Lothar, Burglind, Roxana. Wer übernimmt Sturmschäden? Unwetter bringen Unklarheiten.

  • Je nach Schaden springt entweder die Gebäude-, Ihre Hausrat- , oder Teilkaskoversicherung ein.
  • Sobald ein Sturm vorhergesagt wird, sollten Sie Massnahmen treffen, um sich und Ihren Besitz vor Unwetterschäden oder einem Haftungsanspruch zu schützen. 
  • Bei Unwetterschäden ist vor allem eine ausführliche Dokumentation und schnelles Handeln (Schadenbehebung, Entsorgung, etc.) wichtig.
Roxana hat Ihr Haus abgedeckt. Die Aare fliesst durch Ihren Keller. Der halbe Piz Cengalo liegt in Ihrem Garten. Unwetter können gewaltige Schäden anrichten. Je nachdem, was betroffen ist, kommen unterschiedliche Versicherungen zum Tragen. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Roxana, Sabine, Burglind, Zubin – die Stürme der vergangenen Jahre sind uns noch sehr präsent. Und sie kommen immer häufiger. Mit grossen Schäden an Haus und Hausrat. Die Versicherungen übernehmen hier in der Regel die Kosten bei: 

  • Hochwasser –  ein beschaulicher Bergbach wird zum reissenden Strom und beschädigt Ihre Hauswand.
  • Überschwemmung –  ein Fluss steigt stark an und überflutet Ihren Keller.
  • Sturm –  eine Windgeschwindigkeit von mehr als 75 km/h zerlegt Ihren Sonnenstoren.
  • Hagel –  Hagelkörner zerbrechen Ihre Dachfenster und Ziegel.
  • Felssturz –  ein ganzer Felsvorsprung bricht ab und zerstört Ihr Haus.
  • Steinschlag –  einzelne Steine fallen einen Hang hinunter und schlagen in Ihre Wohnung ein.
  • Erdrutsch –  grössere Erdmassen lösen sich nach schwerem Regen und begraben Ihr Haus.
  • Lawinen –  Schneemassen lösen sich von Berghängen und stürzen auf Ihr Anwesen.
  • Schneedruck –  die Schneemassen auf Ihrem Dach werden immer schwerer und bringen es schliesslich zum Einsturz.

Von Unwetter betroffen sind neben Häusern und Anbauten, auch immer der Hausrat. Dazu gehören alle Dinge, die man typischerweise bei einem Umzug mitnimmt. Zum Beispiel Folgendes:

  • Gebrauchsgegenstände wie Haushaltsgeräte, technische Geräte und Kleidung
  • Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Teppiche
  • Verbrauchsgegenstände wie Nahrungsmittel
  • Schmuck und Bargeld
  • Haustiere
Grundsätzlich gilt: Entscheidend ist, was beschädigt wurde. So übernimmt entweder die Gebäude-, Hausrat- oder Teilkaskoversicherung Ihren Schaden.

Taubeneigrosse Hagelkörner haben Spuren hinterlassen – Ihr Dach muss erneuert, Ihre Fenster ersetzt werden. Schäden, die am Gebäude entstanden sind, übernimmt die Gebäudeversicherung. Und eine solche Versicherung brauchen Sie nur, wenn das Gebäude Ihr Eigentum ist.

Sie ist in den meisten Kantonen obligatorisch und muss vom Eigentümer oder der Eigentümerin bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Nur in den GUSTAVO Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden und im Fürstentum Liechtenstein sind Privatversicherungen dafür zuständig.

Die Möbel in Ihrem Souterrain stehen unter Wasser. Ein Blitz hat Ihren Fernseher endgültig ausgeschaltet. Von Ihren Gartenmöbeln ist nicht mehr viel übrig. Bei Sturmschäden, die Ihren Hausrat betreffen, kommt Ihre  Hausratversicherung dafür auf. In den Kantonen Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura ist sie obligatorisch – in der restlichen Schweiz freiwillig. Es lohnt sich aber, eine abzuschliessen.
Nach einem Sturm gleicht Ihr Garten einem Schlachtfeld. Während Sturmschäden an Gartenmöbeln und beweglichen Gegenständen über die Hausratversicherung gedeckt sind, brauchen Sie für Sturmschäden am Zaun, Gartenhaus, an der Poolabdeckung oder an Pflanzen eine Zusatzversicherung. In einem persönlichen Gespräch finden wir die passende Lösung für Sie.
Wo eben noch Ihr Auto stand, liegt jetzt ein Baum. Und Sie stellen sich die Frage: Wer bezahlt Sturmschäden am Auto? Ihre Teilkaskoversicherung übernimmt das. Auch wenn Ihr Auto beispielsweise durch einen Sturm von Dachziegeln oder von einem herabstürzenden Blumentopf beschädigt wird. Sie lohnt sich also in jedem Fall.
Es war Ihr Blumentopf, der jetzt auf Nachbars Auto liegt. Bei Sturmschäden an fremdem Eigentum ist es wichtig zu klären, ob jemandem ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Wenn Sie beispielsweise den Topf trotz Unwetterwarnungen nicht zusätzlich gesichert oder gleich ins Innere gebracht haben, können Sie haftbar sein und müssen sich mit dem entstandenen Schaden an Ihre Privathaftpflichtversicherung wenden. Haben Sie alles richtig gemacht und Blumentöpfe, Storen und Gartenmöbel unwetterfest gemacht, sind Sie von der Haftung befreit. Und andere Versicherungen springen ein.

