Versicherungswechsel: 
So kündigen Sie Ihre Versicherung richtig.

Themen

  • Beachten Sie Ihre Kündigungsfrist.
  • Wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel um mindestens ein weiteres Jahr.
  • Kündigen Sie am besten per eingeschriebenen Brief.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um vor Ablauf der Kündigungsfrist zu kündigen.
  • Falls Sie im ersten Versicherungsjahr kündigen, darf die Versicherung die ganze Prämie zurückbehalten.
Der persönliche Service. Die passgenauen Leistungen. Die guten Konditionen. Es gibt viele Gründe, sich für uns zu entscheiden. Und der Weg zu uns ist denkbar einfach: Damit Sie Ihre bisherige Versicherung kündigen und ganz einfach zu uns wechseln können, haben wir die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst. Beachten Sie bitte alle, damit die Kündigung der Versicherung wirksam ist. Wir freuen uns auf Sie.

Um Ihren Vertrag zu kündigen, müssen Sie sich an die Kündigungsfrist bzw. die Vertragslaufzeit halten. Für gewöhnlich finden Sie diese in den allgemeinen Vertragsbedingungen Ihrer Versicherungspolice. Wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen, wird Ihr Vertrag stillschweigend um mindestens ein weiteres Jahr verlängert. Und damit werden weitere Prämien fällig.

Am besten kündigen Sie per eingeschriebenen Brief. Die Quittung ist für Sie der Nachweis, dass Ihre alte Versicherung die Kündigung erhalten und somit zur Kenntnis genommen hat. Aber lassen Sie sich die Kündigung auch noch schriftlich bestätigen.

Entscheidend ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Zeitpunkt, an dem Ihre bisherige Versicherung die Kündigung erhalten hat. Rechnen Sie lieber eine allfällige Verspätung der Postzustellung durch Feiertage oder Ferien mit ein.

Gelegenheiten muss man nutzen. Es gibt verschiedene Fälle, in denen ein Versicherungswechsel möglich ist. Das sind die gängigsten: 
Mit einer fristgerechten Kündigung – grundsätzlich drei Monate vor Ablauf – lösen Sie den Vertrag mit Ihrer alten Versicherung auf und können zu uns wechseln. Falls Sie die Frist verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag stillschweigend um mindestens ein Jahr. Inklusive der Prämien.
Falls Ihre Versicherung die Bedingungen ändert oder für dieselben Leistungen plötzlich mehr Prämie verlangt, dürfen Sie die Versicherung kündigen. Die Versicherung muss Sie aber vorgängig über die Änderungen und die Kündigungsfrist informieren. Wenn Sie Ihre Versicherung dann nicht rechtzeitig kündigen, gelten die Änderungen automatisch als akzeptiert.
Falls Sie im ersten Versicherungsjahr bzw. im auf den Vertragsabschluss folgenden Jahr kündigen, darf die Versicherung die ganze Prämie zurückbehalten.
Wenn Sie einen Schadenfall haben, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Und wechseln. Vorsicht: In der Regel müssen Sie innert 14 Tagen kündigen, nachdem Sie von der Regulierung des Schadens erfahren haben – beispielsweise durch den Eingang einer Zahlung auf Ihrem Konto oder durch das Datum auf dem Erledigungsschreiben der Versicherung.
Bei einem Fahrzeug- oder Halterwechsel können Sie Ihre Autoversicherung anpassen oder gleich kündigen. Und das auch unterjährig. Mit der Ausstellung des neuen Fahrzeugausweises aufgrund einer anderen Haftpflichtversicherung erlischt beim Halterwechsel der alte Vertrag.
Bei einem Versicherungswechsel braucht es einen neuen Fahrzeugausweis. Dieser wird vom jeweiligen kantonalen Strassenverkehrsamt kostenpflichtig erstellt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Gebühren pro Kanton.
Eine Wohnung, eine Versicherung. Ziehen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin in eine gemeinsame Wohnung, besitzen häufig beide eine Haushaltsversicherung. Mit einem Freigabegesuch kann Ihre Beraterin oder Ihr Berater versuchen zu erreichen, dass die bestehende Police bei einer anderen Versicherung aufgelöst wird.

Zwei Policen sind eine zu viel. Haben Sie sich für ein Risiko zweimal versichert, sollten Sie versuchen, eine Versicherung so schnell wie möglich aufzulösen. Doppelte Versicherungen sind übrigens gar nicht so selten.

Die häufigsten Doppelversicherungen haben wir für Sie aufgelistet.

Alles klar. Sie haben alle oben ge­nann­ten Punk­te be­ach­tet? Dann steht ei­ner er­folg­rei­chen Kün­di­gung nichts mehr im Weg. Im Zwei­fels­fall kon­tak­tie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung, um all­fäl­li­ge Fra­gen zu klä­ren.

Nutzen Sie doch gleich unsere Kündigungsvorlage.

Natürlich helfen wir Ihnen auch gerne bei der Kündigung einer anderen Police. Und erledigen das Administrative so weit wie möglich für Sie. Schliesslich sollen Sie sich von Anfang bei uns gut aufgehoben fühlen.

Patrick, Digital Specialist, Allianz Suisse
Patrick
Digital Specialist
Patrick arbeitet im Digital Marketing. Als waschechtes Versicherungskind ist er seit mehr als 15 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. In seiner Freizeit kickt Patrick gerne gegen den Ball oder schnorchelt in den Meeren dieser Welt.
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