Sie waren länger im Ausland tätig? Sie hatten einen Unfall und haben Krankentaggeld bekommen? Sie haben während Ihres Studiums keine Beiträge bezahlt? Dann haben Sie eventuell Beitragslücken in der AHV/IV. Und das ist ärgerlich, denn dann kann Ihnen die AHV-Rente gekürzt werden – um mindestens 2,3 Prozent pro fehlendem Beitragsjahr.
Beantragen Sie schriftlich oder online von Ihrer AHV- Ausgleichskasse einen AHV-Auszug – den sogenannten IK-Auszug – und sehen Sie dort nach, ob solche Lücken bestehen. Sollten diese zu Unrecht bestehen, können Sie innert 30 Tagen eine Berichtigung verlangen.
Bestehen tatsächlich AHV-Beitragslücken, können Sie diese schliessen, indem Sie die fehlenden AHV/IV-Beiträge einfach nachträglich bezahlen. Allerdings geht das nur für die letzten fünf Jahre nach der Beitragslücke und wenn Sie in der Schweiz versichert waren.
Haben Sie Beitragslücken, weil Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht bezahlt hat, helfen Ihnen Ihre Lohnabrechnungen. Damit können Sie gegebenenfalls nachweisen, dass Sie in der fraglichen Zeit gearbeitet haben und dass Ihre AHV-Beiträge von Ihrem Lohn abgezogen wurden. In diesem Fall werden die entsprechenden Beiträge gutgeschrieben.