Senior Segmentmanagerin Privatkunden
Der Keller steht unter Wasser. Der Heizkessel ist geflutet und das Auto untergegangen. Hier ist nicht wichtig, was den Überschwemmungs- oder Hochwasserschaden verursacht hat, sondern was beschädigt worden ist.
Ihren Heizkessel und Schäden am Gebäude durch Hochwasser bezahlt die Gebäudeversicherung. Sie müssen sich nur gegen Hochwasser versichern, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer der Liegenschaft sind. In den meisten Kantonen ist eine Versicherung gegen Hochwasser und Überschwemmung obligatorisch und muss bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Nur in den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Uri, Schwyz und Obwalden sind Privatversicherungen wie die Allianz dafür zuständig.
Für Ihre Weinsammlung und alle weiteren Überschwemmungsschäden im Haus kommt Ihre Hausratversicherung auf. Als Versicherung bei Überschwemmungen übernimmt sie die entstandenen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von allen beweglichen Sachen in Ihrem Haushalt – also was sich in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung befindet und nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. In den meisten Kantonen ist sie freiwillig, mit Ausnahme der Kantone Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura. Es lohnt sich aber in jedem Fall, eine Hausratversicherung abzuschliessen.
Die Überschwemmungsschäden an Ihrem Auto begleicht Ihre Kaskoversicherung. Und auch die lohnt sich immer.
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