• Bei Unfällen auf der Skipiste springen die Unfall- und/oder die Haftpflichtversicherung ein
  • Wenn die eigenen Ski oder das Snowboard kaputtgehen, helfen Zusätze in der Hausratverischerung
  • Für Skiferien im Ausland ist eine Reiseversicherung sinnvoll
Nach der heissen Schokolade ist Ihr Snowboard weg? Beim Sturz ist Ihr Ski gebrochen? Oder sogar Ihr Bein? Die Winterzeit ist leider auch die Hochsaison für Versicherungsfälle. Aber gut informiert kommen Sie zumindest ohne finanziellen Schaden durch die Saison.

Die Winterferien vor der Tür, die Bretter aus dem Keller. Doch bevor Sie sich jetzt in den Schnee stürzen, sollten Sie Ihre Versicherungen überprüfen: Eine private Unfallversicherung und eine Haftpflicht sollten Sie unbedingt im Gepäck haben.

Eine Reiseversicherung ist in den Ferien immer ratsam und eine Skiversicherung oder Snowboardversicherung ist auch zu empfehlen. Integrieren Sie dazu zum Beispiel die Sportgerätekasko in Ihre Hausratversicherung. Dann sind auch Bretter, Helm und Rückenpanzer mitversichert. 

Die Gipfel leuchten, der Schnee glitzert, die Sonne strahlt. Ski - und Snowboardferien sind die besten. Damit Sie diese maximal geniessen können, sollten Sie optimal geschützt sein. 

Denn mit der passenden Versicherung schützen Sie sich nicht nur vor den finanziellen Folgen eines Skiunfalls, sondern sparen sich auch Ärger und wertvolle Zeit.

Wenn es beim Skifahren zu einem Unfall kommt, sollten Sie sich nicht um Ihre Versicherung sorgen müssen. Damit sowohl Sie selbst als auch Ihre Familie richtig abgesichert sind, ist eine Unfallversicherung in der Schweiz obligatorisch. Je nach Art und Ort des Unfalls springt entweder die Unfallversicherung oder die Reiseversicherung ein.

Und falls beim Unfall auch jemand anders involviert ist, schützt Sie eine Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen.

Ein Sturz – ein Kreuzbandriss. Leider passiert im Schnee schnell etwas. Zum Glück sind die meisten Arbeitnehmenden über ihren Arbeitgeber gegen Freizeitunfälle versichert. Aber Vorsicht: Selbstständige, Nichterwerbstätige oder Erwerbstätige in sehr kleinen Pensen, sowie Hausmänner und -frauen, Kinder und Jugendliche sind bei Unfällen meist schlecht versichert. Sorgen Sie deshalb für ausreichend Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie.

Zum Beispiel mit einer privaten Unfallversicherung. Mit dieser ist es beispielsweise möglich eine Privatdeckung im Spital zu vereinbaren. Die Unfallversicherung springt zudem bei unfallbedingten Lohnausfällen ein, sodass Sie sich in Ruhe erholen können. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema Unfallversicherung und UVG-Pflicht.

Und bei einem Skiunfall im Ausland ist eine Reiseversicherung ratsam. Die übernimmt die Kosten für die Bergung und den anschliessenden Transport ins Spital – und wenn nötig auch Ihre Heimreise.

Mit den neuen Ski sind Sie noch schneller. Die neue Geschwindigkeit noch nicht gewohnt, kollidieren Sie mit dem Snowboarder, der am Pistenrand sitzt. Bei Schäden an anderen Personen wird es schnell teuer. Eine Haftpflicht übernimmt die Kosten dafür und schützt Sie vor Ansprüchen Dritter. Um ganz auf Nummer sicher zu gehen ist ein zusätzlicher Grobfahrlässigkeitsschutz ratsam. Denn dieser schützt Sie auch dann, wenn Sie versehentlich grobfahrlässig jemandem Schaden zufügen.
Eine gültige Privathaftpflichtversicherung ist auf einigen ausländischen Skipisten obligatorisch. In Italien etwa sollten Sie stets eine Kopie oder ein Foto Ihrer Police mit sich führen. Das gilt auch, wenn Sie in Zermatt sind und mal schnell auf die italienische Seite fahren. Ihre Policen finden Sie ganz einfach im Kundenportal.
Nach der Rückkehr von der Sonnenterrasse ist Ihr Snowboard plötzlich nicht mehr da, wo es sein sollte? Oder der Sprung über die Schanze war episch, die Landung etwas weniger? Mit der passenden Hausratversicherung ist das nicht so schlimm. Denn die richtige Zusatzdeckung schützt Ihre Ski oder Ihr Snowboard vor Diebstahl und Beschädigung.

