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Autohaftpflicht – ist Pflicht
- Flexibler Selbstbehalt
Wie viel möchten Sie im Schadenfall übernehmen? Wählen Sie den Selbstbehalt Ihrer Autoversicherung selbst. - Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
Andere stellen unberechtigte Forderungen? Wir setzen uns für Sie ein. - Eigentum von Familienmitgliedern versichert
Unsere Haftpflicht deckt auch Schäden am Eigentum von Familienmitgliedern – egal ob diese im gleichen Haushalt leben oder nicht. Zum Beispiel, wenn Sie beim Rückwärtsfahren das Motorrad Ihrer Tochter touchieren.

Kasko – wenn es Ihr Auto trifft

Teilkasko
Unsere Teilkaskoversicherung übernimmt viele Schäden an Ihrem Auto, die weder Sie noch ein anderer Lenker verursacht hat. Wie etwa Schäden durch Unwetter, Diebstahl oder Vandalismus. Weitere Schäden erfahren Sie in dieser kompakten Auflistung:
- Marderschäden: Marder und andere Nager verbeissen gerne Kabel und Schläuche. Ärgerlich, wenn die scharfen Zähnchen einen teuren Werkstattbesuch auslösen. Deshalb sind Schäden und Folgeschäden durch Bisse von Mardern in der Teilkasko versichert – genauso wie Bisse durch andere Nagetiere.
- Feuerschäden: Blitzeinschlag und Brand sind von der Teilkasko abgedeckt. Schäden an elektronischen oder elektrischen Geräten oder Bauteilen sind versichert, wenn die Ursache nicht auf einen inneren Defekt zurückzuführen ist.
- Elementarereignisse: Bei einem Unwetter kann es schnell mal so richtig regnen, stürmen und hageln. Versicherte Elementarereignisse sind zum Beispiel Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsche, bei Sturm (Wind >75 km/h) herabfallende Äste und auch ein Hagelschaden am Auto.
- Vandalismus: Abgetretene Seitenspiegel und zerstochene Reifen sind so richtig ärgerlich. Nicht zuletzt, weil der Täter meist nicht mehr aufzufinden ist. Auch in diesem Fall ist die Teilkasko für Sie da. Und übernimmt die Kosten.
- Glasschäden: Aus einem kleinen Knall kann schnell ein ganzer Riss quer über die Scheibe werden. Zerstört ein Steinschlag die Autoscheibe, ist das ein Fall für die Teilkasko.
- Diebstahl: Auch Diebstahl ist in der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Und zwar auch wenn unbefugt Zutritt zu einem Auto durch eine Hacker-Attacke (Cyberangriff) erfolgt.
- Hilfeleistungsschäden: Sie helfen einem Menschen – etwa nach einem Unfall – und dabei kommt es zu Schäden an Ihrem Auto? Unsere Teilkasko hilft.
- Wildunfälle: Eine Fahrt im dunklen Wald und schon ist es passiert. Springt ein Tier vor Ihr Auto und können Sie nicht mehr bremsen, bleibt oft ein Schaden am PKW zurück. Nach einem Wildunfall ist unsere Teilkasko für Sie da. Schäden durch Ausweichmanöver sind jedoch nicht versichert, hier hilft die Vollkasko.
- Schäden durch abstürzende Objekte: Herabfallende Teile von Flugzeugen oder Satelliten können Schäden am Auto hinterlassen. Klingt unwahrscheinlich – ist aber dennoch von der Teilkasko abgedeckt.
Kollision
- Partnervorteile
Wenn Sie Ihr Auto im Schadenfall bei einem unserer Partner reparieren lassen, profitieren Sie im Rahmen der SorglosReparatur von zahlreichen Vorteilen: Rabatt auf Prämie oder reduzierter Selbstbehalt, lebenslange Garantie auf die Reparatur, kostenloser Hol- und Bring-Service und ein Ersatzwagen bis CHF 500.–. - Glasservice
Riss in der Scheibe? Unser Partner Carglass® macht sie wieder ganz. - Zeitwertzusatz
Bei einem Totalschaden bekommen Sie mehr für Ihr Auto, als es zum Zeitpunkt des Unfalls wert ist. In den ersten beiden Jahren entschädigen wir Ihnen den vollen Kaufpreis. Und ab dem dritten Jahr erhalten Sie den Zeitwert plus 20 Prozent.

