Klare Sache. Der Vorsorgeausweis.

  • Auf Ihrem Vorsorgeausweis finden Sie Ihre Vorsorgeleistungen und Beiträge an die Pensionskasse.
  • Der Vorsorgeausweis wird auch Pensionskassenausweis genannt.
  • Er wird Ihnen in der Regel zu Beginn des Jahres zugestellt.
Der Vorsorgeausweis sieht eigentlich gar nicht aus wie ein Ausweis. Und trotzdem beinhaltet er wichtige persönliche Daten. Welche das sind und wie Sie Ihren Vorsorgeausweis richtig lesen, erfahren Sie hier.

Der Vorsorgeausweis oder auch Pensionskassenausweis ist eine Übersicht, die Ihre persönlichen Vorsorgeleistungen enthält. In der Regel finden Sie unter anderem folgende Angaben auf Ihrem Vorsorgeausweis:

  • Jährliche Beiträge an die Pensionskasse
  • Effektiv versicherter Lohn
  • Angespartes Altersguthaben per Gültigkeitsdatum des Vorsorgeausweises
  • Voraussichtliches Altersguthaben bei Pensionierung sowie die daraus resultierende Altersrente
  • Voraussichtliche Leistungen bei einer vorzeitigen Pensionierung
  • Leistungen bei Invalidität
  • Hinterlassenenleistungen im Todesfall

Bei einer persönlichen Beratung finden Sie die Antwort. Unsere Expert:innen erstellen kostenlos eine detaillierte Darstellung Ihrer Vorsorgesituation:

  • Höhe Ihrer Rente nach der Pensionierung
  • Voraussichtliche Leistungen aus AHV, Pensionskasse und 3. Säule
  • Versicherungsschutz im Todesfall oder bei einer Erwerbsunfähigkeit

Im Grossen und Ganzen ist der Vorsorgeausweis bei jeder Pensionskasse ähnlich aufgebaut. Zuoberst finden Sie Angaben zu Ihrer Person wie Name, Geburtsdatum und Zivilstand. Danach folgen die persönlichen Leistungen, die per Gültigkeitsdatum des Vorsorgeausweises versichert sind. Die konkreten Beiträge werden oft gegen Schluss dargestellt.

Bei einer Veränderung des Altersguthabens wird für gewöhnlich ein neuer Vorsorgeausweis erstellt. Den Grund dafür finden Sie auf Ihrem Ausweis unter «Veränderungen Altersguthaben». Mögliche Gründe sind etwa:

  • Überweisung von Vorsorgegeldern aus der vorhergehenden Pensionskasse
  • Vorbezug von Geldern für Wohneigentum
  • Freiwillige, zusätzliche Einzahlungen
Auf Ihrem Vorsorgeausweis finden Sie einen Hinweis, ob Sie Ihr persönliches Altersguthaben mit einer Einzahlung erhöhen können («Einkauf»). Je nach Vorsorgeplan werden mit einem Einkauf auch die Leistungen bei Tod und Invalidität erhöht. Der eingekaufte Betrag kann grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Altersguthaben, Altersleistungen, Hinterlassenenleistungen? Für Nichtprofis können die einzelnen Positionen auf dem Vorsorgeausweis recht verwirrend sein. Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten Positionen. Weitere Begriffserklärungen rund um die Pensionskasse finden Sie in unserem BVG-Glossar.
Ihr Arbeitgeber meldet der Pensionskasse Ihren Jahreslohn – in der Regel den Bruttolohn. Gemäss Gesetz wird aber nicht der gesamte gemeldete Jahreslohn in der Pensionskasse obligatorisch versichert. Sondern lediglich der sogenannte BVG-koordinierte Lohn. Dieser bildet die Grundlage zur Berechnung Ihrer Beiträge und Leistungen. Der Vorsorgeplan kann auch weitergehende Beiträge und Leistungen vorsehen.
Auf Ihrem Vorsorgeausweis finden Sie zum einen Ihr vorhandenes Altersguthaben, das per Ausstelldatum des Ausweises gilt. Zum anderen wird auch das voraussichtliche Altersguthaben bei der Pensionierung angegeben. Ihr Altersguthaben wird übrigens jährlich verzinst, und dieser Zinseffekt kann über Jahre hinaus das Guthaben beträchtlich erhöhen.

