Bleiben Sie in Fahrt. Mit der passenden E-Bike-Versicherung.

Themen

  • Eine Haftpflichtversicherung ist für schnelle E-Bikes obligatorisch. Welche Haftpflichtversicherung für E-Bikes gilt, hängt von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs ab.
  • Wenn Ihr E-Bike gestohlen wird, kommt in der Regel die Hausratversicherung für die Kosten auf.
  • Für Beschädigungen am E-Bike gibt es spezielle Versicherungen.
  • Unsere Velo-Assistance ist eine praktische Pannen- und Unfallhilfe – auch für Ihr E-Bike.
  • Mit unserem Verkehrsrechtsschutz haben Sie jederzeit erfahrene Juristinnen und Juristen an Ihrer Seite.
Für den Arbeitsweg. Für den Ausflug am Wochenende. Oder um die Kleinen in die Kita zu bringen. E-Bikes haben die Schweizer Strassen im Sturm erobert. Aber wie versichern Sie Ihr elektrisiertes Zweirad richtig? Hier finden Sie alles zum Thema E-Bike-Versicherung.

Pedelec, Cargobike, Fully – E-Bikes gibt es in verschiedensten Varianten. Für die Versicherung ist vor allem die Leistung des Motors und somit die Geschwindigkeit Ihres Zweirads wichtig. Man unterscheidet dabei zwischen «langsamen» E-Bikes bis 25 km/h mit Tretunterstützung oder maximal 500 Watt und «schnellen» E-Bikes bis 45 km/h mit Tretunterstützung oder maximal 1000 Watt.

Von der Leistung des Elektromotors hängt nicht nur die Geschwindigkeit Ihres E-Bikes ab. Auch die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Ausrüstung Ihres Fahrrads sind unterschiedlich. Für alle E-Bikes gilt seit dem 1. April 2022, dass Sie auch tagsüber das Licht einschalten müssen. Ausserdem ist das Fahren sämtlicher E-Bikes erst ab 14 Jahren erlaubt. Weitere Unterschiede sehen Sie unten in unserer Übersicht.

«Langsames» E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung oder maximal 500 Watt 

  • Sie brauchen keine Vignette und es gilt keine Helmpflicht. Wir empfehlen Ihnen aber, Ihren Kopf immer zu schützen, wenn Sie auf zwei Rädern unterwegs sind. 
  • Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren brauchen einen «Töffliausweis» (Führerausweis Kategorie M). Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich. 
  • Die Beleuchtung des E-Bikes muss nicht fix montiert sein, sondern darf auch abnehmbar sein.

«Schnelles» E-Bike bis 45 km/h mit Tretunterstützung oder maximal 1000 Watt

  • Sie brauchen ein gelbes Kontrollschild, eine gültige Vignette und es gilt Helmpflicht.
  • Sie brauchen mindestens einen «Töffliausweis» (Führerausweis Kategorie M), unabhängig vom Alter.
  • Die Beleuchtung muss fix montiert sein und es ist ein Rückspiegel erforderlich. 
  • Seit dem 1. April 2024 gilt zusätzlich bei neuen E-Bikes eine Tachopflicht. Bis zum 1. April 2027 müssen auch bereits zugelassene E-Bikes nachgerüstet werden.
  • Es gilt die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. 

Sie möchten mehr erfahren über die unterschiedlichen E-Bikes, die es auf dem Markt gibt? In unserem Experten-Interview finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt sowie Tipps, worauf Sie beim Kauf eines E-Bikes achten sollten.

Welche Versicherung Sie für Ihr E-Bike benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Bei schnelleren E-Bikes bis 45 km/h ist eine separate Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt.

Bei langsameren E-Bikes ist eine Haftpflichtversicherung zwar freiwillig, sie gehört aber auf jeden Fall zu den wichtigsten Versicherungen und ist daher dringend empfohlen. Für langsame E-Bikes reicht eine Privathaftpflichtversicherung.

Weitere Versicherungen, die Ihr E-Bike auch bei einem Diebstahl schützen und für Beschädigungen an Ihrem wertvollen Zweirad aufkommen, sind freiwillig. Sie lohnen sich aber auf jeden Fall. So bleiben Sie auch nach einem Schadenfall mobil.

