In das HIS werden natürliche Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren eingemeldet, die in einem Schadenfall zumindest einen Einmeldegrund erfüllt haben. Jede Person wird durch die einmeldende Versicherungsgesellschaft schriftlich über ihre Einmeldung informiert.
HIS ist kein frei einsehbares Register. Ob eine Person eingemeldet ist, erfährt die Allianz Suisse nur, wenn die eingemeldete Person in einem neuen Schadenfall beteiligt ist und die Allianz Suisse eine HIS-Abfrage vornimmt. Für die Allianz Suisse ist es nicht zulässig, ausserhalb der Schadenbearbeitungsprozesse (z.B. vor Vertragsabschluss) eine HIS-Abfrage zu machen.
Die Allianz Suisse kann jederzeit in jedem Schadenfall in den Versicherungsbranchen Motorfahrzeugversicherung (Haftpflicht und Kasko), Reiseversicherung, Haftpflichtversicherung (Privat- und Betriebshaftpflicht) oder Sachversicherung (Hausrat, Gebäude und Unternehmen) prüfen, ob zu einer Person, die am Schadenfall beteiligt ist, eine Einmeldung im HIS vorliegt. Besteht eine Eimeldung im HIS, wird der Allianz Suisse die unter «Personendaten» aufgeführten Daten angezeigt, namentlich die Identifikationsdaten der eingemeldeten Person sowie der Einmeldegrund. Wenn die Allianz Suisse aus dem HIS einen entsprechenden Hinweis erhält, kann sie gezielt ihre Leistungspflicht abklären.
Es wird keine Versicherungsleistung allein gestützt auf eine Einmeldung im HIS abgelehnt. Das HIS gibt der Allianz Suisse lediglich einen Hinweis, ihre Leistungspflicht im Schadenfall sorgfältig zu prüfen.
Jede natürliche Person, die an einem Schadenfall aus den Versicherungsbranchen Motorfahrzeugversicherung (Haftpflicht und Kasko), Reiseversicherung, Haftpflichtversicherung (Privat- und Betriebshaftpflicht) oder Sachversicherung (Hausrat, Gebäude und Unternehmen) beteiligt ist (als Versicherungsnehmer/in, versicherte Person, Geschädigte/r, Bevollmächtigte/r, einer juristischen Person, Leistungserbringer/in oder als übrige Person), wird eingemeldet, sofern sie einen spezifischen Einmeldegrund erfüllt. Eingemeldet wird je nach Einmeldegrund nicht nur die Person, welche die betreffende Handlung selber vorgenommen hat, sondern auch Personen, die sich daran beteiligt haben (sinngemässe Anwendung der strafrechtlichen Rollen Mittäter, Gehilfen, Anstifter).
Einmeldegründe können versicherungsvertrags- oder haftpflichtrechtlicher Natur sein. Die Gründe für eine Einmeldung ins Hinweis- und Informationssystem liegen darin, dass in der Schadenerledigung entdeckte Unregelmässigkeiten einen Hinweis für die Bearbeitung zukünftiger Schadenfälle rechtfertigen, in welche die betroffene Person involviert ist. Die Einmeldegründe sind:
Sind die Voraussetzungen für die Einmeldung nicht erfüllt, besteht ein Anspruch auf Löschung. Sind eingemeldete Daten unrichtig, besteht ein Anspruch auf Berichtigung.
Eingemeldete Personen können ihr Löschungs- und/oder Berichtigungsbegehren an die Allianz Suisse stellen.
Nebst den an HIS beteiligten Versicherungsgesellschaften (u.a. die Allianz Suisse) sind die beiden folgenden Gesellschaften an HIS beteiligt:
Im HIS werden die folgenden Personendaten bearbeitet:
Jede interessierte Person hat ein Auskunftsrecht über alle eigenen, im HIS enthaltenen Daten: Jede Person kann im Rahmen einer Selbstauskunft erfragen, ob eine Einmeldung zu ihrer Person im HIS besteht, und ob zu ihrer Person bereits Abfragen erfolgten und welche Personendaten über sie gespeichert sind. Begehren für Selbstauskünfte sind schriftlich mit Beilage einer Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, ID-Karte) und unter Nennung der Postanschrift für die schriftliche Antwort an die Betreiberin des HIS (SVV Solution AG, Conrad-Ferdinand-Meyer-Strasse 14, CH-8022 Zürich) zu richten. Zudem bleibt jeder Person das Recht, von der Allianz Suisse Auskunft über deren Bearbeitung von Personendaten zu verlangen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine telefonischen Auskünfte erteilt, da eine eindeutige Identifizierung am Telefon nicht möglich ist. Zur Identifizierung müssen antragstellende Personen folgende Angaben übermitteln: