Frau und Mann, Frau und Frau, Mann und Mann und alles dazwischen. Die Liebe macht da keinen Unterschied. Die Vorsorgeregelung dagegen schon.
Zwar sind Ehe und eingetragene Partnerschaft rechtlich gleichgestellt, aber beispielsweise im Güter- und Erbrecht wird differenziert. Welche Besonderheiten es bei der Rechtlichen Vorsorge oder der Privaten Altersvorsorge gibt und was es hinsichtlich gemeinsamer Kinder zu beachten gilt, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Damit Sie in der Liebe nur schöne Überraschungen erleben.