Sind Sturmschäden versichert?
Roxana, Sabine, Burglind, Zubin – die Stürme der vergangenen Jahre sind uns noch sehr präsent. Und sie kommen immer häufiger. Mit grossen Schäden an Haus und Hausrat. Die Versicherungen übernehmen hier in der Regel die Kosten bei:
- Hochwasser – ein beschaulicher Bergbach wird zum reissenden Strom und beschädigt Ihre Hauswand.
- Überschwemmung – ein Fluss steigt stark an und überflutet Ihren Keller.
- Sturm – eine Windgeschwindigkeit von mehr als 75 km/h zerlegt Ihren Sonnenstoren.
- Hagel – Hagelkörner zerbrechen Ihre Dachfenster und Ziegel.
- Felssturz – ein ganzer Felsvorsprung bricht ab und zerstört Ihr Haus.
- Steinschlag – einzelne Steine fallen einen Hang hinunter und schlagen in Ihre Wohnung ein.
- Erdrutsch – grössere Erdmassen lösen sich nach schwerem Regen und begraben Ihr Haus.
- Lawinen – Schneemassen lösen sich von Berghängen und stürzen auf Ihr Anwesen.
- Schneedruck – die Schneemassen auf Ihrem Dach werden immer schwerer und bringen es schliesslich zum Einsturz.
Von Unwetter betroffen sind neben Häusern und Anbauten, auch immer der Hausrat. Dazu gehören alle Dinge, die man typischerweise bei einem Umzug mitnimmt. Zum Beispiel Folgendes:
- Gebrauchsgegenstände wie Haushaltsgeräte, technische Geräte und Kleidung
- Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Teppiche
- Verbrauchsgegenstände wie Nahrungsmittel
- Schmuck und Bargeld
- Haustiere
Wer zahlt Sturmschäden?
Sturmschäden am Haus – welche Versicherung kümmert sich darum?
Taubeneigrosse Hagelkörner haben Spuren hinterlassen – Ihr Dach muss erneuert, Ihre Fenster ersetzt werden. Schäden, die am Gebäude entstanden sind, übernimmt die Gebäudeversicherung. Und eine solche Versicherung brauchen Sie nur, wenn das Gebäude Ihr Eigentum ist.
Sie ist in den meisten Kantonen obligatorisch und muss vom Eigentümer oder der Eigentümerin bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Nur in den GUSTAVO Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden und im Fürstentum Liechtenstein sind Privatversicherungen dafür zuständig.
Sturmschäden am Hausrat – wer übernimmt?
Sturmschäden im Garten – was tun?
Wer haftet für Sturmschäden am Auto?
Schäden an fremdem Eigentum
Wie schützten Sie sich gegen Unwetterschäden?
Vorbereitung ist alles. Denn so schützen Sie nicht nur Ihre Gesundheit, Ihr Hab und Gut und andere, sondern vermeiden auch allfällige Haftungsansprüche. Wenn ein Unwetter aufzieht, sollten Sie Folgendes tun:
- Schliessen Sie Fenster und Türen.
- Fahren Sie alle Storen ein.
- Trennen Sie teure elektronische Geräte vom Strom.
- Lassen Sie Ihr Auto wenn möglich nicht draussen stehen.
- Decken Sie Pflanzen und Gartenmöbel ab oder bringen Sie sie rein.
- Stellen Sie sicher, dass Abflüsse auf dem Balkon oder der Terrasse frei sind.
- Befestigen Sie alle Dinge, die weggeweht werden können.
- Lagern Sie wertvolle und wichtige Gegenstände möglichst hoch.
Wenn Sie frühzeitig über Unwetter informiert werden möchten, nutzen Sie diese Dienste:
- MeteoSwiss (informiert über Unwetter, Lawinen- und Waldbrandgefahr)
- SRF Meteo (warnt durch Push-Nachrichten vor Unwetter und Frost)
- Wetter-Alarm (sendet ebenfalls Push-Nachrichten und gibt Verhaltenstipps bei Unwettern)
Was tun bei Sturmschäden?
Das Wichtigste: Ihre persönliche Sicherheit. Auch wenn der Sturm vorüber ist, bleiben Sie trotzdem vorsichtig bei der Schadensbegutachtung und den Aufräumarbeiten. Stromschläge, wacklige Mauern und instabile Regale können für böse Überraschungen sorgen.
Und dann: Melden Sie den Schaden gleich Ihrer Versicherung – am besten telefonisch. So werden alle nötigen Sofortmassnahmen eingeleitet und erste Entschädigungen bezahlt. Tragen Sie dann alle Informationen zusammen und dokumentieren Sie den Fall lieber ein bisschen zu genau. Folgende Informationen sind auf jeden Fall wichtig:
- Zeitpunkt des Schadens
- Genaue Schadenursache (z.B. lokale Überschwemmung der Gemeinde)
- Detaillierte Foto-Dokumentation des Schadens (viel hilft viel)
- Schadenauflistung inkl. Produktinformationen und Preis (z. B. Gas-Grill, Marke, Modell, Preis).
- Eigenleistung für die Entsorgung der beschädigten Gegenstände, damit diese von Ihrer Versicherung vergütet werden kann (z. B. Aufräumen und Entsorgung beschädigter Schuhe, Kleider und Möbel: 4 Personen à 4 Stunden = 16 h Eigenleistung)
- Entsorgungskosten für eine mögliche Kostenübernahme (z. B. Rechnung vom Wertstoffhof)
Ist der Schaden dokumentiert, beginnen Sie gleich mit den Aufräumarbeiten – Sie müssen nicht erst auf das «Okay» der Versicherung warten. So vermeiden Sie, dass sich ein Schaden verschlimmert oder Folgeschäden entstehen.
Alle Kosten, die das Gebäude betreffen (wie Bodenreinigung, Wasser abpumpen, Trocknung der Wände und Böden etc.) müssen Sie der zuständigen Gebäudeversicherung melden – die Hausratversicherung springt hier nicht ein. Als Mieterin oder Mieter informieren Sie einfach die Verwaltung.
Sie haben noch Fragen? Sie brauchen mehr Informationen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Senior Segmentmanagerin Privatkunden
Haushaltsversicherung
Gebäudeversicherung
Autoversicherung