Überprüfen Sie in jedem Fall Ihre bestehenden Versicherungen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Elektrovelo nicht doppelt versichert ist. Dabei hilft Ihnen folgende Übersicht.

Wischen um mehr anzuzeigen

Schadenfall E-Bike bis 25 km/h E-Bike bis 45 km/h
Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten Privathaftpflichtversicherung Motorfahrrad-Versicherung (gelbes Kontrollschild mit gültiger Vignette)
Diebstahl zu Hause Hausratversicherung Hausratversicherung
Diebstahl unterwegs Hausratversicherung (Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts») Hausratversicherung (Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts»)
Beschädigungen durch Feuer, Wasser oder Elementarereignisse Hausratversicherung Hausratversicherung bis zu einem Wert von CHF 5000.–. Für wertvollere E-Bikes kontaktieren Sie bitte Ihre Beraterin oder Ihren Berater.
Beschädigungen an Ihrem E-Bike durch einen Unfall
Fahruntauglichkeit infolge Panne oder Unfall Velo-Assistance (Pannen- und Unfallhilfe inkl. Schlüsselprobleme) Velo-Assistance (Pannen- und Unfallhilfe inkl. Schlüsselprobleme)
Rechtsfälle aus Verkehrsteilnahme sowie Kauf und Reparatur des E-Bikes Verkehrsrechtsschutz Verkehrsrechtsschutz
Sie sind sich nicht sicher, welche Versicherung Sie benötigen? Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.

Beim Abbiegen einen Fussgänger übersehen. Den Bremsweg nicht richtig berechnet und ein stehendes Auto gestreift. Oder beim Abstellen das Motorrad der Nachbarin zerkratzt. Für Schäden, die Sie mit Ihrem E-Bike verursachen, kommt eine Haftpflichtversicherung auf.

Für langsame E-Bikes bis 25 km/h reicht dafür in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung. Bei uns sind übrigens Schäden bis zu 5 Millionen Franken versichert – auf Wunsch sogar bis zu 10 Millionen Franken.

Für Schäden, die Sie mit einem schnellen E-Bike bis 45 km/h verursachen, brauchen Sie hingegen eine separate Haftpflichtversicherung – wie für Mofas. Die Haftpflichtversicherung erhalten Sie automatisch mit der Vignette, wenn Sie Ihr E-Bike beim Strassenverkehrsamt einlösen.

Im Jahr 2023 sind bei Verkehrsunfällen 611 Menschen auf einem E-Bike schwer verunfallt – 16 von ihnen starben. Die Zahl der schweren E-Bike-Unfälle hat damit einen neuen Höchststand erreicht. Beachten Sie deshalb unbedingt folgende Sicherheitstipps, um sich selbst und andere auf der Strasse zu schützen: 

  • Fahren Sie vorausschauend und seien Sie stets bremsbereit.
  • Kennen Sie den Bremsweg Ihres E-Bikes. Dabei gilt: Je schneller das E-Bike, desto länger der Bremsweg. Machen Sie jetzt den Bremsweg-Test.
  • Wählen Sie ein E-Bike mit ABS.
  • Schützen Sie sich mit einem Helm. Das Risiko einer Kopfverletzung halbiert sich bei einem Unfall, wenn Sie Ihren Kopf schützen. Bei schnellen E-Bikes bis 45 km/h ist ein Helm sowieso Pflicht.
  • Machen Sie sich sichtbar – auch tagsüber. Eine Leuchtweste ist bei Tag und Nacht auffällig. Und ein Tagfahrlicht ist bei sämtlichen E-Bikes gesetzlich vorgeschrieben.

Mehr Infos und Hintergrundwissen zu den Sicherheitstipps fürs E-Bike liefert der Ratgeber des BFU.

Sie kommen vom Einkaufen zurück – Ihr E-Bike ist aber bereits ohne Sie losgefahren. Oder nach den Ferien stellen Sie fest, dass jemand Ihr Batterieschloss aufgebrochen und den Akku gestohlen hat. Leider kommt es bei E-Bikes immer wieder zu Diebstählen.

