Superschnell zur Prämie
Superschnell zur Prämie
Wer viel unterwegs ist, um Neues zu entdecken, kann schon mal in Not geraten. Unsere Assistance hilft Ihnen schnell zurück in den Sattel. Wir unterstützen Sie schnell und unbürokratisch: bei Pannen, bei einem Unfall und bei Diebstahl. Rund um die Uhr. Entweder in der Schweiz und dem angrenzenden Ausland oder auf Wunsch in ganz Europa. Unsere Assistance hilft Ihnen zum Beispiel wie folgt:
Nein, eine Motorradversicherung für die Probefahrt müssen Sie in der Regel nicht abschliessen. Wenn das Fahrzeug eingelöst ist, besteht auch eine Haftpflichtversicherung, die für alle Lenkenden gilt – also auch für eine Probefahrt. Bei professionellen Garagen müssen sich darüber in der Regel keine Gedanken machen. Achten Sie jedoch beim privaten Kauf und Verkauf darauf, dass das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt eingelöst ist, dass also ein gültiger Fahrzeugausweis vorhanden und ein Kontrollschild am Motorrad montiert ist.
Falls Sie jedoch bei der Probefahrt das Motorrad beschädigen, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Klären Sie vor der Probefahrt ab, ob Ihre Privathaftpflicht für allfällige Schäden bei Probefahrten aufkommt. Der entsprechende Baustein heisst für gewöhnlich «Führen fremder Motorfahrzeuge» oder «Fremdlenker-Deckung». Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber.
Ja. Wenn Sie Ihre Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt hinterlegen, wird Ihre Motorradversicherung unterbrochen, bis Sie Ihre Schilder wieder einlösen. Der Fachausdruck dafür lautet «sistiert». Falls Sie eine Kaskoversicherung für Ihr Motorrad abgeschlossen haben, laufen gewisse Teile der Versicherung in dieser Zeit weiter. So sind Sie weiterhin gegen sogenannte Stillstandrisiken wie etwa Marder- oder Hagelschäden geschützt. Da Sie aber beispielsweise keine Haftpflichtversicherung brauchen, wenn Sie nicht fahren, erhalten Sie einen Teil der Prämie zurückvergütet.
Sie möchten auch mal im Winter eine Runde drehen? Dann können Sie eine sogenannte Ganzjahres-Versicherung abschliessen. Damit sparen Sie sich den administrativen Aufwand der Ein- und Auslösung und profitieren von 25 % Rabatt auf Ihre Motorradversicherung.
Ja, ein in der Schweiz zugelassenes Motorrad ist auch in den meisten Staaten Europas versichert. Vergleichen Sie dazu die aufgeführten Länder in unserem Ratgeber zum Thema «Grüne Karte». Die sogenannte «Grüne Karte» ist ein internationaler Versicherungsnachweis – entsprechend sollten Sie diese bei Fahrten im Ausland immer bei sich haben, um bei einer Polizei- oder Grenzkontrolle beweisen zu können, dass Ihr Motorrad versichert ist.
Falls Sie eine Assistance Pannenhilfe in Ihrer Motorradversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie aber auf jeden Fall überprüfen, ob diese nur in der Schweiz, im angrenzenden Ausland oder in ganz Europa gilt. Und wenn Sie regelmässig Fahrten im Ausland unternehmen, lohnt sich zudem unsere Zusatzdeckung «Auslandschadenschutz». Denn falls Sie einen Unfall im Ausland haben, an dem Sie nicht schuld sind, kann es sein, dass die ausländische Haftpflichtversicherung nicht den gesamten Schaden übernimmt. Mit der Zusatzdeckung «Auslandschadenschutz» kommen wir für die Mehrkosten auf.