Pensionskassen-Einkauf. Das sollten Sie wissen.

Themen

  • Mit einem Einkauf in die Pensionskasse können Sie Steuern sparen.
  • Freiwillige Beiträge sind eine gute Möglichkeit, um allfällige Lücken in Ihrer Pensionskasse zu schliessen.
  • Auf Ihrem Vorsorgeausweis sehen Sie, ob und wie viel Geld Sie freiwillig maximal in Ihre Pensionskasse einzahlen können.
Investieren Sie in Ihre Zukunft: Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse profitieren Sie heute von tieferen Einkommenssteuern – und morgen von einem höheren AltersguthabenWie das geht und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

Die Schweizer Altersvorsorge beruht auf dem 3-Säulen-Prinzip:

  • Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge (AHV/IV)
  • Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
  • Die 3. Säule ist die private Vorsorge (Säule 3a/3b)

Nach der Pensionierung sollten die 1. und die 2. Säule etwa 60 % des letzten Lohnes abdecken. Allerdings kann es zu Beitragslücken kommen, sodass u. a. deswegen diese 60 % nicht erreicht werden. Um dies zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, die 2. Säule mit freiwilligen Beiträgen aufzustocken. Mit diesem sogenannten «Pensionskassen-Einkauf» profitieren Sie neben einem höheren Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge auch von interessanten Steuerersparnissen.

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse ist allerdings nur dann eine Option, wenn Sie die Möglichkeiten Ihrer Pensionskasse noch nicht voll ausgeschöpft haben – in der Fachsprache spricht man vom «Einkaufspotenzial». Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen Ihrem vorhandenen Altersguthaben und Ihrem maximal möglichen Altersguthaben.

Auf Ihrem Vorsorgeausweis sehen Sie die Höhe Ihres Einkaufspotenzials, also den Maximalbetrag für einen Einkauf in die Pensionskasse.

Sie sind bei uns versichert und haben noch keinen Vorsorgeausweis? Dann hilft Ihnen unsere Anleitung zur Bestellung eines aktuellen Vorsorgeausweises.

Brauchen Sie Hilfe beim Lesen Ihres Vorsorgeausweises oder möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Vorsorge sonst noch verbessern können?
 
Ihre Beraterin oder Ihr Berater steht Ihnen gerne für eine individuelle Vorsorgeberatung zur Verfügung.

Ein Einkauf in die Pensionskasse kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein: Erstens können Sie damit Ihr Altersguthaben und damit den Betrag, den Sie nach der Pensionierung beziehen können, erhöhen.

Zweitens kann ein Einkauf in die Pensionskasse eine lohnende Investition sein: Denn Ihr Einkauf wird zusammen mit Ihrem Altersguthaben bis zu Ihrer Pensionierung attraktiv verzinst. Pensionskassen erzielen nämlich in der Regel deutlich höhere Renditen als private Anleger.

Und drittens können Sie mit einem Einkauf in die Pensionskasse Steuern sparen – und zwar gleich mehrfach:

  • Wenn Sie sich heute freiwillig einkaufen, können Sie dies von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Die Gelder in Ihrer Pensionskasse werden nicht Ihrem Vermögen angerechnet. Somit bezahlen Sie auch keine Vermögenssteuer auf Ihr Pensionskassenguthaben.
  • Wenn Sie Ihr Guthaben bei der Pensionierung als Kapital statt als Rente beziehen, profitieren Sie von einem reduzierten Vermögenssteuersatz auf dem bezogenen Guthaben.

Sie haben ein grosses Einkaufspotenzial? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Ihre Einkäufe auf mehrere Jahre zu verteilen. Durch diese Staffelung der Einkäufe bezahlen Sie insgesamt weniger Einkommenssteuer, als wenn Sie den gesamten Betrag auf einmal einzahlen.

Ein Einkauf in die Pensionskasse kann sich lohnen, wenn Sie die Möglichkeiten Ihrer 2. Säule nicht voll ausgeschöpft haben. Man spricht dabei von Beitragslücken. Diese entstehen zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Sie sind nach Ihrem 25. Lebensjahr in die Pensionskasse eingetreten.
  • Sie arbeiten Teilzeit.
  • Sie hatten einen Unterbruch in Ihrer Erwerbstätigkeit, zum Beispiel wegen Elternschaft, Arbeitslosigkeit oder einem Auslandsaufenthalt.
  • Sie haben sich scheiden lassen oder eine eingetragene Partnerschaft aufgelöst. Dabei wurden Ihre Pensionskassengelder aufgeteilt.
  • Sie haben den Arbeitgeber gewechselt und sind dabei in eine Pensionskasse mit höheren Leistungen eingetreten.
  • Sie haben eine Lohnerhöhung erhalten.

