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Ein heftiger Regen hat den beschaulichen Bergbach in einen reissenden Strom verwandelt. Er hat das Bachbett zwar noch nicht verlassen, aber aufgrund des Wasserdrucks und der mitgerissenen Bäume einen Teil Ihrer Hauswand zerstört.
Es regnet immer weiter. Der Fluss steigt so stark an, dass das Wasser über die Ufer tritt und ein Dorf oder ein ganzes Stadtquartier überflutet. Ihr Haus steht unter Wasser – alles, was Sie im Keller und im Erdgeschoss hatten, ist verloren.
Ein Sturm mit einer Windgeschwindigkeit von mehr als 75 km/h fegt über Ihre Gemeinde. Und Ihre neue Sonnenstore in Teilen auch. Starke Windstösse haben sie zerlegt.
Plötzlich schlagen Hagelkörner ein. Und hinterlassen auf Ihrem Hausdach massive Einschlaglöcher: Dachfenster und Ziegel sind gebrochen. Ihr Garten samt Möbeln ist ruiniert.
Lawinen
Schneemassen lösen sich vom Berg und stürzen auf Ihr Haus. Es wird unbewohnbar, Gebäude und Hausrat sind verloren.
Es hat tagelang ununterbrochen geschneit. Die Schneemassen auf Ihrem Dach werden immer schwerer. Bis es schliesslich unter dem Druck einbricht und das gesamte oberste Stockwerk samt Einrichtung zerstört.
Felssturz
Ein heftiges Gewitter tobt. Dabei löst sich ein ganzer Felsvorsprung aus einer Felswand über Ihnen. Von Ihrem Haus ist nichts mehr übrig.
Einzelne Steine fallen einen Hang hinunter und schlagen in Ihr Haus ein. Mehrere Zimmer und alles darin sind verwüstet.
Erdrutsch
Nach tagelangem Regen kommt die oberste Erdschicht eines Abhangs ins Rutschen und begräbt Ihr Haus. Es wird unbewohnbar.
Elementarschäden am Hausrat
Ihre Möbel, Ihr TV-Gerät oder Ihre Kleider sind bei einer Überschwemmung zerstört worden? Hier kommt die Hausratversicherung auf. Sie übernimmt Elementarschäden an den beweglichen Sachen in Ihrem Haushalt – also grundsätzlich alles, was sich in Ihrem Haus oder in der Wohnung befindet und nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. In den meisten Kantonen ist sie freiwillig – mit Ausnahme der Kantone
wo der Hausrat jeweils obligatorisch gegen Schäden durch Feuer und Elementarereignisse versichert werden muss.
Elementarschäden am Gebäude
Fassade, Türen oder Fenster haben durch Hagel oder Sturm Schaden genommen und müssen ersetzt oder erneuert werden? Feuer- und Elementarschäden, die am Gebäude entstanden sind, bezahlt in der Regel die Gebäudeversicherung. Sie brauchen sie nur, wenn Sie Eigentümer sind. Für alle Eigenheimbesitzer ist sie aber in den meisten Kantonen obligatorisch und muss bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Nur in den Kantonen
sind Privatversicherungen wie die Allianz dafür zuständig.
Elementarschäden am Auto
Ihr Auto ist von einem Elementarschaden betroffen? Ein Steinschlag zerstört die Autoscheibe, Hagelkörner beschädigen Ihr Fahrzeug oder durch einen Sturm wird ihr Auto von einem herabfallenden Ast getroffen. Diesen übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung. Und die lohnt sich.