Was ist die Säule 3a?
Die Säule 3a ist Teil des Schweizer Vorsorgesystems. Gemeinsam mit der Säule 3b bildet sie die private Vorsorge im 3-Säulen-Modell der Schweiz. Säule-3a-Lösungen gibt es als Konto/Depot bei einer Bank oder als Police bei einer Versicherung.
Sie können jedes Jahr einen gesetzlich festgelegten Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen – und so die Vorsorge-Leistungen aus der 1. Säule und der 2. Säule ergänzen. Etwa damit Sie nach der Pensionierung mehr Geld zur Verfügung haben oder um sich und Ihre Liebsten für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit oder einen Todesfall abzusichern.
Zudem ist die Säule 3a eine gute Möglichkeit, um Steuern zu sparen. Denn Geld, das Sie in eine 3a-Lösung einzahlen, können Sie bis zum Maximalbetrag von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Einmal eingezahltes Guthaben können Sie sich allerdings nur in bestimmten Fällen wieder auszahlen lassen. Etwa wenn Sie Wohneigentum erwerben, auswandern oder sich selbstständig machen. Deshalb nennt man die Säule 3a auch «gebundene Vorsorge».
Die Säule 3a eignet sich auch, um Geld langfristig anzulegen. Mit einem 3a-Fondsdepot investieren Sie in Anlagefonds und profitieren so von der Aussicht auf Rendite. Sowohl Banken als auch Versicherungen bieten 3a-Fondsdepots an.
Wie viel Rente bekomme ich nach der Pensionierung?
Bei einer persönlichen Beratung finden Sie die Antwort. Unsere Expert:innen erstellen kostenlos eine detaillierte Darstellung Ihrer Vorsorgesituation:
Säule-3a-Maximalbetrag 2024: Wie viel kann ich einzahlen?
Einzahlungen in eine Säule-3a-Police oder ein Säule-3a-Konto/-Depot sind jährlich bis zum gesetzlich festgelegten Säule-3a-Maximalbetrag möglich.
Für das Jahr 2024 heisst das:
- Angestellte mit Pensionskasse können maximal CHF 7056.– einzahlen
- Erwerbstätige ohne Pensionskasse können bis zu 20 % des Nettoeinkommens, jedoch maximal CHF 35 280.– einzahlen
Wann kann ich mir die Säule 3a auszahlen lassen?
Normalerweise darf die Säule-3a-Auszahlung frühestens 5 Jahre vor und spätestens 5 Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter erfolgen, also zwischen 60 und 70 Jahren.
Der Aufschub bis 5 Jahre nach dem ordentlichen AHV-Rentenalter ist jedoch nur möglich, sofern der Nachweis erbracht wird, dass Sie weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausüben.
In manchen Fällen ist jedoch ein Vorbezug der 3a-Gelder möglich. Sie können sich das angesparte Säule-3a-Kapital vorzeitig auszahlen lassen, wenn Sie:
- selbst genutztes Wohneigentum kaufen oder bauen
- ein Hypothekendarlehen zurückzahlen
- sich selbstständig machen oder Sie bereits selbstständig sind und eine andere selbstständige Tätigkeit aufnehmen
- die Schweiz endgültig verlassen
- eine ganze Invalidenrente der eidgenössischen Invalidenversicherung beziehen
- sich in eine Vorsorgeeinrichtung im Rahmen der Säuleeinkaufen wollen
In einigen Fällen können Sie auch nur einen Teil der Säule 3a auflösen. Sprechen Sie dazu am besten mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
Steuern sparen mit der Säule 3a
Die private Vorsorge wird vom Bund gefördert – und zwar gleich dreifach:
- Die Einzahlungen in die Säule 3a können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen und so jedes Jahr bei der Steuererklärung Geld sparen.
- Ihr 3a-Guthaben zählt nicht zu Ihrem Vermögen – deshalb zahlen Sie auch keine Vermögenssteuer darauf.
- Bei der Auszahlung von 3a-Guthaben wird ein reduzierter Steuersatz bei der Kapitalleistungssteuer angewandt.
Wenn Sie innerhalb der Säule 3a vorsorgen, profitieren Sie somit von einer Steuerersparnis.
Wie viele 3a-Konten sind sinnvoll?
Mehrere 3a-Konten zu haben, ist in der Regel eine gute Idee. Denn so können Sie eine höhere Steuerbelastung durch eine gestaffelte Auszahlung minimieren.
Die meisten Kantone erlauben diese Steueroptimierung. Informieren Sie sich in der Wegleitung Ihrer Steuererklärung, direkt bei der Steuerbehörde oder bei einer Beraterin bzw. einem Berater, ob dies auch für Ihren Kanton gilt.