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Ihre Drohne stürzt ab und zerkratzt den Kotflügel eines Autos. Ein Windstoss macht sie kurz manövrierunfähig, sie landet unsanft – und geht kaputt. Oder die Drohne fliegt gegen einen Baum und stürzt ab.
Wir erklären, wie Sie Ihre Drohne versichern können und welche Versicherung in welchem Fall greift.
Welche Versicherungen benötige ich für meine Drohne?
Bei aller Vorsicht kann selbst dem geschicktesten Piloten immer mal etwas passieren. Schnell ist fremdes Eigentum beschädigt oder der Drohne stösst etwas zu. Hier hilft eine Drohnenversicherung.
Für Schäden, die Sie als Besitzerin oder Besitzer mit Ihrer Drohne verursachen, kommt Ihre Haftpflichtversicherung auf. Und bei Schäden an der Drohne springt die Hausrat- oder Gegenstandsversicherung ein.
Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Ihre Drohne verursacht
Hausrat- oder Gegenstandsversicherung – für Schäden an Ihrer Drohne
Wenn Sie Ihre Drohne auch gegen alle anderen Risiken schützen möchten, empfiehlt sich unsere Hausrat-Kasko für Elektrogeräte oder unsere Gegenstandsversicherung. Damit ist Ihr geliebtes Fluggerät auch versichert, wenn es im Pool des Nachbarn landet oder gegen einen Baum fliegt.
Ist eine Drohnenversicherung in der Schweiz obligatorisch?
Ja. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) schreibt vor, dass für alle Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm in der Schweiz eine private Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens 1 Millionen Franken abgeschlossen werden muss. Diese soll allfällige Schäden decken, die Sie mit Ihrer Drohne anderen Sachen oder Personen zufügen.
Für Drohnen unter 250 Gramm besteht keine Versicherungspflicht in der Schweiz. Trotzdem empfiehlt sich auch für leichtere Modelle eine Haftpflichtversicherung, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen..
Was muss ich bei der Nutzung einer Drohne beachten?
Mit Ihrer Drohne dürfen Sie nicht über Vogelschutzzonen, militärische Anlagen oder Firmenareale fliegen. Und auch nicht in der Nähe von Blaulichteinsätzen oder näher als 5 Kilometer rund um Flugplätze. Ausserdem müssen Sie immer Sichtkontakt zu Ihrem Fluggerät haben. Deshalb dürfen Sie mit Ihrer Drohne auch nicht höher als 120 Meter über Grund fliegen.
Sie dürfen mit Ihrer Drohne zwar im Freien filmen und fotografieren – aber dabei nicht die Privatsphäre anderer verletzten. Etwa, indem Sie durch Fenster oder Balkontüren filmen. Von Kanton zu Kanton gelten dabei unterschiedliche Bestimmungen.
Seit 2023 gilt zudem eine Registrierungs- und Schulungspflicht für praktisch alle Drohnen-Pilotinnen und -Piloten. Ausserdem müssen sämtliche Drohnen mit der persönlichen Betreiber-Nummer gekennzeichnet werden.
Alle Regelungen im Überblick finden Sie auf derWebsite des Bundesamts für Zivilluftfahrt.
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Gewicht der Drohne | Versicherungspflicht | Privathaftpflicht bei der Allianz | Hausratversicherung bei der Allianz |
Unter 250g | Nein | In Grunddeckung mitversichert |
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250g bis 30kg | Ja |
Über Zusatzdeckung «Drohnen und Modellluftfahrzeuge» versichert* *ausgeschlossen sind behördlich nicht bewilligte Flüge sowie Schäden an benutzten fremden Drohnen. |
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