Weltweit einzigartig.
Das 3-Säulen-Modell des Schweizer Vorsorgesystems.

  • Das Schweizer Vorsorgesystem ist auf 3 Säulen aufgebaut.
  • Die 3 Säulen sind die staatliche, die berufliche und die private Vorsorge.
  • Mit dem Schweizer Vorsorgesystem werden Risiken bei Invalidität und Tod sowie die Altersleistungen abgedeckt.
Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ist in der Schweiz auf 3 Säulen aufgebaut: Die 1. Säule bildet die staatliche Vorsorge. Die 2. Säule umfasst die berufliche Vorsorge. Die 3. Säule ist die freiwillige private Vorsorge.

Leider reichen die Leistungen aus der AHV und der Pensionskasse oft nicht, um den Lebensstandard im Alter zu halten – geschweige denn, um sich lang gehegte Wünsche zu erfüllen. Wie sieht es bei Ihnen aus? 

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Grafik: 3 Säulen-Prinzip Schweiz
Das 3-Säulen-Prinzip ist die Grundlage für die soziale Sicherheit und bildet das Vorsorgesystem der Schweiz. Deshalb ist es durch die Bundesverfassung garantiert. Das 3-Säulen-Modellbaut über Jahre und Jahrzehnte die Vorsorge auf – für das Alter, die Erwerbsunfähigkeit und den Todesfall. Das Vorsorgesystem der Schweiz einfach erklärt:
Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge im Schweizer Vorsorgesystem. Sie soll die minimale Existenzgrundlage sicherstellen.

Was ist in der 1. Säule enthalten?

Die 1. Säule setzt sich zusammen aus:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung) und Ergänzungsleistungen
  • EO (Erwerbsersatzordnung)

Mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) bezahlt der Staat eine minimale Existenzgrundlage – für das Leben im Alter, bei Invalidität und nach einem Todesfall für die Hinterbliebenen. Zusätzlich werden in der 1. Säule auch der Erwerbsersatz (EO) für den Militärdienst sowie Mutterschaft und Ergänzungsleistungen geregelt. Damit erfüllt die Schweiz ihre wichtigste sozialstaatliche Verpflichtung.

Die berufliche Vorsorge ist die 2. Säule des 3-Säulen-Systems in der Schweiz. Angestellte mit einem Jahreslohn von mehr als CHF 22 050.– sind in der Regel ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert (Stand 1.1.2024). Und ab dem 1. Januar nach ihrem 24. Geburtstag zusätzlich für die Altersleistungen bis zur Pensionierung. Die berufliche Vorsorge soll sicherstellen, dass die Versicherten und deren Angehörige den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität und im Todesfall fortsetzen können. Die Leistungen aus den ersten beiden Säulen betragen in der Regel aber nur 60 % des letzten Lohns. Daher empfiehlt es sich, in der 3. Säule privat vorzusorgen.

Die private Vorsorge bildet die 3. Säule im 3-Säulen-Konzept der Schweiz und besteht aus der Säule 3a und Säule 3b. In die dummy Säule 3a können alle Erwerbstätigen in der Schweiz bis zu einem Maximalbetrag einzahlen und damit Steuern sparen. Die dummy Säule 3b zählt zur freien Vorsorge. Hier kann jeder und jede einzahlen und es gilt kein Maximalbetrag. 

Einzahlungen in die  3. Säule sind freiwillig. Sie dient dazu, mögliche Einkommenslücken bei Pensionierung und im Fall von Erwerbsunfähigkeit oder Tod individuell zu schliessen. Finden Sie mit unserem Vorsorgecheck heraus, ob Sie Lücken in Ihrer persönlichen Vorsorge haben. Oder finden Sie es bei einer persönlichen Vorsorgeberatung heraus.

Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
 
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