Im Falle des Falles.
Reiserücktrittsversicherung.

Themen

  • Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornierungs- oder Mehrkosten einer Reise.
  • Sie greift, wenn Sie eine Reise gar nicht oder erst verspätet antreten können.
  • In unserer Reiseannullationsversicherung sind auch Kosten versichert, die durch eine epidemische oder pandemische Krankheit entstehen
Ticket gekauft, Koffer gepackt, Magen-Darm-Virus eingefangen? Eine Krankheit oder ein Unfall machen Reisepläne schnell zunichte. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern verursacht auch hohe Kosten. Mit einer Reiserücktritts- bzw. Reiseannullationsversicherung haben Sie Glück im Reiseunglück. In der Regel ist sie in der Reiseversicherung eingeschlossen.
Eine Reiserücktrittsversicherung wird auch Reiseannullationsversicherung oder Annullationskostenversicherung genannt. Wie der Name schon sagt, erstattet sie die Stornierungs- oder Mehrkosten, wenn Sie eine Reise gar nicht oder erst verspätet antreten können.
Beim Grümpelturnier bricht das Sprunggelenk. Oder auf dem Weg an den Flughafen gibt Ihr Auto den Geist auf. Gründe für einen Reiserücktritt oder einen verspäteten Reiseantritt gibt es viele. Und sie sind immer ganz persönlich. Zu den häufigsten zählen Unfall, Tod oder Krankheit. Aber auch wenn Sie wegen eines unvorhergesehenen Jobwechsels oder einer Naturkatastrophe die Reise nicht antreten können, übernimmt unsere Reiserücktrittsversicherung die Kosten.
Man weiss nie, was kommt. Hier nimmt Ihnen unsere Reiserücktrittsversicherung viele Sorgen ab:
Jemand aus der engeren Familie landet im Spital. Oder Sie fangen sich eine schwere Grippe ein. Wenn Sie eine Reise nicht antreten können, springt die Annullationskostenversicherung ein. Sie übernimmt die Stornierungskosten zum Beispiel für Flüge, Hotels, Mietautos, Konzerttickets sowie für Kurse und Seminare.
Das Sprunggelenk ist eingegipst. Das Auto wieder fahrtüchtig. Endlich sind Sie startklar. Etwas verspätet, aber immerhin. Unsere Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Mehrkosten, die durch die Verspätung entstanden sind. Und das nicht nur bei Reisen, sondern auch bei Seminaren und Weiterbildungen.

Nicht versichert sind zum Beispiel Ereignisse in Ländern oder Regionen, für welche die Schweizer Behörden oder die Weltgesundheitsorganisation WHO bereits zum Zeitpunkt der Reisebuchung von einer Reisedurchführung abgeraten hat.

Die Versicherung zahlt auch nicht, wenn Sie beim Abschluss der Versicherung bereits ein Leiden hatten, das die Reise verunmöglicht. Dasselbe gilt, wenn Sie ein Leiden selbst verursacht haben, zum Beispiel durch den Missbrauch von Medikamenten. 

Mehr zu den versicherten Leistungen und den Ausschlüssen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Die Reiserücktrittsversicherung ist ein Teil der Reiseversicherung. Die Reiseversicherung umfasst in der Regel:  

  • Eine Reiserücktrittsversicherung für den Fall, dass Sie nicht wie geplant verreisen können.
  • Eine Personen-Assistance, die Sie auf der Reise selbst schützt. Diese übernimmt bei Krankheit oder Unfall während der Reise die Bergungskosten sowie den Transport ins nächstgelegene Spital und organisiert und bezahlt die Rückreise nach Hause. 
  • Zudem kann die Reiseversicherung optional mit einer Reisegepäckversicherung ergänzt werden.
Die Versicherung muss abgeschlossen werden, bevor ein versichertes Ereignis eintritt – also bevor Sie zum Beispiel krank werden oder einen Unfall erleiden, der die Reise verunmöglicht.
Unsere Reiseversicherung gilt nicht nur für eine einzelne Reise, sondern schützt Sie das ganze Jahr – auch bei Kurztrips, Konzertbesuchen oder anderen Events. Das macht auch finanziell Sinn, denn so können Sie sich Versicherungen für Einzelfälle sparen. Bitte beachten Sie, dass die Versicherung nur gilt, wenn Ihr Aufenthalt mehr als 24 Stunden dauert oder Sie mindestens 30 Kilometer von Ihrem Wohnort wegreisen. 
Nina, Senior Segmentmanagerin Privatkunden, Allianz Suisse
Nina
Senior Segmentmanagerin Privatkunden

Nina hat über 20 Jahre Allianz Erfahrung und war unter anderem im Vertrieb und im Aussendienst tätig. Wenn sie nicht gerade mit ihrem Hund unterwegs ist, plant sie den nächsten Tauchurlaub oder die nächste Wanderroute, pflegt ihren Garten und trifft sich mit Freundinnen und Freunden.
FAQ
Sie können beim Abschluss entscheiden, ob Sie nur sich selbst versichern möchten oder alle Personen, die bei Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben.
Grundsätzlich ja. Eine Ausnahme besteht, falls Sie eine Reise bei einem Reise- oder Transportunternehmen gebucht haben, aber dessen Mitarbeitende streiken. In diesem Fall ist das Reise- oder Transportunternehmen verpflichtet, Ihnen die Kosten zurückzuvergüten.
Bei Schwangerschaft besteht ein Versicherungsschutz, wenn diese nach der Reisebuchung bzw. nach dem Versicherungsabschluss eingetreten ist und das Datum der Rückreise über der 24. Schwangerschaftswoche liegt. Oder wenn die Schwangerschaft nach der Reisebuchung bzw. nach dem Versicherungsabschluss eingetreten ist und für den Reiseort eine Impfung vorgeschrieben wird, die ein Risiko für das ungeborene Kind darstellt.
Ja, als Reise gilt ein mehr als 24 Stunden dauernder Aufenthalt ausserhalb des gewöhnlichen Wohnortes. Oder ein kürzerer Aufenthalt an einem mindestens 30 km vom gewöhnlichen Wohnort entfernten Ort. Ausgeschlossen ist der Arbeitsweg.
EINEN TERMIN, BITTE!
Die optimale Versicherung für Sie? Finden wir bei einem persönlichen Termin. 
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