Der Diebstahl zu Hause ist bereits über die Hausratversicherung gedeckt und Sie brauchen keine zusätzliche Diebstahlversicherung für Ihr E-Bike. Übrigens ist in unserer Hausratversicherung auch die Batterie Ihres E-Bikes versichert.

Wenn Sie Ihr Elektrozweirad samt Zubehör auch unterwegs gegen Diebstahl schützen wollen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Hausratversicherung um die Zusatzdeckung «Einfacher Diebstahl auswärts» zu ergänzen. So schützen Sie sich auch, wenn Ihr E-Bike am Arbeitsplatz, an der Uni oder beim Einkaufen gestohlen wird. Passen Sie dabei aber unbedingt die versicherte Summe entsprechend an, damit der Wert Ihres E-Bikes auch wirklich gedeckt ist – und vermeiden Sie so eine Unterversicherung.

GUT ZU WISSEN:
E-Bike-Diebstähle haben sich seit 2019 verdreifacht.
Grafik Diebstahl EBikes 2022

Mit folgenden Präventionsmassnahmen machen Sie alles richtig: 

  • Nehmen Sie den Akku mit, wenn Sie Ihr E-Bike abstellen. So ist es für Diebe weniger interessant. 
  • Allenfalls reicht es, wenn Sie das Display abnehmen können. Fehlt das Display, läuft der Motor in der Regel nicht. 
  • Stellen Sie das E-Bike wenn immer möglich in einen abschliessbaren Raum. 
  • Nutzen Sie am Bahnhof die vorhandenen Velo-Stationen. Diese sind für gewöhnlich überwacht.
  • Schliessen Sie Ihr E-Bike an einer festen Halterung an und sparen Sie nicht am Schloss.
  • Ein GPS Tracker kann helfen, ein entwendetes E-Bike wieder aufzufinden. 
  • Informieren Sie umgehend die Polizei.
  • Melden Sie den Diebstahl Ihrer Versicherung.
  • Starten Sie einen Aufruf in Social-Media-Gruppen aus der Region, wo der Diebstahl stattgefunden hat.

Wichtiger Hinweis: Für die Diebstahlmeldung ist es hilfreich, die Rahmennummer des E-Bikes zu kennen. Notieren Sie sich diese also am besten nach dem Kauf und machen Sie Fotos von Ihrem E-Bike. Dies hilft nicht nur bei der Schadensmeldung, sondern kann auch für die Suche via Social Media hilfreich sein.  

Ihre Hausratversicherung deckt bereits bestimmte Schäden an Ihrem E-Bike ab. Darunter fallen Wasserschäden und Beschädigungen durch Brand oder einen Hagelschlag. 

Für andere Arten von Schäden – zum Beispiel durch einen Sturz, Vandalismus oder Diebstahl auswärts – empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung.

Nach einer Kollision mit einem anderen E-Bike streikt der Motor. Jemand hat Ihr schönes E-Citybike umgestossen. Oder bei einer rasanten Abfahrt bricht das Display Ihres E-Mountainbikes. Solche Reparaturen können ganz schön teuer werden. Für Beschädigungen und Zerstörungen an Ihrem Zweirad empfiehlt sich deshalb unsere Sportgeräte-Kasko.

Die Sportgeräte-Kasko ist eine Zusatzoption zu unserer Hausratversicherung. Sie schützt sämtliche E-Bikes und alle anderen Sportgeräte wie Skis oder Snowboards in Ihrem Haushalt inkl. Zubehör und Ausrüstung ab einem Wert von CHF 1000.–.

Und wenn Sie nicht nur Ihre Sportgeräte, sondern Ihr gesamtes Hab und Gut gegen sämtliche Beschädigungen sowie gegen Verlieren und Abhandenkommen schützen möchten, lohnt sich unsere Hausrat All Risk. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Sie besitzen ein trendiges E-Cargobike oder das allerneuste E-Mountainbike mit Carbon-Rahmen? Wenn Sie nur ein einzelnes E-Bike versichern möchten, ist unsere Gegenstandsversicherung die richtige Wahl.

