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E-Bike ist nicht gleich E-Bike
Pedelec, Cargobike, Fully – E-Bikes gibt es in verschiedensten Varianten. Für die Versicherung ist vor allem die Leistung des Motors und somit die Geschwindigkeit Ihres Zweirads wichtig. Man unterscheidet dabei zwischen «langsamen» E-Bikes bis 25 km/h mit Tretunterstützung oder maximal 500 Watt und «schnellen» E-Bikes bis 45 km/h mit Tretunterstützung oder maximal 1000 Watt.
Von der Leistung des Elektromotors hängt nicht nur die Geschwindigkeit Ihres E-Bikes ab. Auch die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Ausrüstung Ihres Fahrrads sind unterschiedlich. Für alle E-Bikes gilt seit dem 1. April 2022, dass Sie auch tagsüber das Licht einschalten müssen. Ausserdem ist das Fahren sämtlicher E-Bikes erst ab 14 Jahren erlaubt. Weitere Unterschiede sehen Sie unten in unserer Übersicht.
«Langsames» E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung oder maximal 500 Watt
- Sie brauchen keine Vignette und es gilt keine Helmpflicht. Wir empfehlen Ihnen aber, Ihren Kopf immer zu schützen, wenn Sie auf zwei Rädern unterwegs sind.
- Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren brauchen einen «Töffliausweis» (Führerausweis Kategorie M). Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich.
- Die Beleuchtung des E-Bikes muss nicht fix montiert sein, sondern darf auch abnehmbar sein.
«Schnelles» E-Bike bis 45 km/h mit Tretunterstützung oder maximal 1000 Watt
- Sie brauchen ein gelbes Kontrollschild, eine gültige Vignette und es gilt Helmpflicht.
- Sie brauchen mindestens einen «Töffliausweis» (Führerausweis Kategorie M), unabhängig vom Alter.
- Die Beleuchtung muss fix montiert sein und es ist ein Rückspiegel erforderlich.
- Seit dem 1. April 2024 gilt zusätzlich bei neuen E-Bikes eine Tachopflicht. Bis zum 1. April 2027 müssen auch bereits zugelassene E-Bikes nachgerüstet werden.
- Es gilt die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Sie möchten mehr erfahren über die unterschiedlichen E-Bikes, die es auf dem Markt gibt? In unserem Experten-Interview finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt sowie Tipps, worauf Sie beim Kauf eines E-Bikes achten sollten.
Welche Versicherung benötige ich für mein E-Bike?
Welche Versicherung Sie für Ihr E-Bike benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Bei schnelleren E-Bikes bis 45 km/h ist eine separate Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt.
Bei langsameren E-Bikes ist eine Haftpflichtversicherung zwar freiwillig, sie gehört aber auf jeden Fall zu den wichtigsten Versicherungen und ist daher dringend empfohlen. Für langsame E-Bikes reicht eine Privathaftpflichtversicherung.
Weitere Versicherungen, die Ihr E-Bike auch bei einem Diebstahl schützen und für Beschädigungen an Ihrem wertvollen Zweirad aufkommen, sind freiwillig. Sie lohnen sich aber auf jeden Fall. So bleiben Sie auch nach einem Schadenfall mobil.
Überprüfen Sie in jedem Fall Ihre bestehenden Versicherungen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Elektrovelo nicht doppelt versichert ist. Dabei hilft Ihnen folgende Übersicht.
Wischen um mehr anzuzeigen
Schadenfall | E-Bike bis 25 km/h | E-Bike bis 45 km/h |
Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten | Privathaftpflichtversicherung | Motorfahrrad-Versicherung (gelbes Kontrollschild mit gültiger Vignette) |
Diebstahl zu Hause | Hausratversicherung | Hausratversicherung |
Diebstahl unterwegs | Hausratversicherung (Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts») | Hausratversicherung (Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts») |
Beschädigungen durch Feuer, Wasser oder Elementarereignisse | Hausratversicherung | Hausratversicherung bis zu einem Wert von CHF 5000.–. Für wertvollere E-Bikes kontaktieren Sie bitte Ihre Beraterin oder Ihren Berater. |
Beschädigungen an Ihrem E-Bike durch einen Unfall |
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Fahruntauglichkeit infolge Panne oder Unfall | Velo-Assistance (Pannen- und Unfallhilfe inkl. Schlüsselprobleme) | Velo-Assistance (Pannen- und Unfallhilfe inkl. Schlüsselprobleme) |
Rechtsfälle aus Verkehrsteilnahme sowie Kauf und Reparatur des E-Bikes | Verkehrsrechtsschutz |
Verkehrsrechtsschutz |
Haftpflichtversicherung für E-Bikes: Teils obligatorisch und sinnvoll
Beim Abbiegen einen Fussgänger übersehen. Den Bremsweg nicht richtig berechnet und ein stehendes Auto gestreift. Oder beim Abstellen das Motorrad der Nachbarin zerkratzt. Für Schäden, die Sie mit Ihrem E-Bike verursachen, kommt eine Haftpflichtversicherung auf.