Unfall

Krankheit, Schäden, Pflegebedarf. Nach einem Autounfall kommen unter Umständen hohe Kosten auf Sie zu. Die Unfallversicherung der Allianz ist auch hier für Sie da – flexibel zusammenstellbar mit Leistungen wie:
- Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit und während einer notwendigen Kurmassnahme
- Übernahme von Auslagen für Heilbehandlungen, Spitalkosten und Kuraufenthalte sowie Heilbehandlungskosten für ein beim Unfall verletztes Haustier
- Übernahme von Kosten für Hauspflege und notwendige Hilfsmittel, wie zum Beispiel Prothesen
- Übernahme von Kosten für Transport und notwendige Rettungs- und Bergungsmassnahmen sowie notwendige Verletztentransporte
- Auszahlung vereinbarter Summen bei Invalidität und im Todesfall
DAS GIBT'S OPTIONAL

Innenraum

Bonusschutz

Kaufpreisschutz

Assistance
Wer die Welt entdecken will, lässt sich nicht so schnell ausbremsen. Auch nicht von Pannen. Unsere Assistance bringt Sie schnell wieder in die Spur. Wir organisieren Abschleppen, Reparatur, Rückführung Ihres Autos und übernehmen sogar Kosten für Mietwagen und Taxi.
Und für noch mehr Leistung gibt es unsere Zusatzdeckung «Assistance Top». Damit garantieren wir nicht nur Ihre Heim- oder Weiterreise bei einer Panne, sondern auch Ihre Mobilität während der Reparaturdauer. Zusätzlich übernehmen wir den allfälligen Selbstbehalt bei Schäden an Ihrem Ersatzwagen.
Was genau in der Assistance gedeckt ist und welche Optionen wir anbieten, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Parkschaden

Eigenschäden
Auf Wunsch deckt unsere Autohaftpflicht auch Schäden an Ihrem eigenen Hab und Gut. Zum Beispiel, wenn Sie beim Parkieren Ihr teures E-Bike übersehen.
Wichtig: Für Schäden, die während der Nutzung Ihres E-Bikes entstehen, haftet der Versicherer jedoch nicht. Daher empfiehlt es sich, Ihr E-Bike versichern zu lassen und diese Lücke zu schliessen. Und bei einer Panne mit dem E-Bike hilft unsere Velo-Assistance.

Grobfahrlässigkeit
Ihre Autoversicherung versichert das Fahrzeug selbst und nicht einen spezifischen Fahrer oder eine spezifische Fahrerin. Generell darf also jeder und jede mit einem gültigen Führerschein Ihr Auto lenken. Beachten Sie jedoch, dass bei einem Schaden abweichende Selbstbehalte gelten können – zum Beispiel je nach Alter des Lenkers oder der Lenkerin.
Ausserdem gilt: Leihen Sie sich das Fahrzeug unregelmässig aus und verursachen Sie dabei einen Schaden, kann eine Fremdlenkerversicherung als Ergänzung zur Privathaftpflicht sehr sinnvoll sein. Die Privathaftpflichtversicherung wird jedoch nicht mit einer Autoversicherung abgeschlossen, sondern ist in der Regel Teil der Kombi-Haushalt-Versicherung.
In der Regel können Sie Ihre Autoversicherung in folgenden Fällen wechseln:
- Ihr bisheriger Versicherungsvertrag läuft ab
- Sie haben ein neues Auto gekauft
- Ihre Versicherung hat die Prämien angepasst, ohne die Leistungen zu ändern
- Sie hatten einen Schadenfall
Beim Vertragsablauf müssen Sie zudem unbedingt die Kündigungsfrist einhalten. In der Regel beträgt diese drei Monate. Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Versicherungswechsel.
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