Die Gegenstandsversicherung versichert Ihr Lieblingsstück umfassend gegen Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung. Und sie kann auch einzeln abgeschlossen werden, falls Sie keine Hausratversicherung bei uns abgeschlossen haben.

Neben dem Motor ist besonders der Akku Ihres E-Bikes anfällig für Beschädigungen. In seltenen Fällen kann eine E-Bike-Batterie sogar zu brennen beginnen. Beachten Sie deshalb folgende Tipps zur richtigen Pflege Ihres Akkus:

  • Laden Sie die Batterie Ihres E-Bikes nach jeder Fahrt vollständig auf.
  • Sorgen Sie dafür, dass sich die Batterie nie ganz entleert. Wenn Sie längere Zeit nicht mit Ihrem E-Bike unterwegs sind, sollten Sie Ihren Akku also regelmässig aufladen.
  • Nehmen Sie den Akku Ihres E-Bikes bei nassem und kaltem Wetter ab und lagern Sie ihn im Trockenen und bei Zimmertemperatur.
  • Bewahren Sie den E-Bike-Akku in einer Aufbewahrungsbox auf. Am besten nicht in der Nähe von entflammbarem Material.

Auf dem Weg ins Büro streikt plötzlich der Motor Ihres E-Bikes. Oder auf den letzten Metern einer Bergtour reisst die Kette Ihres E-Mountainbikes.

Bei Pannen und Unfällen mit dem Zweirad hilft Ihnen unsere Velo-Assistance – die Pannenhilfe auch für E-Bikes:

  • Wir organisieren die Reparatur vor Ort und kommen für die entstandenen Kosten auf – oder organisieren und bezahlen das Abschleppen in eine Werkstatt Ihrer Wahl.
  • Falls eine Reparatur am selben Tag nicht möglich ist, übernehmen wir die Kosten für die Heim- oder Weiterreise.

Unsere Velo-Assistance gilt übrigens auch für den Kinderanhänger.

Information für die Berechnung. Preis einheitlich für Einzel- und Mehrpersonenhaushalt

Versicherungsbeginn 01.04.2024, jährliche Zahlungsweise, Angebotsdatum 01.01.2024

  • Pannenhilfe, Abschleppen oder Heim-/Weiterreise
  • Für alle Velos der ganzen Familie inkl. Kinderanhänger
  • Innerhalb der Schweiz und bis 50 km über die Landesgrenze

Mit unserem Verkehrsrechtsschutz sind Sie stets bestens abgesichert. Egal ob Sie mit dem E-Bike oder zu Fuss, mit dem Auto oder mit dem Zug unterwegs sind – wenn aus einem Unfall ein Rechtsfall wird, haben Sie erfahrene Anwältinnen und Anwälte an Ihrer Seite. 

Wir unterstützen Sie unter anderem in folgenden Fällen:

  • Unfall: Bei einem Verkehrsunfall behauptet Ihr Gegenüber, Sie wären schuld.
  • Reparatur: Die Rechnung des Mechanikers für die Reparatur Ihres E-Bikes übersteigt seine Offerte massiv.
  • Versicherung: Ihre Versicherung weigert sich, den Schaden an Ihrem Zweirad zu bezahlen.
  • Kauf: Die Verkäuferin des Occasionsvelos ignoriert Ihre Reklamationen.
  • Strafverfahren: Sie haben zu Unrecht eine Busse erhalten.
  • Wenn Sie mit Ihrem E-Bike einen Schaden verursachen, kommt Ihre Haftpflichtversicherung dafür auf. Je nach Geschwindigkeit Ihres E-Bikes greift Ihre Privathaftpflicht oder die Haftpflichtversicherung, die Ihnen das Strassenverkehrsamt ausstellt.
  • Wenn Ihr E-Bike gestohlen wird, bezahlt Ihre Hausratversicherung den Schaden. Achten Sie auf den freiwilligen Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» und passen Sie die versicherte Summe an.
  • Für Beschädigungen an Ihrem E-Bike durch einen Unfall oder Zerstörungen gibt es unsere Sportgeräte-Kasko und unsere Gegenstandsversicherung.
  • Mit unserer Velo-Assistance bleiben Sie mobil. Wir stellen sicher, dass Ihr E-Bike nach einer Panne oder einem Unfall vor Ort repariert oder in Ihre gewünschte Werkstatt gebracht wird.
  • Darüber hinaus ist eine Verkehrsrechtsschutz sinnvoll. Damit haben Sie jederzeit erfahrene Anwältinnen und Anwälte an Ihrer Seite. 