Für langsame E-Bikes bis 25 km/h reicht dafür in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung. Bei uns sind übrigens Schäden bis zu 5 Millionen Franken versichert – auf Wunsch sogar bis zu 10 Millionen Franken.
Für Schäden, die Sie mit einem schnellen E-Bike bis 45 km/h verursachen, brauchen Sie hingegen eine separate Haftpflichtversicherung – wie für Mofas. Die Haftpflichtversicherung erhalten Sie automatisch mit der Vignette, wenn Sie Ihr E-Bike beim Strassenverkehrsamt einlösen.
Hausratversicherung für E-Bikes: Schutz bei Diebstahl
Sie kommen vom Einkaufen zurück – Ihr E-Bike ist aber bereits ohne Sie losgefahren. Oder nach den Ferien stellen Sie fest, dass jemand Ihr Batterieschloss aufgebrochen und den Akku gestohlen hat. Leider kommt es bei E-Bikes immer wieder zu Diebstählen.
Der Diebstahl zu Hause ist bereits über die Hausratversicherung gedeckt und Sie brauchen keine zusätzliche Diebstahlversicherung für Ihr E-Bike. Übrigens ist in unserer Hausratversicherung auch die Batterie Ihres E-Bikes versichert.
Wenn Sie Ihr Elektrozweirad samt Zubehör auch unterwegs gegen Diebstahl schützen wollen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Hausratversicherung um die Zusatzdeckung «Einfacher Diebstahl auswärts» zu ergänzen. So schützen Sie sich auch, wenn Ihr E-Bike am Arbeitsplatz, an der Uni oder beim Einkaufen gestohlen wird. Passen Sie dabei aber unbedingt die versicherte Summe entsprechend an, damit der Wert Ihres E-Bikes auch wirklich gedeckt ist – und vermeiden Sie so eine Unterversicherung.
Mit folgenden Präventionsmassnahmen machen Sie alles richtig:
- Nehmen Sie den Akku mit, wenn Sie Ihr E-Bike abstellen. So ist es für Diebe weniger interessant.
- Allenfalls reicht es, wenn Sie das Display abnehmen können. Fehlt das Display, läuft der Motor in der Regel nicht.
- Stellen Sie das E-Bike wenn immer möglich in einen abschliessbaren Raum.
- Nutzen Sie am Bahnhof die vorhandenen Velo-Stationen. Diese sind für gewöhnlich überwacht.
- Schliessen Sie Ihr E-Bike an einer festen Halterung an und sparen Sie nicht am Schloss.
- Ein GPS Tracker kann helfen, ein entwendetes E-Bike wieder aufzufinden.
- Informieren Sie umgehend die Polizei.
- Melden Sie den Diebstahl Ihrer Versicherung.
- Starten Sie einen Aufruf in Social-Media-Gruppen aus der Region, wo der Diebstahl stattgefunden hat.
Wichtiger Hinweis: Für die Diebstahlmeldung ist es hilfreich, die Rahmennummer des E-Bikes zu kennen. Notieren Sie sich diese also am besten nach dem Kauf und machen Sie Fotos von Ihrem E-Bike. Dies hilft nicht nur bei der Schadensmeldung, sondern kann auch für die Suche via Social Media hilfreich sein.
Versicherungen für Beschädigungen an Ihrem E-Bike
Ihre Hausratversicherung deckt bereits bestimmte Schäden an Ihrem E-Bike ab. Darunter fallen Wasserschäden und Beschädigungen durch Brand oder einen Hagelschlag.
Für andere Arten von Schäden – zum Beispiel durch einen Sturz, Vandalismus oder Diebstahl auswärts – empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung.
Sportgeräte-Kasko: Rundumschutz für sämtliche E-Bikes in Ihrem Haushalt
Nach einer Kollision mit einem anderen E-Bike streikt der Motor. Jemand hat Ihr schönes E-Citybike umgestossen. Oder bei einer rasanten Abfahrt bricht das Display Ihres E-Mountainbikes. Solche Reparaturen können ganz schön teuer werden. Für Beschädigungen und Zerstörungen an Ihrem Zweirad empfiehlt sich deshalb unsere Sportgeräte-Kasko.
Die Sportgeräte-Kasko ist eine Zusatzoption zu unserer Hausratversicherung. Sie schützt sämtliche E-Bikes und alle anderen Sportgeräte wie Skis oder Snowboards in Ihrem Haushalt inkl. Zubehör und Ausrüstung ab einem Wert von CHF 1000.–.
Und wenn Sie nicht nur Ihre Sportgeräte, sondern Ihr gesamtes Hab und Gut gegen sämtliche Beschädigungen sowie gegen Verlieren und Abhandenkommen schützen möchten, lohnt sich unsere Hausrat All Risk. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Gegenstandsversicherung: Rundumschutz für ein einzelnes E-Bike
Sie besitzen ein trendiges E-Cargobike oder das allerneuste E-Mountainbike mit Carbon-Rahmen? Wenn Sie nur ein einzelnes E-Bike versichern möchten, ist unsere Gegenstandsversicherung die richtige Wahl.
