Mietkautionsversicherung – macht das Sinn?

Geschafft! Man hat Ewigkeiten gesucht und sich gegen hunderte Mitbewerber durchgesetzt. Jetzt muss nur noch der Umzug gemeistert werden. Doch es gibt noch mehr Stress: Die Mietkaution muss aufgebracht werden. Bis zu drei Monatsmieten – das kann happig werden. Zumal die Kaution für die alte Wohnung noch nicht freigegeben ist. Viele Versicherungen bieten deshalb eine Mietkautionsversicherung an. Aber macht sie überhaupt Sinn? Oder gibt es bessere Alternativen?
Laut Gesetz muss ein Mietkautionskonto eröffnet werden. Die gesamte Kaution wird bei einer Bank auf einem Konto deponiert. Und auch, wenn es nach wie vor Ihr Geld ist und die Zinsen Ihnen zustehen: Sie kommen nicht ran. Und die Zinsen sind aufgrund des aktuell niedrigen Niveaus nicht der Rede wert.
Wenn Sie sich mit Ihrem Vermieter darauf einigen können, hinterlegen Sie die Mietkaution besser auf einem Tagesgeldkonto oder in einer Festgeldanlage. Dann ist Ihr Geld zwar immer noch blockiert. Aber Sie erhalten in der Regel deutlich mehr Zinsen. Wichtig dabei: der Verweis darauf in Ihrer Steuererklärung. 
Sie können oder wollen nicht so viel Geld für die Mietkaution beiseitelegen? Und Ihr Vermieter ist offen für Alternativen? Dann ziehen Sie doch eine Mietkautionsbürgschaft in Betracht. Der Vorteil: Die Bank verbürgt sich gegenüber Ihrem Vermieter. Sie müssen also kein Geld blockieren. Der Nachteil: Sie zahlen meist hohe Gebühren. So sind Sie am Anfang zwar liquide, zahlen aber am Ende drauf.

Viele Schweizerinnen und Schweizer vertrauen auf diese Möglichkeit, Tendenz steigend. Und die Mietkautionsversicherung verspricht ja auch viel: Entweder wird die Mietkaution vorgestreckt oder eine Bürgschaft übernommen. Das bedeutet: Sie müssen beim Einzug nichts zahlen. Und die Versicherung kommt beim Auszug auch noch für allfällige Mieterschäden auf.

Aber wenn man genauer hinschaut, entdeckt man jede Menge Fallstricke: Zum einen zahlen Sie wie bei jeder Versicherung eine jährliche Prämie. Zum anderen kommt meist noch eine Abschlussgebühr hinzu. Die Mieterschäden selbst sind auch nicht über die Mietkautionsversicherung gedeckt – diese werden zwar von der Versicherung vorgestreckt, müssen nach Ende des Mietverhältnisses aber zurückgezahlt werden. 

Wir raten deshalb von einer Mietkautionsversicherung ab. Und bieten diese auch gar nicht erst an. Auch der unabhängige Schweizerische Mieterverband empfiehlt, davon abzusehen.

Am besten schauen Sie, dass Sie die Mietkaution mithilfe von Familie oder Freunden selbst aufbringen können. Und investieren Sie Ihr Geld lieber in eine gute Haftpflichtversicherung. Die hat den Vorteil, dass sie auch für Mieterschäden aufkommt. Am besten gleich als Kombi-Haushaltsversicherung – dann sind auch Möbel, elektrische Geräte, Kleidung und Wertgegenstände versichert. Oder kurz: all das, was Ihr Zuhause zum wichtigsten Ort Ihres Lebens macht.

Bei einem Umzug wird sich nicht nur Ihre Adresse ändern, sondern meist auch der Wert des Hausrats. Eine gute Gelegenheit, die versicherte Summe zu prüfen, um nicht in die Falle der Unterversicherung zu tappen. 

Gut zu wissen: Die Hausratversicherung gilt bis zu drei Monaten in der alten und ab Umzug bereits in der neuen Wohnung.

Und falls Sie zusammenziehen, benötigen Sie nur noch eine Versicherung. Denn nicht nur der gemeinsame Hausrat – auch alle mit im Haushalt lebenden Personen sind automatisch mitversichert. Ob Sie dabei Ihre Versicherung behalten oder die Ihrer Partnerin oder Ihres Partners – das entscheiden Sie.

Nina, Senior Segmentmanagerin Privatkunden, Allianz Suisse
Nina
Senior Segmentmanagerin Privatkunden

Nina hat über 20 Jahre Allianz Erfahrung und war unter anderem im Vertrieb und im Aussendienst tätig. Wenn sie nicht gerade mit ihrem Hund unterwegs ist, plant sie den nächsten Tauchurlaub oder die nächste Wanderroute, pflegt ihren Garten und trifft sich mit Freundinnen und Freunden.
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