Sie möchten Ihr Wintersportgerät gegen Diebstahl versichern? Ergänzen Sie Ihre Hausratversicherung mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts». Damit ist der Verlust zwar nach wie vor ärgerlich, aber die finanziellen Folgen nicht. 

Und um sich gegen Skibruch zu schützen, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Zum Beispiel die Sportgerätekasko als Zusatz zu Ihrer Hausratversicherung. Damit sind Ihre Sportgeräte sowie dazugehörige Ausrüstung, die dem Schutz vor Verletzungen dient, gegen Beschädigung versichert. Egal ob Ihnen selbst ein Malheur passiert ist, oder eine fremde Person Ihrem Material einen Schaden hinzugefügt hat.

Eine weitere gute Möglichkeit, Ihre Sportgeräte zu versichern, ist unsere Hausrat All Risk. Diese schützt Ihren gesamten Hausrat nicht nur gegen Beschädigung, sondern auch gegen Verlieren und Abhandenkommen.

Sie möchten nur einen einzelnen wertvollen Gegenstand rundum gut versichert wissen? Dann ist unsere Gegenstandsversicherung bzw. Wertsachenversicherung das Richtige für Sie. Auch Sie schützt gegen Diebstahl und Beschädigung. Zum Beispiel wenn bei einem Sturz beim Skifahren Ihre teure Armbanduhr in die Brüche geht.

Die neuesten Ski sehen gut aus. Ob sie auch gut sind, würden Sie gerne mal ausprobieren. Mieten ist einfach – und mit einer Haftpflichtversicherung auch kein Problem, wenn Sie mal etwas zu intensiv testen. Die übernimmt allfällige Schäden oder Diebstahl bei gemietetem Material, damit Sie nicht selber dafür aufkommen müssen. 
Manchmal hilft die beste Vorbereitung nichts. Zum Beispiel wenn Sie unerwartet eine Grippe erwischt oder sich das Airbnb als Schwindel entpuppt. In diesen Fällen helfen Ihnen unsere Reiseversicherung oder unsere Rechtsschutzversicherung.

Das Hotel ist gebucht, die Skipässe liegen bereit – und Sie krank im Bett. Ihren wohlverdienten Winterurlaub können Sie gar nicht erst antreten. Ein wenig Linderung verschafft hier eine Reiseversicherung. Denn diese trägt die Annullierungskosten, wenn Sie vor dem Ferienstart krank werden, und die Bergungskosten und den Transport ins nächstgelegene Spital, wenn Sie im Ausland einen Unfall hatten.

Wenn nötig, kommt sie auch für die Rückreise nach Hause auf.

Das Hotel ist nicht so wie versprochen? Nach dem Zusammenstoss auf der Piste behauptet die Unfallversicherung, die Beschwerden seien nicht auf den Unfall zurück zu führen? Mit einer Rechtsschutzversicherung stehen Sie dem gelassen gegenüber. Die springt für sie ein, wenn es einmal zu ungerechtfertigten Leistungskürzungen kommt. 

Sie haben ein Anrecht auf telefonische Rechtsauskünfte und allseits erfahrene Rechtsprofis der CAP Rechtsschutz an Ihrer Seite. Denn Unrecht muss man nicht hinnehmen.

Damit er nur im positiven Sinn unvergesslich bleibt, prüfen Sie kurz, ob Sie die wichtigsten Versicherungen für Ihren Ski- und Snowboardurlaub haben: die obligatorische Unfallversicherung, eine private Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung mit den wichtigsten Zusätzen. Für einen Urlaub im Ausland ist eine Reiseversicherung ratsam. Und wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, nehmen Sie noch eine Rechtsschutz- und eine Wertsachenversicherung mit.

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