Ein Beispiel: Nach einer Lohnerhöhung verdienen Sie CHF 80 000.– im Jahr. Die Pensionskasse berechnet nun Ihr maximal mögliches Altersguthaben so, als ob Sie schon immer diesen Lohn gehabt hätten. Da Sie früher weniger verdient haben, haben Sie aber weniger Altersguthaben. Diese Differenz ist Ihr Einkaufspotenzial bzw. die Beitragslücke, die Sie mit einem freiwilligen Einkauf schliessen können. Dasselbe gilt natürlich auch, wenn Sie einige Zeit Teilzeit oder gar nicht gearbeitet haben.

Grafik Pensionskassen-Einkauf

Wie bei der Säule 3a gibt es auch beim Einkauf in die Pensionskasse einiges zu beachten:

  • Überschreiten Sie beim Einkauf nicht Ihr maximales Einkaufspotenzial. 
  • Wir empfehlen Ihnen, nur einen freiwilligen Einkauf pro Jahr zu tätigen, da jede Einzahlung eine eigene Steuerbescheinigung auslöst. Somit halten Sie Ihren Aufwand bei Ihrer Steuererklärung gering. 
  • Wenn Sie Geld aus Ihrer Pensionskasse für Wohneigentum bezogen haben, müssen Sie dieses vollständig zurückzahlen, bevor Sie freiwillige Einkäufe tätigen können.
  • Bei einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse gilt eine Sperrfrist von 3 Jahren. Während dieser Zeit können Sie das einbezahlte Kapital zwar beziehen, aber der Abzug bei der Einkommenssteuer würde im Nachhinein nicht akzeptiert. Wenn Sie also in dieser Zeit eine Pensionierung mit Kapitalbezug oder einen Vorbezug für Wohneigentum planen, sollten Sie keinen freiwilligen Einkauf tätigen.
  • Die Gelder aus Ihrer Pensionskasse dienen Ihrer Vorsorge. Daher dürfen Sie diese nur in bestimmten Fällen beziehen. Dazu gehören die Pensionierung, der Erwerb von Wohneigentum, wenn Sie sich selbstständig machen oder wenn Sie auswandern.
  • Spezielle Bestimmungen gelten, wenn Sie Freizügigkeitsguthaben in einer Freizügigkeitsstiftung haben, selbstständig sind bzw. waren oder in den letzten fünf Jahren neu in die Schweiz zugezogen sind. Am besten melden Sie sich in solchen Fällen für eine kostenlose Vorsorgeberatung an.

Grundsätzlich sind freiwillige Einkäufe bis zur Pensionierung möglich. 

Wie viel Sie einzahlen können, sehen Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis. In der Regel wird der Betrag als «Einkaufspotenzial» ausgewiesen. Dieser Betrag hängt davon ab, wie viel Sie verdienen und wie viel Kapital Sie bereits in Ihrer Pensionskasse haben.

Beachten Sie, dass auch Guthaben bei weiteren Pensionskassen, auf Freizügigkeitskonten oder aus Freizügigkeitspolicen sowie Gelder aus der Säule 3a einen Einfluss auf den Maximalbetrag für den Einkauf in Ihre Pensionskasse haben. Bei einer unverbindlichen und kostenlosen Vorsorgeberatung können Sie Ihren effektiven Maximalbetrag errechnen lassen. 

Wenn Sie angestellt sind, kümmert sich Ihr Arbeitgeber um die monatlichen Einzahlungen in Ihre Pensionskasse – und übernimmt dabei mindestens die Hälfte der Beiträge. Anders bei einem freiwilligen Einkauf. Hier sind Sie selbst für die Einzahlung verantwortlich.

