Ticket gekauft, Koffer gepackt, Magen-Darm-Virus eingefangen? Eine Krankheit oder ein Unfall machen Reisepläne schnell zunichte. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern verursacht auch hohe Kosten. Mit einer Reiserücktritts- bzw. Reiseannullationsversicherung haben Sie Glück im Reiseunglück. In der Regel ist sie in der Reiseversicherung eingeschlossen.
Wann greift eine Reiseannullationsversicherung nicht?
Nicht versichert sind zum Beispiel Ereignisse in Ländern oder Regionen, für welche die Schweizer Behörden oder die Weltgesundheitsorganisation WHO bereits zum Zeitpunkt der Reisebuchung von einer Reisedurchführung abgeraten hat.
Die Versicherung zahlt auch nicht, wenn Sie beim Abschluss der Versicherung bereits ein Leiden hatten, das die Reise verunmöglicht. Dasselbe gilt, wenn Sie ein Leiden selbst verursacht haben, zum Beispiel durch den Missbrauch von Medikamenten.
Mehr zu den versicherten Leistungen und den Ausschlüssen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung ist ein Teil der Reiseversicherung. Die Reiseversicherung umfasst in der Regel:
- Eine Reiserücktrittsversicherung für den Fall, dass Sie nicht wie geplant verreisen können.
- Eine Personen-Assistance, die Sie auf der Reise selbst schützt. Diese übernimmt bei Krankheit oder Unfall während der Reise die Bergungskosten sowie den Transport ins nächstgelegene Spital und organisiert und bezahlt die Rückreise nach Hause.
- Zudem kann die Reiseversicherung optional mit einer Reisegepäckversicherung ergänzt werden.
Bis wann kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschliessen?
Die Versicherung muss abgeschlossen werden, bevor ein versichertes Ereignis eintritt – also bevor Sie zum Beispiel krank werden oder einen Unfall erleiden, der die Reise verunmöglicht.