Der Vorsorgeausweis oder auch Pensionskassenausweis ist eine Übersicht, die Ihre persönlichen Vorsorgeleistungen enthält. In der Regel finden Sie unter anderem folgende Angaben auf Ihrem Vorsorgeausweis:
Bei einer persönlichen Beratung finden Sie die Antwort. Unsere Expert:innen erstellen kostenlos eine detaillierte Darstellung Ihrer Vorsorgesituation:
Im Grossen und Ganzen ist der Vorsorgeausweis bei jeder Pensionskasse ähnlich aufgebaut. Zuoberst finden Sie Angaben zu Ihrer Person wie Name, Geburtsdatum und Zivilstand. Danach folgen die persönlichen Leistungen, die per Gültigkeitsdatum des Vorsorgeausweises versichert sind. Die konkreten Beiträge werden oft gegen Schluss dargestellt.
Bei einer Veränderung des Altersguthabens wird für gewöhnlich ein neuer Vorsorgeausweis erstellt. Den Grund dafür finden Sie auf Ihrem Ausweis unter «Veränderungen Altersguthaben». Mögliche Gründe sind etwa:
Das projizierte oder hochgerechnete Altersguthaben ist das Guthaben, das Sie zu Ihrer Pensionierung voraussichtlich erwarten dürfen. Es wird wie folgt berechnet: Ihr aktuell vorhandenes Altersguthaben wird zusammen mit den jährlichen Altersgutschriften bis zum ordentlichen Pensionierungsalter hochgerechnet – auf Basis Ihres derzeitigen Lohns. Und zwar entweder mit oder ohne Zinsen. Der dazu verwendete Projektionszinssatz ist nur eine Annahme, wie das Altersguthaben verzinst werden könnte, und deshalb nicht garantiert.
Für die Berechnung der Altersrente wiederum ist der Umwandlungssatz massgebend, der sich bis zur Pensionierung auch verändern kann. Mit diesem wird vereinfacht gesagt Ihr Altersguthaben in eine Altersrente umgewandelt.
Die Pensionskassen sind verpflichtet, jährlich einen Vorsorgeausweis zuzustellen. Das erfolgt oft zu Jahresbeginn – online oder per Post. Unabhängig davon können Sie Ihren Pensionskassenausweis auch jederzeit bei Ihrer Pensionskasse bestellen oder im entsprechenden Onlinetool selber herunterladen.
Auch bei Anpassungen unter dem Jahr wie etwa einer Lohnänderung, einer Arbeitspensumänderung oder einer Veränderung des Altersguthabens wird ein neuer aktualisierter Pensionskassenausweis erstellt.