Allianz Ratgeber: Drohnenversicherung
 

Vorsicht ist gut. Weitsicht ist besser. 
Unsere Drohnenversicherung.

  • Eine Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz für Drohnen ab 250 g obligatorisch.
  • Bei jedem Drohnenflug sollten Sie Ihren Versicherungsnachweis mit sich führen.
  • Mit einer Hausrat-Kasko oder Gegenstandsversicherung schützen Sie Ihre Drohne gegen die meisten Arten von Beschädigungen. 
  • Fliegen Sie mit Ihrer Drohne nie ohne Bewilligung über Vogelschutzzonen, militärische Anlagen oder Firmenareale.

Ihre Drohne stürzt ab und zerkratzt den Kotflügel eines Autos. Ein Windstoss macht sie kurz manövrierunfähig, sie landet unsanft – und geht kaputt. Oder die Drohne fliegt gegen einen Baum und stürzt ab.

Wir erklären, wie Sie Ihre Drohne versichern können und welche Versicherung in welchem Fall greift.

Bei aller Vorsicht kann selbst dem geschicktesten Piloten immer mal etwas passieren. Schnell ist fremdes Eigentum beschädigt oder der Drohne stösst etwas zu. Hier hilft eine Drohnenversicherung.

Für Schäden, die Sie als Besitzerin oder Besitzer mit Ihrer Drohne verursachen, kommt Ihre Haftpflichtversicherung auf. Und bei Schäden an der Drohne springt die Hausrat- oder Gegenstandsversicherung ein.

Bei uns sind Drohnen unter 250 Gramm automatisch in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Falls Ihre Drohne 250 Gramm oder schwerer ist, müssen Sie diese separat in Ihrer Privathaftpflicht einschliessen. Dafür gibt es unsere Zusatzdeckung «Drohnen und Modellluftfahrzeuge». Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.
Ihre Drohne ist Teil Ihres Hausrats. Und somit zu Hause in der Regel gegen Feuer, Wasser und Diebstahl versichert. Ihre Drohne wird unterwegs gestohlen? In diesem Fall schützt Sie ebenfalls die Hausratversicherung – vorausgesetzt, Sie haben den Baustein «einfacher Diebstahl auswärts» versichert.

Wenn Sie Ihre Drohne auch gegen alle anderen Risiken schützen möchten, empfiehlt sich unsere Hausrat-Kasko für Elektrogeräte oder unsere Gegenstandsversicherung. Damit ist Ihr geliebtes Fluggerät auch versichert, wenn es im Pool des Nachbarn landet oder gegen einen Baum fliegt.
Drohnen können teuer sein. Achten Sie deshalb darauf, dass die versicherte Summe in Ihrer Hausratversicherung stimmt. Andernfalls könnte eine Unterversicherung entstehen und ein allfälliger Schaden wird nur teilweise übernommen. 

Ja. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) schreibt vor, dass für alle Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm in der Schweiz eine private Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens 1 Millionen Franken abgeschlossen werden muss. Diese soll allfällige Schäden decken, die Sie mit Ihrer Drohne anderen Sachen oder Personen zufügen. 

Für Drohnen unter 250 Gramm besteht keine Versicherungspflicht in der Schweiz. Trotzdem empfiehlt sich auch für leichtere Modelle eine Haftpflichtversicherung, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen..

Bei einem Rundflug mit Ihrer Drohne müssen Sie stets einen Nachweis mitführen und bei einer allfälligen Kontrolle vorlegen können. Kontaktieren Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater für die Erstellung eines Versicherungsnachweises. Oder loggen Sie sich in unserem Kundenportal  ein und speichern Ihre Police als PDF ab.

Mit Ihrer Drohne dürfen Sie nicht über Vogelschutzzonen, militärische Anlagen oder Firmenareale fliegen. Und auch nicht in der Nähe von Blaulichteinsätzen oder näher als 5 Kilometer rund um Flugplätze. Ausserdem müssen Sie immer Sichtkontakt zu Ihrem Fluggerät haben. Deshalb dürfen Sie mit Ihrer Drohne auch nicht höher als 120 Meter über Grund fliegen. 

Sie dürfen mit Ihrer Drohne zwar im Freien filmen und fotografieren – aber dabei nicht die Privatsphäre anderer verletzten. Etwa, indem Sie durch Fenster oder Balkontüren filmen. Von Kanton zu Kanton gelten dabei unterschiedliche Bestimmungen.

Seit 2023 gilt zudem eine Registrierungs- und Schulungspflicht für praktisch alle Drohnen-Pilotinnen und -Piloten. Ausserdem müssen sämtliche Drohnen mit der persönlichen Betreiber-Nummer gekennzeichnet werden. 

Alle Regelungen im Überblick finden Sie auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt.

Wischen um mehr anzuzeigen

Gewicht der Drohne Versicherungspflicht Privathaftpflicht bei der Allianz Hausratversicherung bei der Allianz
Unter 250g Nein In Grunddeckung mitversichert
250g bis 30kg Ja

Über Zusatzdeckung «Drohnen und Modellluftfahrzeuge» versichert*

*ausgeschlossen sind behördlich nicht bewilligte Flüge sowie Schäden an benutzten fremden Drohnen.

Nina, Senior Segmentmanagerin Privatkunden, Allianz Suisse
Nina
Senior Segmentmanagerin Privatkunden

Nina hat über 20 Jahre Allianz Erfahrung und war unter anderem im Vertrieb und im Aussendienst tätig. Wenn sie nicht gerade mit ihrem Hund unterwegs ist, plant sie den nächsten Tauchurlaub oder die nächste Wanderroute, pflegt ihren Garten und trifft sich mit Freundinnen und Freunden.
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