus Ihrem Aquarium läuft aus und beschädigt den Parkettboden. Oder nach einem Rohrbruch ist der Keller überflutet. Die Kraft des Wassers ist nicht zu unterschätzen und kann erhebliche Schäden verursachen. Aber welche Versicherung deckt den Wasserschaden? Wir haben die Antworten für Sie parat.
Was ist ein Wasserschaden?
Unter einem Wasserschaden versteht man Schäden innerhalb eines Gebäudes, die durch von aussen eingedrungenes oder zum Beispiel aus Leitungen austretendes Wasser verursacht wurden.
Wasserschäden entstehen oft durch
- ein undichtes Dach,
- einen verstopften Abfluss,
- einen Wasserrohrbruch,
- eine defekte Waschmaschine
- oder eine defekte Wasserleitung.
Welche Wasserschäden sind versichert?
Austritt von Wasser
Der Geschirrspüler hat eine undichte Stelle. Die Zuleitung der Waschmaschine leckt. Das Wasserbett tropft. Ein Rückstau aus der Kanalisation im Inneren des Gebäudes flutet das Bad. Wenn Wasser aus undichten Leitungen oder Apparaten austritt und Schaden anrichtet, übernimmt die Versicherung. Übrigens auch, wenn es sich um Öl handelt, das aus Heizungen oder Tankanlagen austritt.
Eindringen von Wasser
Das Dach ist undicht, Regenrinnen und Aussenablaufrohre verstopft, die Dichtung von Fenstern und Türen hat versagt. Wasser findet immer einen Weg. Regen-, Schnee-, Schmelz- oder Grundwasser – zum Beispiel aus dem Baugrund – kann oft unbemerkt eindringen und grossen Schaden anrichten. Den bezahlt in der Regel die Versicherung.
Frostschäden
In einem strengen Winter ist eine Leitung eingefroren. Jetzt ist sie geplatzt und hat Ihren Keller geflutet. Auch hier kommt die Versicherung für die entstandenen Wasserschäden auf.
Welche Versicherung zahlt bei Wasserschäden?
Bei der Frage, welche Versicherung bei einem Wasserschaden zahlt, ist entscheidend, was beschädigt wurde und wer den Schaden möglicherweise verursacht hat. Dabei kommen – je nach Schadensfall – die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung ins Spiel.
Wasserschäden am Hausrat: Wann zahlt die Hausratversicherung?
Möbel, Kleider oder andere Wertgegenstände sind beschädigt, weil das Aquarium ausgelaufen oder eine Leitung geplatzt ist? Die Hausratversicherung bezahlt Wasserschäden, die an den beweglichen Sachen in Ihrem Haushalt entstanden sind.
Wasserschäden am Gebäude: Wann zahlt die Gebäudeversicherung?
Decken, Böden und Wände sind nass? Das Parkett aufgequollen und Fenster und Türen verzogen? Wasserschäden, die an einem Gebäude entstanden sind, übernimmt die Gebäudeversicherung. Sie bezahlt auch die Ortung, Freilegung und Reparatur von undichten Leitungen sowie die Reparatur oder den Ersatz von durchnässten Decken, Böden und Wänden. Die Gebäudeversicherung brauchen Sie nur, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer sind.
Wasserschäden am Eigentum Dritter: Wann zahlt die Haftpflichtversicherung?
Die übergelaufene Badewanne setzt das Bad unter Wasser und die Wohnung von Ihrem Nachbarn unter Ihnen wird geflutet. Für Schäden an Dritten springt die Privathaftpflichtversicherung ein.
Welche Wasserschäden werden nicht von der Versicherung übernommen?
Nicht in allen Fällen ist ein Wasserschaden von der Versicherung gedeckt. Wie immer gilt: Wenn Sie einen Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben, zahlt die Versicherung nicht oder nur einen Teil des Schadens.
Was zahlt die Hausratversicherung nicht?
Wenn Sie das Fenster oder die Türe offen lassen und Regen dadurch Gegenstände beschädigt, kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf. Dieser hätte nämlich leicht verhindert werden können.
Was zahlt die Gebäudeversicherung nicht?
Die Gebäudeversicherung übernimmt keine Schäden, die durch Baufehler entstanden sind. Ebenso zahlt die Gebäudeversicherung zum Beispiel keine Schäden an der Hausfassade durch Wasser aus Dachrinnen oder Aussenablaufrohren.
Unsere Checkliste: Das können Sie tun, wenn Sie einen Wasserschaden bemerken
Und so beugen Sie Wasserschäden vor:
FAZIT: Abgesichert bei Wasserschäden
Wasser kann schnell zu grossen Schäden führen. Welche Versicherung dafür aufkommt, hängt von der beschädigten Sache ab. Mit einer Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung oder einer Gebäudeversicherung für Eigentümerinnen und Eigentümer sind Sie gegen Wasserschäden gewappnet.
Und was bei Überschwemmungen und Hochwasser hilft, lesen Sie in unserem Ratgeber zu Elementarschäden.

Corinne
Segmentmanagerin Nichtleben Privat
Segmentmanagerin Nichtleben Privat
Corinne ist seit 15 Jahren in der Finanzbranche unterwegs. Sie hat unser Kundenprogramm aufgebaut und ist eine Expertin, wenn es um Sachversicherungen für Privatpersonen geht. Wenn Corinne nicht an ihrem Schreibtisch sitzt, trifft man sie meistens irgendwo in der Natur – egal ob auf dem Velo oder auf Skiern.
FAQ
Die Hausratversicherung deckt alle Schäden an beweglichen Gegenständen. Für die Gebäudeversicherung ist der Eigentümer verantwortlich.
Informieren Sie die Versicherung möglichst zeitnah, damit das weitere Vorgehen auch besprochen werden kann.
Dokumentieren Sie den Sachverhalt bestmöglich mit Fotos. Zudem werden Kaufbelege und Quittungen benötigt.
EINEN TERMIN, BITTE!
Die optimale Versicherung für Sie? Finden wir bei einem persönlichen Termin.
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Hausratversicherung
Ob Glasbruch, Diebstahl oder Wasserschaden – mit unserer Hausratversicherung ist Ihr Hab und Gut bei Schadenfällen optimal geschützt.
Hochwasser und Überschwemmung
Überschwemmung und Hochwasser-Schäden – wie kann man sich vor Hochwasser schützen und was zahlt die Versicherung?
Gebäudeversicherung
Ihr zerstörtes Hab und Gut können wir mit unserer Gebäudesachversicherung zwar nicht wiederbeschaffen, aber die finanziellen Folgen übernehmen.
Folgen Sie uns