Die Gegenstandsversicherung versichert Ihr Lieblingsstück umfassend gegen Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung. Und sie kann auch einzeln abgeschlossen werden, falls Sie keine Hausratversicherung bei uns abgeschlossen haben.
Velo-Assistance: Schnelle Hilfe bei Pannen und Unfällen mit dem E-Bike
Auf dem Weg ins Büro streikt plötzlich der Motor Ihres E-Bikes. Oder auf den letzten Metern einer Bergtour reisst die Kette Ihres E-Mountainbikes.
Bei Pannen und Unfällen mit dem Zweirad hilft Ihnen unsere Velo-Assistance – die Pannenhilfe auch für E-Bikes:
Unsere Velo-Assistance gilt übrigens auch für den Kinderanhänger.
Verkehrsrechtsschutz: Rechtliche Hilfe rund ums Thema E-Bike
Mit unserem Verkehrsrechtsschutz sind Sie stets bestens abgesichert. Egal ob Sie mit dem E-Bike oder zu Fuss, mit dem Auto oder mit dem Zug unterwegs sind – wenn aus einem Unfall ein Rechtsfall wird, haben Sie erfahrene Anwältinnen und Anwälte an Ihrer Seite.
Wir unterstützen Sie unter anderem in folgenden Fällen:
- Unfall: Bei einem Verkehrsunfall behauptet Ihr Gegenüber, Sie wären schuld.
- Reparatur: Die Rechnung des Mechanikers für die Reparatur Ihres E-Bikes übersteigt seine Offerte massiv.
- Versicherung: Ihre Versicherung weigert sich, den Schaden an Ihrem Zweirad zu bezahlen.
- Kauf: Die Verkäuferin des Occasionsvelos ignoriert Ihre Reklamationen.
- Strafverfahren: Sie haben zu Unrecht eine Busse erhalten.
Fazit: So versichern Sie Ihr E-Bike richtig
Sie haben Fragen? Oder möchten mehr über den richtigen Versicherungsschutz für E-Bikes erfahren? Unserer Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne weiter.
Senior Segmentmanagerin Privatkunden
Wenn Sie bei einem Unfall einen Schaden verursachen, bezahlt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden. Bei Personen- oder Sachschaden mit einem langsamen E-Bike bis 25 km/h übernimmt in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung die Kosten. Für schnellere E-Bikes bis 45 km/h brauchen Sie ein gelbes Kontrollschild und müssen eine Vignette beim Strassenverkehrsamt lösen. Diese ist zugleich der Nachweis, dass Sie eine Haftpflichtversicherung haben.
Für Schäden, die beim Unfall an Ihrem eigenen E-Bike entstehen, brauchen Sie eine separate Versicherung. Dafür bieten sich etwa unsere Sportgeräte-Kasko und unsere Gegenstandsversicherung an.
Falls Sie selbst beim Unfall verletzt werden, kommt die Nichtbetriebsunfallversicherung für Ihre Heilungskosten auf. Für Angestellte gilt: Wer mindestens 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeitet, ist über diesen versichert. Für Selbstständige und Nichterwerbstätige empfiehlt sich hingegen eine freiwillige UVG-Versicherung oder die Absicherung gegen Unfall über die Krankenkasse.
Beachten Sie, dass bei einem Unfall häufig die Schuldfrage nicht ganz klar ist. Hier hilft ein Verkehrsrechtsschutz weiter. Damit sorgen Sie dafür, dass Sie auch Recht bekommen, wenn Sie Recht haben.
Bitte beachten Sie: Bei E-Bike-Tuning kann die Versicherung Ihren Schadenfall ablehnen. Wenn Sie also mit einem frisierten E-Bike eine Person verletzen, müssen Sie möglicherweise selbst für den Schaden aufkommen. Das kann bei einem Personenschaden schnell einen fünf- oder sechsstelligen Betrag ausmachen. Dasselbe gilt, wenn Sie alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss unterwegs sind.
Wenn Sie ein langsames Elektrovelo fahren, sollten Sie sicherheitshalber bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob Ihre Versicherung auch an Ihrem Ferienort gültig ist. Für schnellere E-Bikes gilt der Geltungsbereich der grünen Karte.
Beachten Sie zudem, dass im Ausland möglicherweise andere Verkehrsregeln gelten als in der Schweiz – etwa was Helmpflicht oder Sicherheitswesten angeht.
Nein. Wenn ein Kind, eine Jugendliche oder ein Jugendlicher unter 16 Jahren ohne den sogenannten «Töffliausweis» mit einem E-Bike auf öffentlichen Strassen unterwegs ist, verstösst er oder sie gegen die Verkehrsvorschriften. In diesem Fall zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn ein Unfall passiert. Falls dabei also etwas beschädigt oder jemand verletzt wird, müssen Sie als Eltern für den Schaden aufkommen. Gerade bei Personenschäden können dabei im schlimmsten Fall fünf- oder gar sechsstellige Beträge entstehen.
Bitte beachten Sie, dass diese Vorschriften auch für Privatstrassen, Parkhäuser und sämtliche Flächen gelten, die nicht ausschliesslich dem privaten Gebrauch dienen.
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