Sie haben Fragen? Oder möchten mehr über den richtigen Versicherungsschutz für E-Bikes erfahren? Unserer Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Nina, Senior Segmentmanagerin Privatkunden, Allianz Suisse
Nina
Senior Segmentmanagerin Privatkunden

Nina hat über 20 Jahre Allianz Erfahrung und war unter anderem im Vertrieb und im Aussendienst tätig. Wenn sie nicht gerade mit ihrem Hund unterwegs ist, plant sie den nächsten Tauchurlaub oder die nächste Wanderroute, pflegt ihren Garten und trifft sich mit Freundinnen und Freunden.
FAQ

Wenn Sie bei einem Unfall einen Schaden verursachen, bezahlt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden. Bei Personen- oder Sachschaden mit einem langsamen E-Bike bis 25 km/h übernimmt in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung die Kosten. Für schnellere E-Bikes bis 45 km/h brauchen Sie ein gelbes Kontrollschild und müssen eine Vignette beim Strassenverkehrsamt lösen. Diese ist zugleich der Nachweis, dass Sie eine Haftpflichtversicherung haben.

Für Schäden, die beim Unfall an Ihrem eigenen E-Bike entstehen, brauchen Sie eine separate Versicherung. Dafür bieten sich etwa unsere Sportgeräte-Kasko und unsere Gegenstandsversicherung an.

Falls Sie selbst beim Unfall verletzt werden, kommt die Nichtbetriebsunfallversicherung für Ihre Heilungskosten auf. Für Angestellte gilt: Wer mindestens 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeitet, ist über diesen versichert. Für Selbstständige und Nichterwerbstätige empfiehlt sich hingegen eine freiwillige UVG-Versicherung oder die Absicherung gegen Unfall über die Krankenkasse.

Beachten Sie, dass bei einem Unfall häufig die Schuldfrage nicht ganz klar ist. Hier hilft ein Verkehrsrechtsschutz weiter. Damit sorgen Sie dafür, dass Sie auch Recht bekommen, wenn Sie Recht haben.

Bitte beachten Sie: Bei E-Bike-Tuning kann die Versicherung Ihren Schadenfall ablehnen. Wenn Sie also mit einem frisierten E-Bike eine Person verletzen, müssen Sie möglicherweise selbst für den Schaden aufkommen. Das kann bei einem Personenschaden schnell einen fünf- oder sechsstelligen Betrag ausmachen. Dasselbe gilt, wenn Sie alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss unterwegs sind.

Wenn Sie ein langsames Elektrovelo fahren, sollten Sie sicherheitshalber bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob Ihre Versicherung auch an Ihrem Ferienort gültig ist. Für schnellere E-Bikes gilt der Geltungsbereich der grünen Karte.

Beachten Sie zudem, dass im Ausland möglicherweise andere Verkehrsregeln gelten als in der Schweiz – etwa was Helmpflicht oder Sicherheitswesten angeht.

Nein. Wenn ein Kind, eine Jugendliche oder ein Jugendlicher unter 16 Jahren ohne den sogenannten «Töffliausweis» mit einem E-Bike auf öffentlichen Strassen unterwegs ist, verstösst er oder sie gegen die Verkehrsvorschriften. In diesem Fall zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn ein Unfall passiert. Falls dabei also etwas beschädigt oder jemand verletzt wird, müssen Sie als Eltern für den Schaden aufkommen. Gerade bei Personenschäden können dabei im schlimmsten Fall fünf- oder gar sechsstellige Beträge entstehen. 

Bitte beachten Sie, dass diese Vorschriften auch für Privatstrassen, Parkhäuser und sämtliche Flächen gelten, die nicht ausschliesslich dem privaten Gebrauch dienen. 

EINEN TERMIN, BITTE!
Die optimale Versicherung für Sie? Finden wir bei einem persönlichen Termin. 
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