Mit Ihrer Drohne dürfen Sie nicht über Vogelschutzzonen, militärische Anlagen oder Firmenareale fliegen. Und auch nicht in der Nähe von Blaulichteinsätzen oder näher als 5 Kilometer rund um Flugplätze. Ausserdem müssen Sie immer Sichtkontakt zu Ihrem Fluggerät haben. Deshalb dürfen Sie mit Ihrer Drohne auch nicht höher als 120 Meter über Grund fliegen.
Sie dürfen mit Ihrer Drohne zwar im Freien filmen und fotografieren – aber dabei nicht die Privatsphäre anderer verletzten. Etwa, indem Sie durch Fenster oder Balkontüren filmen. Von Kanton zu Kanton gelten dabei unterschiedliche Bestimmungen.
Seit 2023 gilt zudem eine Registrierungs- und Schulungspflicht für praktisch alle Drohnen-Pilotinnen und -Piloten. Ausserdem müssen sämtliche Drohnen mit der persönlichen Betreiber-Nummer gekennzeichnet werden.
Alle Regelungen im Überblick finden Sie auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt.