Glasbruchversicherung. Was ist versichert?

  • Wenn ein Gegenstand aus Glas aufgrund eines plötzlichen Ereignisses bricht, handelt es sich versicherungstechnisch um einen Glasbruch.
  • Mobiliar wie Vitrinen, Spiegel oder Glastische können Sie in Ihrer Hausratversicherung gegen Glasbruch versichern.
  • Gebäudeverglasungen wie Fenster oder Glastüren können Sie über Ihre Hausrat- oder Ihre Gebäudeversicherung abdecken.
  • Für Glasbruch an elektronischen Geräten wie Smartphones empfehlen wir unsere Elektrogeräte-Kasko.
Scherben bringen nicht immer Glück. Sondern hinterlassen oft ein paar Fragen: Wer bezahlt den Glasschaden? Ist ein Glasschaden bei der Hausrat- oder der Haftpflichtversicherung abgedeckt? Benötigen Sie eine spezielle Glasbruchversicherung? Wir können helfen. Mit glasklaren Antworten.
Der Fussball verfehlt das Tor und zerstört ein Schlafzimmerfenster. Oder die frische Lasagne fällt samt Backform auf den Glastisch. Wenn ein Gegenstand aus Glas aufgrund eines plötzlichen Ereignisses zerbricht, handelt es sich versicherungstechnisch um einen Glasbruch. Kratzer- und Abnutzungsschäden gelten hingegen nicht als Bruch und sind daher auch nicht in der Glasbruchversicherung abgedeckt.
Eine Glasbruchversicherung ist eine optionale Zusatzdeckung in der Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung. Die Glasbruchversicherung schützt Ihr Mobiliar aus Glas gegen Bruchschäden. Mobiliarverglasungen sind beispielsweise eigene Glastische, Glasvitrinen oder Aquarien. Neben Mobiliar können Sie auch Fenster, Lavabos, Wintergärten und andere fest eingebaute Einrichtungen aus Glas versichern.

Eine Glasbruchversicherung schützt Sie vor selbst verschuldeten Brüchen an eigenen Glasobjekten. Grundsätzlich unterscheidet die Versicherung bei Glasbruch zwischen der Gebäudeverglasung und der Mobiliarverglasung. Falls der Glasschaden Ihr Eigentum betrifft, übernimmt entweder die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung – je nachdem, was zu Bruch gegangen ist.

Falls Sie hingegen fremdes Eigentum aus Glas beschädigen, kommt in der Regel Ihre Privathaftpflicht für den Schaden auf.

Wenn ein Glasobjekt durch Feuer oder ein sogenanntes Elementarereignis zerstört wird, bezahlt die Elementarversicherung den Schaden. Als Elementarereignis gelten etwa Hochwasser, Hagel oder Sturm.
Gläserne Tischplatten, Vitrinen, Spiegel oder das Aquarium – all das gehört zur Mobiliarverglasung. Diese können Sie mit der entsprechenden Zusatzdeckung in Ihre Hausratversicherung einschliessen. Die Versicherung übernimmt bei einem Glasbruch die Kosten für den Ersatz und den allfälligen Einbau. Zusätzlich sind sogenannte Folge- und Komplementärschäden gedeckt. Falls das Aquarium durch eigenes Verschulden bricht, sind somit auch allfällige Schäden am Parkettboden und an Ihren Möbeln versichert.
Bei Wohneigentum empfiehlt es sich, zusätzlich zu Ihrem Mobiliar auch Ihre fest eingebauten Einrichtungen gegen Glasbruch zu versichern. Egal ob Fenster aus Glas, Lavabos und WC-Schüsseln aus Keramik oder die Einbauküche mit Natursteinplatten, alle fest eingebauten Einrichtungen kann man gegen Glasbruch versichern. Diese sogenannten Gebäudeverglasungen können Sie entweder in der Hausratversicherung oder in der Gebäudeversicherung gegen Glasbruch versichern.
Als Mieterin oder Mieter können Sie Ihr privates Mobiliar gegen Glasbruch versichern. Dazu kann man in der Hausratversicherung die Option Mobiliarverglasung einschliessen. Das macht etwa Sinn, wenn Sie einen teuren Glastisch, eine wertvolle Glasvitrine oder einen besonders grossen Spiegel besitzen.
Als Mieter oder Mieterin brauchen Sie keine Gebäudeversicherung. Denn die Verglasung gehört zum Gebäude, und das ist ja nicht Ihr Eigentum. Und wenn es doch zum Glasbruch kommt und Ihnen zum Beispiel die Fensterscheibe in die Brüche geht, keine Panik. Hier kommt Ihre private Haftpflichtversicherung für den Schaden auf, denn es handelt sich um einen sogenannten Mieterschaden.

