Senior Segmentmanagerin Privatkunden
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie mit einem Mietauto unterwegs sind, sollten Sie auch eine Versicherung dafür abschliessen – am besten gleich beim Vermieter. Denn Ihre bestehenden Versicherungen zahlen in der Regel keine Schäden an Ihrem Mietwagen.
Zu unterscheiden sind: Kaskoschäden, die Sie am Mietwagen verursachen – wenn Sie zum Beispiel beim Parkieren einen Pfosten erwischen – und Haftpflichtschäden, die Sie mit Ihrem Mietwagen anderen Personen zufügen – etwa wenn Sie beim Abbiegen eine Velofahrerin übersehen.
Die Haftpflichtversicherung für Ihren Mietwagen ist in der Regel bereits im Mietpreis inbegriffen, die Kaskoversicherung hingegen meist freiwillig. Wenn Sie sich dagegen entscheiden und einen Schaden an Ihrem Mietwagen verursachen, müssen Sie Schäden am Fahrzeug selbst übernehmen.
Erkundigen Sie sich beim Autovermieter, was wirklich versichert ist und bis zu welcher Summe. Auch wenn es mühsam ist – lesen Sie das Kleingedruckte in Ihrem Vertrag:
Die Faustregel lautet: Mehr Leistung bedeutet eine höhere Prämie. Für eine Kaskoversicherung ohne Selbstbehalt bezahlen Sie mehr als für eine reine Haftpflicht mit einem hohen Selbstbehalt. Sie entscheiden, ob Sie lieber bei der Prämie weniger und dafür bei einem allfälligen Schadenfall mehr bezahlen möchten, oder umgekehrt.
Vergleichen Sie daher bei Mietwagenversicherungen die versicherten Summen, die eingeschlossenen Leistungen und vor allem den Selbstbehalt, also den Anteil eines Schadens, den Sie selbst bezahlen müssen.
Gerade wenn Sie eine Versicherung für Ihren Mietwagen im Ausland abschliessen, sollten Sie auf die Deckungssummen achten. Die sind nämlich oft anders, in der Regel tiefer als in der Schweiz. Das könnte dazu führen, dass Sie zwar eine Haftpflichtversicherung für Ihren Mietwagen abgeschlossen haben, der verursachte Schaden aber höher ist als die Deckungssumme.
Bei Unfällen mit Verletzten können so schnell mehrere Hunderttausend oder gar Millionen Franken Schaden entstehen, von denen ein Teil nicht von der ausländischen Haftpflichtversicherung übernommen wird. Achten Sie also darauf, dass bei Ihrer Mietwagenversicherung im Ausland mindestens zwischen 5 und 10 Mio. CHF versichert sind – in der Schweiz sind es übrigens 100 Mio. CHF.
Sie haben die passende Versicherung? Dann prüfen Sie Ihr Mietauto bei der Übergabe gründlich, bevor Sie losfahren. Gibt es Beulen, Kratzer oder Glasschäden? Funktionieren Lichter und Klimaanlage einwandfrei und sind die Reifen intakt?
Melden Sie allfällige Schäden sofort dem Vermieter und lassen Sie diese schriftlich bestätigen. Machen Sie auch Fotos davon, so können Sie bei der Abgabe im Zweifel beweisen, welche Schäden schon vorher da waren.
Ja. Allerdings ist bei den meisten Anbietern von Mietwagen-Lieferwagen oder Transportern eine Vollkasko-Versicherung inbegriffen. Fragen Sie aber sicherheitshalber nach, welche Versicherung besteht. Und checken Sie auch hier die Deckungssummen und Selbstbehalte im Schadenfall.
Den Unterschied zwischen Voll- und Teilkasko können Sie in unserem Ratgeber nachlesen.
In der Regel: Nein. Sie sollten also eine separate Mietwagenversicherung über die Mietwagenfirma abschliessen.
Ihre Privathaftpflichtversicherung übernimmt weder Kaskoschäden an Ihrem Mietauto noch Haftpflichtschäden, die Sie mit Ihrem Mietwagen an Dritten verursachen. Das gilt übrigens auch für den Zusatz «Führen fremder Motorfahrzeuge», der in der Regel keine Schäden an gemieteten Autos deckt.
Auch Ihre Autoversicherung kommt für gewöhnlich nicht für Schäden an Mietautos auf, da hier nur Ihr eigenes Fahrzeug versichert ist. Zwar übernehmen einige Versicherungen etwa im Rahmen der Assistance Versicherung Pannenhilfe die Kosten für die Miete bis zu einem bestimmten Betrag. Für Schäden am Mietauto müssen Sie aber selbst aufkommen – auch wenn Sie nur kurz einen Ersatzwagen Ihrer Garage nutzen, während Ihr Auto sich in Reparatur befindet. Informieren Sie sich also bei der Reparaturwerkstätte, wie das Ersatzfahrzeug versichert ist.