Mieterschäden. 
Was tun?

Der Kleiderschrank hat gute Dienste geleistet – aber leider auch einen tiefen Kratzer im Parkett hinterlassen. Der Rotwein hat nicht nur grossen Eindruck bei den Gästen gemacht, sondern auch einen ebensolchen Fleck auf dem Teppichboden. Und dann ist da noch der Sprung im Lavabo.

Wo gelebt wird, bleiben Spuren. Zum Glück springt die private Haftpflichtversicherung in vielen Fällen ein. Damit ein kleiner Schaden gar nicht erst zum grossen Problem wird, haben wir hier die wichtigsten Informationen zu Mieterschäden gesammelt.

Das nächste Abenteuer wartet schon. Aber bevor es im neuen Zuhause so richtig losgehen kann, ist da noch die Übergabe der alten Wohnung.

Kisten packen. Alles ausräumen. Die ganze Wohnung putzen. Wenn alles leer ist, sieht man sie plötzlich: kleinere Schäden, die vorher gar nicht aufgefallen sind. Diese kleinen Unterhaltsreparaturen müssen Sie selbst erledigen – wie zum Beispiel Dübellöcher schliessen. Zudem wird meistens erwartet, dass Sie defekte Glühbirnen ersetzen oder den Filter des Dampfabzugs austauschen.

Wenn die Schäden so gross sind, dass Sie dafür eine Fachperson brauchen, gelten die Reparaturen nicht mehr als kleiner Unterhalt. Informieren Sie Ihre Verwaltung, damit sie rechtzeitig die Reparatur veranlassen kann. Und Sie nicht für einen Mietzinsausfall haften müssen.

Ganz wichtig: Seien Sie bei der Wohnungsabgabe persönlich dabei. Und nehmen Sie auch das Übernahmeprotokoll mit, das Sie beim Einzug unterschrieben haben. Genau wie den Mietvertrag. Auf dieser Basis können Sie zusammen mit der Verwaltung ein Abgabeprotokoll ausfüllen und die Mängel darin festhalten. Unterschreiben Sie nur für die Mängel, die auch wirklich vorhanden sind. Und auch nur dann, wenn Sie mit der Kostenübernahme einverstanden sind. Wichtig: Halten Sie Mängel, mit denen Sie nicht einverstanden sind, schriftlich fest und machen Sie Fotos davon.

Solange das Protokoll strittig ist, sollten Sie auch die Verrechnung der Mieterschäden mit Ihrem Mietzinsdepot verweigern. Sonst kann es sein, dass Sie für ungerechtfertigte Forderungen des Vermieters zahlen. In solchen Fällen sollten Sie Ihre Rechtsschutzversicherung informieren.

Muss etwas vom Profi repariert werden? Dann lassen Sie den Auftrag von der Verwaltung oder von Ihrem Vermieter erteilen. Denn wer die Handwerker beauftragt, muss am Ende auch die Rechnung zahlen. So vermeiden Sie, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.

Der Brandfleck im Teppichboden. Der Sprung in der Fensterscheibe. Die Kritzelei an der Wand. Für solche Schäden und übermässige Abnutzung haften Sie meistens. In diesen Fällen schulden Sie den Zeitwert. Das heisst: Ein Anstrich hat normalerweise eine Lebensdauer von 8 Jahren. Wenn er bei Ihrem Auszug sechs Jahre alt ist, beträgt der Zeitwert noch 25 % der Kosten für einen neuen Anstrich.

Ganz normale Abnutzungsspuren – zum Beispiel, wenn Bilder an der Wand nach Jahren einen Schatten hinterlassen haben – sind mit Ihrem Mietzins gedeckt.

Die meisten Schäden, für die Sie haften, sind über Ihre Privathaftpflicht versichert.

Die schwere Vase fällt Ihnen aus der Hand. Jetzt hat der Plattenboden einen Sprung. Oder der Duschkopf knallt in die Badewanne – und hinterlässt einen Riss. Mietschäden durch einen Unfall werden normalerweise von unserer Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Mieterschäden, die allmählich entstehen – wie vergilbte Wände in der Wohnung eines starken Rauchers – sind allerdings nicht versichert. Genau wie Dinge, die Sie bewusst verändert haben und die jetzt rückgängig gemacht werden müssen. Zum Beispiel die Katzentapete im Kinderzimmer oder die blaue Wand im Bad.

Leiten Sie uns einfach das Abgabeprotokoll weiter, um allfällige Mieterschäden beim Auszug zu melden. Natürlich können Sie uns nicht nur beim Umzug einen Schaden an Ihrer Mietwohnung mitteilen, sondern jederzeit. Am besten online oder per Telefon.
Im Inland kostenlos:
Für Anrufe aus dem Ausland:
Nina, Senior Segmentmanagerin Privatkunden, Allianz Suisse
Nina
Senior Segmentmanagerin Privatkunden

Nina hat über 20 Jahre Allianz Erfahrung und war unter anderem im Vertrieb und im Aussendienst tätig. Wenn sie nicht gerade mit ihrem Hund unterwegs ist, plant sie den nächsten Tauchurlaub oder die nächste Wanderroute, pflegt ihren Garten und trifft sich mit Freundinnen und Freunden.
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