Senior Segmentmanagerin Privatkunden
Viele Schweizerinnen und Schweizer vertrauen auf diese Möglichkeit, Tendenz steigend. Und die Mietkautionsversicherung verspricht ja auch viel: Entweder wird die Mietkaution vorgestreckt oder eine Bürgschaft übernommen. Das bedeutet: Sie müssen beim Einzug nichts zahlen. Und die Versicherung kommt beim Auszug auch noch für allfällige Mieterschäden auf.
Aber wenn man genauer hinschaut, entdeckt man jede Menge Fallstricke: Zum einen zahlen Sie wie bei jeder Versicherung eine jährliche Prämie. Zum anderen kommt meist noch eine Abschlussgebühr hinzu. Die Mieterschäden selbst sind auch nicht über die Mietkautionsversicherung gedeckt – diese werden zwar von der Versicherung vorgestreckt, müssen nach Ende des Mietverhältnisses aber zurückgezahlt werden.
Wir raten deshalb von einer Mietkautionsversicherung ab. Und bieten diese auch gar nicht erst an. Auch der unabhängige Schweizerische Mieterverband empfiehlt, davon abzusehen.
Bei einem Umzug wird sich nicht nur Ihre Adresse ändern, sondern meist auch der Wert des Hausrats. Eine gute Gelegenheit, die versicherte Summe zu prüfen, um nicht in die Falle der Unterversicherung zu tappen.
Gut zu wissen: Die Hausratversicherung gilt bis zu drei Monaten in der alten und ab Umzug bereits in der neuen Wohnung.
Und falls Sie zusammenziehen, benötigen Sie nur noch eine Versicherung. Denn nicht nur der gemeinsame Hausrat – auch alle mit im Haushalt lebenden Personen sind automatisch mitversichert. Ob Sie dabei Ihre Versicherung behalten oder die Ihrer Partnerin oder Ihres Partners – das entscheiden Sie.