Vorbereitung ist alles. Denn so schützen Sie nicht nur Ihre Gesundheit, Ihr Hab und Gut und andere, sondern vermeiden auch allfällige Haftungsansprüche. Wenn ein Unwetter aufzieht, sollten Sie Folgendes tun:

  • Schliessen Sie Fenster und Türen.
  • Fahren Sie alle Storen ein.
  • Trennen Sie teure elektronische Geräte vom Strom.
  • Lassen Sie Ihr Auto wenn möglich nicht draussen stehen.
  • Decken Sie Pflanzen und Gartenmöbel ab oder bringen Sie sie rein.
  • Stellen Sie sicher, dass Abflüsse auf dem Balkon oder der Terrasse frei sind.
  • Befestigen Sie alle Dinge, die weggeweht werden können.
  • Lagern Sie wertvolle und wichtige Gegenstände möglichst hoch.

Wenn Sie frühzeitig über Unwetter informiert werden möchten, nutzen Sie diese Dienste:

  • MeteoSwiss (informiert über Unwetter, Lawinen- und Waldbrandgefahr)
  • SRF Meteo (warnt durch Push-Nachrichten vor Unwetter und Frost)
  • Wetter-Alarm (sendet ebenfalls Push-Nachrichten und gibt Verhaltenstipps bei Unwettern)

Das Wichtigste: Ihre persönliche Sicherheit. Auch wenn der Sturm vorüber ist, bleiben Sie trotzdem vorsichtig bei der Schadensbegutachtung und den Aufräumarbeiten. Stromschläge, wacklige Mauern und instabile Regale können für böse Überraschungen sorgen. 

Und dann: Melden Sie den Schaden gleich Ihrer Versicherung – am besten telefonisch. So werden alle nötigen Sofortmassnahmen eingeleitet und erste Entschädigungen bezahlt. Tragen Sie dann alle Informationen zusammen und dokumentieren Sie den Fall lieber ein bisschen zu genau. Folgende Informationen sind auf jeden Fall wichtig: 

  • Zeitpunkt des Schadens
  • Genaue Schadenursache (z.B. lokale Überschwemmung der Gemeinde)
  • Detaillierte Foto-Dokumentation des Schadens (viel hilft viel)
  • Schadenauflistung inkl. Produktinformationen und Preis (z. B. Gas-Grill, Marke, Modell, Preis).
  • Eigenleistung für die Entsorgung der beschädigten Gegenstände, damit diese von Ihrer Versicherung vergütet werden kann (z. B. Aufräumen und Entsorgung beschädigter Schuhe, Kleider und Möbel: 4 Personen à 4 Stunden = 16 h Eigenleistung)
  • Entsorgungskosten für eine mögliche Kostenübernahme (z. B. Rechnung vom Wertstoffhof) 

Ist der Schaden dokumentiert, beginnen Sie gleich mit den Aufräumarbeiten – Sie müssen nicht erst auf das «Okay» der Versicherung warten. So vermeiden Sie, dass sich ein Schaden verschlimmert oder Folgeschäden entstehen. 

Alle Kosten, die das Gebäude betreffen (wie Bodenreinigung, Wasser abpumpen, Trocknung der Wände und Böden etc.) müssen Sie der zuständigen Gebäudeversicherung melden – die Hausratversicherung springt hier nicht ein. Als Mieterin oder Mieter informieren Sie einfach die Verwaltung. 

Sie haben noch Fragen? Sie brauchen mehr Informationen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Nina, Senior Segmentmanagerin Privatkunden, Allianz Suisse
Nina
Senior Segmentmanagerin Privatkunden

Nina hat über 20 Jahre Allianz Erfahrung und war unter anderem im Vertrieb und im Aussendienst tätig. Wenn sie nicht gerade mit ihrem Hund unterwegs ist, plant sie den nächsten Tauchurlaub oder die nächste Wanderroute, pflegt ihren Garten und trifft sich mit Freundinnen und Freunden.
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