Senior Segmentmanagerin Privatkunden
Roxana, Sabine, Burglind, Zubin – die Stürme der vergangenen Jahre sind uns noch sehr präsent. Und sie kommen immer häufiger. Mit grossen Schäden an Haus und Hausrat. Die Versicherungen übernehmen hier in der Regel die Kosten bei:
Von Unwetter betroffen sind neben Häusern und Anbauten, auch immer der Hausrat. Dazu gehören alle Dinge, die man typischerweise bei einem Umzug mitnimmt. Zum Beispiel Folgendes:
Taubeneigrosse Hagelkörner haben Spuren hinterlassen – Ihr Dach muss erneuert, Ihre Fenster ersetzt werden. Schäden, die am Gebäude entstanden sind, übernimmt die Gebäudeversicherung. Und eine solche Versicherung brauchen Sie nur, wenn das Gebäude Ihr Eigentum ist.
Sie ist in den meisten Kantonen obligatorisch und muss vom Eigentümer oder der Eigentümerin bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Nur in den GUSTAVO Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden und im Fürstentum Liechtenstein sind Privatversicherungen dafür zuständig.
Vorbereitung ist alles. Denn so schützen Sie nicht nur Ihre Gesundheit, Ihr Hab und Gut und andere, sondern vermeiden auch allfällige Haftungsansprüche. Wenn ein Unwetter aufzieht, sollten Sie Folgendes tun:
Wenn Sie frühzeitig über Unwetter informiert werden möchten, nutzen Sie diese Dienste:
Das Wichtigste: Ihre persönliche Sicherheit. Auch wenn der Sturm vorüber ist, bleiben Sie trotzdem vorsichtig bei der Schadensbegutachtung und den Aufräumarbeiten. Stromschläge, wacklige Mauern und instabile Regale können für böse Überraschungen sorgen.
Und dann: Melden Sie den Schaden gleich Ihrer Versicherung – am besten telefonisch. So werden alle nötigen Sofortmassnahmen eingeleitet und erste Entschädigungen bezahlt. Tragen Sie dann alle Informationen zusammen und dokumentieren Sie den Fall lieber ein bisschen zu genau. Folgende Informationen sind auf jeden Fall wichtig:
Ist der Schaden dokumentiert, beginnen Sie gleich mit den Aufräumarbeiten – Sie müssen nicht erst auf das «Okay» der Versicherung warten. So vermeiden Sie, dass sich ein Schaden verschlimmert oder Folgeschäden entstehen.
Alle Kosten, die das Gebäude betreffen (wie Bodenreinigung, Wasser abpumpen, Trocknung der Wände und Böden etc.) müssen Sie der zuständigen Gebäudeversicherung melden – die Hausratversicherung springt hier nicht ein. Als Mieterin oder Mieter informieren Sie einfach die Verwaltung.
Sie haben noch Fragen? Sie brauchen mehr Informationen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.