Wasserschaden. Was ist versichert?

  • Wenn Wasser von aussen ins Gebäude dringt oder aus einer Leitung austritt und einen Schaden verursacht, spricht man von einem Wasserschaden.
  • Je nachdem, was beschädigt wurde und wer den Schaden verursacht hat, kommt Ihre Hausrat-, Privathaftpflicht- oder Gebäudeversicherung für den Schaden auf.
Das Wasser aus Ihrem Aquarium läuft aus und beschädigt den Parkettboden. Oder nach einem Rohrbruch ist der Keller überflutet. Die Kraft des Wassers ist nicht zu unterschätzen und kann erhebliche Schäden verursachen. Aber welche Versicherung deckt den Wasserschaden? Wir haben die Antworten für Sie parat.

Unter einem Wasserschaden versteht man Schäden innerhalb eines Gebäudes, die durch von aussen eingedrungenes oder zum Beispiel aus Leitungen austretendes Wasser verursacht wurden.

Wasserschäden entstehen oft durch

  • ein undichtes Dach,
  • einen verstopften Abfluss,
  • einen Wasserrohrbruch, 
  • eine defekte Waschmaschine
  • oder eine defekte Wasserleitung.
Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmungen zählen nicht als Wasserschaden sondern als Elementarschaden.
Der Geschirrspüler hat eine undichte Stelle. Die Zuleitung der Waschmaschine leckt. Das Wasserbett tropft. Ein Rückstau aus der Kanalisation im Inneren des Gebäudes flutet das Bad. Wenn Wasser aus undichten Leitungen oder Apparaten austritt und Schaden anrichtet, übernimmt die Versicherung. Übrigens auch, wenn es sich um Öl handelt, das aus Heizungen oder Tankanlagen austritt.
Das Dach ist undicht, Regenrinnen und Aussenablaufrohre verstopft, die Dichtung von Fenstern und Türen hat versagt. Wasser findet immer einen Weg. Regen-, Schnee-, Schmelz- oder Grundwasser – zum Beispiel aus dem Baugrund – kann oft unbemerkt eindringen und grossen Schaden anrichten. Den bezahlt in der Regel die Versicherung.
In einem strengen Winter ist eine Leitung eingefroren. Jetzt ist sie geplatzt und hat Ihren Keller geflutet. Auch hier kommt die Versicherung für die entstandenen Wasserschäden auf.
Bei der Frage, welche Versicherung bei einem Wasserschaden zahlt, ist entscheidend, was beschädigt wurde und wer den Schaden möglicherweise verursacht hat. Dabei kommen – je nach Schadensfall – die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung ins Spiel.
Möbel, Kleider oder andere Wertgegenstände sind beschädigt, weil das Aquarium ausgelaufen oder eine Leitung geplatzt ist? Die Hausratversicherung bezahlt Wasserschäden, die an den beweglichen Sachen in Ihrem Haushalt entstanden sind.
Decken, Böden und Wände sind nass? Das Parkett aufgequollen und Fenster und Türen verzogen? Wasserschäden, die an einem Gebäude entstanden sind, übernimmt die Gebäudeversicherung. Sie bezahlt auch die Ortung, Freilegung und Reparatur von undichten Leitungen sowie die Reparatur oder den Ersatz von durchnässten Decken, Böden und Wänden. Die Gebäudeversicherung brauchen Sie nur, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer sind. 
Im Gegensatz zu den Elementarschäden deckt die kantonale Gebäudeversicherung in der Regel keine Wasserschäden. Hier ist eine Gebäudewasserversicherung notwendig. Und empfohlen.
Die übergelaufene Badewanne setzt das Bad unter Wasser und die Wohnung von Ihrem Nachbarn unter Ihnen wird geflutet. Für Schäden an Dritten springt die  Privathaftpflichtversicherung ein.
Nicht in allen Fällen ist ein Wasserschaden von der Versicherung gedeckt. Wie immer gilt: Wenn Sie einen Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben, zahlt die Versicherung nicht oder nur einen Teil des Schadens.
Als «grobfahrlässig» gelten Schäden, die man mit der nötigen Sorgfalt hätte verhindern können. Laut einer gängigen Definition handelt grobfahrlässig, wer grundlegende Vorsichtsgebote nicht beachtet, die eine vernünftige Person in der gleichen Situation befolgt hätte. In diesen Fällen kann es sein, dass die Versicherung einen Schaden nicht oder nur teilweise übernimmt. Bei grobfahrlässig verursachten Schäden hilft die Zusatzdeckung «Verzicht auf Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit». Diese können Sie in unserer Hausrat und Privathaftpflicht optional einschliessen.
Wenn Sie das Fenster oder die Türe offen lassen und Regen dadurch Gegenstände beschädigt, kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf. Dieser hätte nämlich leicht verhindert werden können.
Die Gebäudeversicherung übernimmt keine Schäden, die durch Baufehler entstanden sind. Ebenso zahlt die Gebäudeversicherung zum Beispiel keine Schäden an der Hausfassade durch Wasser aus Dachrinnen oder Aussenablaufrohren.
  • Zuerst Personen und Tiere in Sicherheit bringen.
  • Hauptwasserleitung und Strom abstellen.
  • Falls nötig, rufen Sie die Feuerwehr unter der Nummer 118 an.
  • Wasser abpumpen oder aus Räumen abschöpfen. Gehen Sie dabei keine Risiken ein.
  • Dokumentieren Sie mit Fotos die Beschädigungen. Listen Sie diese auf und sammeln Sie für anfallende Kosten alle Belege.
  • Melden Sie den Schaden der Versicherung.
  • Nehmen Sie Reparaturen nach Absprache mit der Versicherung vor.


Und so beugen Sie Wasserschäden vor:

  • Regelmässig Wasseranschlüsse kontrollieren und reinigen lassen um Verstopfungen zu vermeiden.
  • Je nach Alter des Gartenwasserhahns diesen vor dem Winter absperren.
  • Auch bei längeren Abwesenheiten Räume weiterhin heizen und nicht komplett abstellen. 

Wasser kann schnell zu grossen Schäden führen. Welche Versicherung dafür aufkommt, hängt von der beschädigten Sache ab. Mit einer Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung oder einer Gebäudeversicherung für Eigentümerinnen und Eigentümer sind Sie gegen Wasserschäden gewappnet.

Und was bei Überschwemmungen und Hochwasser hilft, lesen Sie in unserem Ratgeber zu Elementarschäden.

Corinne, Segmentmanagerin Nichtleben Privat, Allianz Suisse
Corinne
Segmentmanagerin Nichtleben Privat
Corinne ist seit 15 Jahren in der Finanzbranche unterwegs. Sie hat unser Kundenprogramm aufgebaut und ist eine Expertin, wenn es um Sachversicherungen für Privatpersonen geht. Wenn Corinne nicht an ihrem Schreibtisch sitzt, trifft man sie meistens irgendwo in der Natur – egal ob auf dem Velo oder auf Skiern.
FAQ
Die Hausratversicherung deckt alle Schäden an beweglichen Gegenständen. Für die Gebäudeversicherung ist der Eigentümer verantwortlich.
Informieren Sie die Versicherung möglichst zeitnah, damit das weitere Vorgehen auch besprochen werden kann.
Dokumentieren Sie den Sachverhalt bestmöglich mit Fotos. Zudem werden Kaufbelege und Quittungen benötigt.
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