Gut versorgt. 
Unsere
Risiko­­lebens­versicherung.

Eine schwere Krankheit oder ein tödlicher Unfall? Manchmal nimmt das Leben eine unverhoffte Wendung, und alles wird anders. Darum sollten Sie sicherstellen, dass Sie und Ihre Hinterbliebenen versorgt sind, wenn Ihnen etwas passiert. Dafür gibt es die Risikolebensversicherung.

Diese Form der Absicherung wird auch Risikoversicherung genannt und springt ein, wenn der Lohn plötzlich ausfällt. Also bei den Risiken Erwerbsunfähigkeit und Todesfall.

Wenn Sie neben der reinen Absicherung gleichzeitig Kapital aufbauen möchten, können Sie die Risikolebensversicherung mit einer Kapitalversicherung kombinieren.

Für den Abschluss einer Risikolebensversicherung benötigen wir Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand. Gerne unterstützt Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater dabei.

Die Todesfallversicherung hilft Ihren Hinterbliebenen, die Folgen einer finanziellen Lücke auszugleichen. Sie kann auch Hypothekardarlehen und Geschäftspartner absichern.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt Sie und Ihre Familie gegen einen Lohnausfall. Wenn Sie nach einem Unfall oder durch eine Krankheit Ihren Beruf gar nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben können.
Wenn während der Laufzeit der Todesfall eintritt oder Sie erwerbsunfähig werden, sind Sie und Ihre Hinterbliebenen durch die Risikoversicherung finanziell abgesichert.

Eine Risikolebensversicherung macht in den meisten Lebenssituationen Sinn:

Für junge Erwachsene ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung infolge Krankheit wichtig. Denn in diesem Fall reichen die Leistungen aus der ersten und zweiten Säule in der Regel nicht aus. 

Für Familien ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung wichtig, damit das Einkommen sichergestellt werden kann, falls etwas passiert. Falls Sie Kinder haben, lohnt sich zudem eine Todesfallversicherung. Dasselbe gilt, falls Sie ein gemeinsames Eigenheim besitzen. 

Ihre Beraterin oder Ihr Berater unterstützt Sie gerne bei der Ermittlung Ihres persönlichen Vorsorgebedarfs.

FAQ

Diese Versicherung sichert das Risiko der Erwerbsunfähigkeit ab. Grundsätzlich wird bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung nach einer vorgängig vereinbarten Wartefrist eine Erwerbsunfähigkeitsrente ausbezahlt. Die Höhe der Rente können Sie vor Vertragsabschluss selber bestimmen – die effektiv ausbezahlte Rente wird von dem Erwerbsunfähigkeitsgrad bestimmt.

Sie können die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch mit einer Todesfallversicherung kombinieren, dann erhalten die Hinterbliebenen im Todesfall der versicherten Person ein Todesfallkapital.

 
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