Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden
Leider reichen die Leistungen aus der AHV und der Pensionskasse oft nicht, um den Lebensstandard im Alter zu halten – geschweige denn, um sich lang gehegte Wünsche zu erfüllen. Wie sieht es bei Ihnen aus?
Was ist in der 1. Säule enthalten?
Die 1. Säule setzt sich zusammen aus:
Mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) bezahlt der Staat eine minimale Existenzgrundlage – für das Leben im Alter, bei Invalidität und nach einem Todesfall für die Hinterbliebenen. Zusätzlich werden in der 1. Säule auch der Erwerbsersatz (EO) für den Militärdienst sowie Mutterschaft und Ergänzungsleistungen geregelt. Damit erfüllt die Schweiz ihre wichtigste sozialstaatliche Verpflichtung.
Die private Vorsorge bildet die 3. Säule im 3-Säulen-Konzept der Schweiz und besteht aus der Säule 3a und Säule 3b. In die Säule 3a können alle Erwerbstätigen in der Schweiz bis zu einem Maximalbetrag einzahlen und damit Steuern sparen. Die Säule 3b zählt zur freien Vorsorge. Hier kann jeder und jede einzahlen und es gilt kein Maximalbetrag.
Einzahlungen in die 3. Säule sind freiwillig. Sie dient dazu, mögliche Einkommenslücken bei Pensionierung und im Fall von Erwerbsunfähigkeit oder Tod individuell zu schliessen. Finden Sie mit unserem Vorsorgecheck heraus, ob Sie Lücken in Ihrer persönlichen Vorsorge haben. Oder finden Sie es bei einer persönlichen Vorsorgeberatung heraus.