Gehen Sie wie folgt vor, wenn Sie einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse ins Auge fassen:

  1. Schauen Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis nach, ob Sie Einkaufspotenzial haben und wie hoch der Maximalbetrag für einen Einkauf in Ihre Pensionskasse ist.
  2. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, bei welcher Pensionskasse Sie angeschlossen sind. Melden Sie sich anschliessend dort, um den Einkauf zu tätigen. Falls Ihr Arbeitgeber seine Pensionskasse bei der Allianz hat, können Sie das Formular «Antrag für einen Einkauf» ausfüllen und es uns zusenden.
  3. Ihre Pensionskasse schickt Ihnen einen Einzahlungsschein für Ihre Einzahlung. Achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr einzahlen als den Maximalbetrag für einen Einkauf in die Pensionskasse.
  4. Ihre Pensionskasse bestätigt Ihnen den Erhalt der Zahlung mit einer Steuerbescheinigung und einem aktualisierten Vorsorgeausweis.
  • Freiwillige Einkäufe führen zu einem höheren Altersguthaben in Ihrer Pensionskasse, das attraktiv verzinst wird.
  • Mit freiwilligen Einkäufen in Ihre Pensionskasse können Sie Beitragslücken schliessen, die beispielsweise durch Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüche oder Lohnerhöhungen entstanden sind.
  • Freiwillige Einkäufe reduzieren Ihr steuerbares Einkommen und werden nicht dem Vermögen angerechnet. Bei einem Kapitalbezug profitieren Sie von einem reduzierten Steuersatz.
  • Prüfen Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis, wie viel Sie maximal einzahlen können. 
  • Beachten Sie die Sperrfrist von 3 Jahren für den Kapitalbezug nach einem Einkauf. Klären Sie vorab, ob Sie die Voraussetzungen für einen Einkauf erfüllen.
  • Lassen Sie sich von Fachpersonen beraten, ob ein Einkauf sinnvoll ist und wie er sich auf Ihre Vorsorge auswirkt.
FAQ

Grundsätzlich ja, sofern sie einer Pensionskasse angeschlossen sind.

Falls Sie Angestellte haben, können Sie sich freiwillig über deren Pensionskasse versichern und dort Einkäufe tätigen. Falls Sie keine Angestellten haben, bieten wir eine attraktive BVG-Lösung für Selbstständige ohne Personal.

Kapitalbezüge aus der Pensionskasse innerhalb von 3 Jahren nach dem freiwilligen Einkauf werden von der Steuerbehörde nicht akzeptiert. Das Kapital kann zwar bezogen werden, der geltend gemachte Steuerabzug würde jedoch nachträglich durch die zuständige Steuerbehörde mittels Aufrechnung am steuerbaren Einkommen der versicherten Person aufgehoben. Wenn Sie also in dieser Zeit eine Pensionierung mit Kapitalbezug oder einen Vorbezug für Wohneigentum planen, sollten Sie keinen Einkauf vornehmen.

Es kommt auf Ihre persönliche Situation und Ihre Ziele an: Wenn Sie noch jung sind und eher am Anfang Ihres Erwerbslebens stehen, kann es Sinn ergeben, zuerst das Säule-3a-Maximum einzuzahlen. Einkäufe in die Pensionskasse sind in der Regel eher gegen Ende des Arbeitslebens sinnvoll. 

Die Säule 3a bietet zudem mehr Flexibilität – etwa in Bezug auf Begünstigungen im Todesfall oder die Wahl der passenden Anlagestrategie. Auf der anderen Seite können Sie mit einem Pensionskasseneinkauf Ihr Geld zu einem festen Zinssatz über längere Zeit anlegen und dabei von attraktiven Renditechancen profitieren.

In beiden Fällen können Sie die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen und so Steuern sparen. Ausserdem werden Pensionskassengelder und Säule-3a-Gelder nicht zum Vermögen gerechnet. Gerade bei grösseren Vermögen kann dies steuerlich ein Vorteil sein.

Weitere Informationen zu Steuervorteilen im Zusammenhang mit Ihrer Altersvorsorge können Sie unserem Ratgeber zur Steuerersparnis entnehmen.

EINEN TERMIN, BITTE!
Die optimale Versicherung für Sie? Finden wir bei einem persönlichen Termin. 
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Erfahren Sie in unserem Beitrag alles, was Sie im Jahr 2024 zur 2. Säule bzw. Pensionskasse (BVG) wissen müssen. Jetzt mehr erfahren.

Sparen und Anlegen
Sparen macht immer Sinn. Finden Sie gemeinsam mit uns die Vorsorgelösung, die am besten zu Ihnen passt.
Wenn Sie nicht mehr arbeiten müssen oder können, erhalten Sie oder Ihre Hinterlassenen Geld vom Staat. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.
Folgen Sie uns