Info zu Krankentaggeld-Fällen und COVID-19:
Bitte melden Sie uns im Zusammenhang mit COVID-19 nur Fälle, in welchen die konkrete vertragliche Wartefrist abgelaufen ist und die versicherte Person an den typischen COVID-19-Symptomen (etwa Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber, Muskelschmerzen) leidet. Eine dadurch bedingte Arbeitsunfähigkeit bitten wir durch ein von einem Arzt ausgestelltes Arbeitsunfähigkeitszeugnis zu bestätigen – eine telefonische Arztkonsultation genügt. Ohne diese Symptome fehlt der Krankheitswert, auch wenn die betreffende Person aktuell nicht arbeiten darf (z. B. gefährdeter Personenkreis aufgrund einer Vorerkrankung), weshalb wir in solchen Fällen keine Krankentaggeldleistungen erbringen können. Wir danken Ihnen. Sie helfen uns, denjenigen Menschen, die am Corona-Virus erkrankt sind, schnell Hilfe zukommen zu lassen und sie bei der Genesung zu unterstützen.