Das projizierte oder hochgerechnete Altersguthaben ist das Guthaben, das Sie zu Ihrer Pensionierung voraussichtlich erwarten dürfen. Es wird wie folgt berechnet: Ihr aktuell vorhandenes Altersguthaben wird zusammen mit den jährlichen Altersgutschriften bis zum ordentlichen Pensionierungsalter hochgerechnet – auf Basis Ihres derzeitigen Lohns. Und zwar entweder mit oder ohne Zinsen. Der dazu verwendete Projektionszinssatz ist nur eine Annahme, wie das Altersguthaben verzinst werden könnte, und deshalb nicht garantiert.

Für die Berechnung der Altersrente wiederum ist der Umwandlungssatz massgebend, der sich bis zur Pensionierung auch verändern kann. Mit diesem wird vereinfacht gesagt Ihr Altersguthaben in eine Altersrente umgewandelt.

Auf dem Vorsorgeausweis werden grundsätzlich die Hinterlassenenleistungen beim Tod vor der Pensionierung ausgewiesen. Gleichgeschlechtliche eingetragene Partner und verheiratete Paare sind hier gleichgestellt. Konkubinatspartner und gleichgeschlechtliche nicht eingetragene Lebenspartner haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Lebenspartnerrente. Entscheidend dafür ist das Vorsorgereglement, das zum Zeitpunkt des Todes gültig ist. Bei den Sammelstiftungen der Allianz Suisse Leben können Sie Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihren Lebenspartner für eine Lebenspartnerrente melden.
Im Todesfall nach der Pensionierung hängt die Höhe der Hinterlassenenleistungen von der bezogenen Altersrente ab.
Sie haben Anspruch auf eine Invalidenrente, falls Sie gemäss eidgenössischer Invalidenversicherung mindestens zu 40 % erwerbsunfähig sind (abhängig vom Invaliditätsgrad). Zudem müssen Sie bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei einer Pensionskasse versichert gewesen sein, und es muss ein zeitlicher sowie sachlicher Zusammenhang zwischen dieser Arbeitsunfähigkeit und der eingetretenen Invalidität bestehen. Bei Teilinvalidität reduzieren sich die Leistungen gemäss den reglementarischen Bestimmungen. Ihre Pensionskasse informiert Sie gerne, in welchem Umfang sie bei Arbeitsunfähigkeit diejenigen Beiträge übernimmt, für die Sie und Ihr Arbeitgeber normalerweise aufkommen müssen.
Die Beiträge an die Pensionskasse bezahlen Sie und Ihr Arbeitgeber gemeinsam – die jeweiligen Anteile sind oft einzeln aufgeführt. Dabei zieht der Arbeitgeber Ihren monatlichen Anteil gleich von Ihrem Bruttolohn ab. Die Altersgutschriften fliessen dabei in Ihr Altersguthaben ein. Der sogenannte Risikobeitrag wird dagegen zur Finanzierung der versicherten Invaliden- und Hinterlassenenleistungen verwendet.

Die Pensionskassen sind verpflichtet, jährlich einen Vorsorgeausweis zuzustellen. Das erfolgt oft zu Jahresbeginn – online oder per Post. Unabhängig davon können Sie Ihren Pensionskassenausweis auch jederzeit bei Ihrer Pensionskasse bestellen oder im entsprechenden Onlinetool selber herunterladen.

Auch bei Anpassungen unter dem Jahr wie etwa einer Lohnänderung, einer Arbeitspensumänderung oder einer Veränderung des Altersguthabens wird ein neuer aktualisierter Pensionskassenausweis erstellt.

Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
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