Ihre elektronischen Geräte wie Handys, Tablets, Fernseher etc. gehören zwar zu Ihrem Hausrat, sind aber nicht über die Mobiliarverglasung versichert. Um elektronische Geräte gegen Glasbruch zu schützen, empfehlen wir Ihnen unsere Elektrogeräte-Kasko.

Mit dieser Zusatzdeckung zu unserer Hausratversicherung sind Ihre elektronischen Geräte gegen die meisten Arten von Beschädigungen versichert – einschliesslich Glasbruch. Wir bezahlen bei Sturzschäden die Reparatur oder bei einem Totalschaden die Kosten für einen gleichwertigen Ersatz. Warum dies die bessere Option ist als eine Handyversicherung beim Kauf, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Handyversicherung.

Eine Reparatur eines Displays kann schnell sehr teuer werden. Wir haben eine Beispielrechnung erstellt mit marktüblichen Reparaturkosten:

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Gerätetyp
Displayschaden
Backcoverschaden
Reparatur
 Display & Backcover
Kameraersatz
 Rückseite
Totale
 Reparaturkosten
Versicherung
 pro Gerät/Jahr*
Apple iPhone 13 CHF 329.– CHF 159.– CHF 486.– CHF 209.– CHF 695.– ca. CHF 20.–
Samsung Galaxy S21 CHF 389.– CHF 159.– CHF 439.–
(Kombipreis)
CHF 219.– CHF 658.–  ca. CHF 20.–
Huawei P40 Lite CHF 259.– CHF 99.– CHF 358.– CHF 109.– CHF 467.– ca. CHF 20.–
iPad 7 CHF 229.– n.v. n.v. n.v. CHF 229.– ca. CHF 20.–
Apple Watch 4 CHF 249.– n.v. n.v. n.v. CHF 249.– ca. CHF 20.–

* Den Zusatz Elektrogeräte-Kasko mit einem Selbstbehalt von CHF 200.– gibt es bei der Allianz bereits ab CHF 100.– pro Jahr und dieser gilt für alle Geräte in Ihrem Haushalt. Die Versicherungskosten pro Gerät in der Tabelle wurden wie folgt berechnet: Kosten für den Zusatz = CHF 100.–, geteilt durch fünf Geräte.

Angesichts der hohen Reparaturkosten lohnt es sich, Elektrogeräte zu schützen. Mit unserer Elektrogeräte-Kasko sind alle elektronischen Geräte in Ihrem Haushalt versichert. Somit können Sie auf teure Einzelversicherungen beim Kauf verzichten.

Wer maximalen Komfort sucht oder auf Nummer sicher gehen will, dem empfehlen wir unsere Hausrat All-Risk. Dies ist die umfassendste Deckung für Ihren Hausrat. Die All-Risk beinhaltet bereits alle Deckungen der Glasbruchversicherung oder Elektrogeräte-Kasko. Zudem sind auch beispielsweise Schäden an Brillen, Geschirr und Weingläser versichert, sowie Verlieren oder Abhandenkommen Ihrer Elektrogeräte oder anderen Gegenständen Ihres Hausrats.

Ein Riss in der Frontscheibe? Ein Sprung im Blinker? Für Glasschäden an Ihrem Auto ist Ihre Autoversicherung zuständig und nicht die Glasbruchversicherung. Lesen Sie dazu mehr in unserem Ratgeber zum Thema Steinschlag.

Sie möchten bei Ihrem Auto die Glasbruch-Reparatur beauftragen? Mit unserem Sorglos-Reparatur-Service ist der Glasbruch ruckzuck behoben. Dabei setzt unser Partner Carglass® konsequent auf nachhaltige Materialien und umweltfreundliches Reparieren statt Ersetzen. 

Nina, Senior Segmentmanagerin Privatkunden, Allianz Suisse
Nina
Senior Segmentmanagerin Privatkunden

Nina hat über 20 Jahre Allianz Erfahrung und war unter anderem im Vertrieb und im Aussendienst tätig. Wenn sie nicht gerade mit ihrem Hund unterwegs ist, plant sie den nächsten Tauchurlaub oder die nächste Wanderroute, pflegt ihren Garten und trifft sich mit Freundinnen und Freunden.
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