Themen
Was ist die Säule 3a?
Die Säule 3a ist Teil des Schweizer Vorsorgesystems. Gemeinsam mit der Säule 3b bildet sie die private Vorsorge im 3-Säulen-Modell der Schweiz. Säule-3a-Lösungen gibt es als Konto/Depot bei einer Bank oder als Police bei einer Versicherung.
Sie können jedes Jahr einen gesetzlich festgelegten Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen – und so die Vorsorge-Leistungen aus der 1. Säule und der 2. Säule ergänzen. Etwa damit Sie nach der Pensionierung mehr Geld zur Verfügung haben oder um sich und Ihre Liebsten für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit oder einen Todesfall abzusichern.
Zudem ist die Säule 3a eine gute Möglichkeit, um Steuern zu sparen. Denn Geld, das Sie in eine 3a-Lösung einzahlen, können Sie bis zum Maximalbetrag von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Einmal eingezahltes Guthaben können Sie sich allerdings nur in bestimmten Fällen wieder auszahlen lassen. Etwa wenn Sie Wohneigentum erwerben, auswandern oder sich selbstständig machen. Deshalb nennt man die Säule 3a auch «gebundene Vorsorge».
Die Säule 3a eignet sich auch, um Geld langfristig anzulegen. Mit einem 3a-Fondsdepot investieren Sie in Anlagefonds und profitieren so von der Aussicht auf Rendite. Sowohl Banken als auch Versicherungen bieten 3a-Fondsdepots an.
Wie viel Rente bekomme ich nach der Pensionierung?
Bei einer persönlichen Beratung finden Sie die Antwort. Unsere Expert:innen erstellen kostenlos eine detaillierte Darstellung Ihrer Vorsorgesituation:
Säule-3a-Maximalbetrag 2025: Wie viel kann ich einzahlen?
Einzahlungen in eine Säule-3a-Police oder ein Säule-3a-Konto/-Depot sind jährlich bis zum gesetzlich festgelegten Säule-3a-Maximalbetrag möglich.
Für das Jahr 2025 heisst das:
- Angestellte mit Pensionskasse können maximal CHF 7258.– einzahlen
- Erwerbstätige ohne Pensionskasse können bis zu 20 % des Nettoeinkommens, jedoch maximal CHF 36 288.– einzahlen
Wann kann ich mir die Säule 3a auszahlen lassen?
Normalerweise darf die Säule-3a-Auszahlung frühestens 5 Jahre vor und spätestens 5 Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter erfolgen, also zwischen 60 und 70 Jahren.
Der Aufschub bis 5 Jahre nach dem ordentlichen AHV-Rentenalter ist jedoch nur möglich, sofern der Nachweis erbracht wird, dass Sie weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausüben.
In manchen Fällen ist jedoch ein Vorbezug der 3a-Gelder möglich. Sie können sich das angesparte Säule-3a-Kapital vorzeitig auszahlen lassen, wenn Sie:
- selbst genutztes Wohneigentum kaufen oder bauen
- ein Hypothekendarlehen zurückzahlen
- sich selbstständig machen oder Sie bereits selbstständig sind und eine andere selbstständige Tätigkeit aufnehmen
- die Schweiz endgültig verlassen
- eine ganze Invalidenrente der eidgenössischen Invalidenversicherung beziehen
- sich in eine Vorsorgeeinrichtung im Rahmen der Säuleeinkaufen wollen
In einigen Fällen können Sie auch nur einen Teil der Säule 3a auflösen. Sprechen Sie dazu am besten mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
Steuern sparen mit der Säule 3a
Die private Vorsorge wird vom Bund gefördert – und zwar gleich dreifach:
- Die Einzahlungen in die Säule 3a können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen und so jedes Jahr bei der Steuererklärung Geld sparen.
- Ihr 3a-Guthaben zählt nicht zu Ihrem Vermögen – deshalb zahlen Sie auch keine Vermögenssteuer darauf.
- Bei der Auszahlung von 3a-Guthaben wird ein reduzierter Steuersatz bei der Kapitalleistungssteuer angewandt.
Wenn Sie innerhalb der Säule 3a vorsorgen, profitieren Sie somit von einer Steuerersparnis.
Wie viele 3a-Konten sind sinnvoll?
Mehrere 3a-Konten zu haben, ist in der Regel eine gute Idee. Denn so können Sie eine höhere Steuerbelastung durch eine gestaffelte Auszahlung minimieren.
Die meisten Kantone erlauben diese Steueroptimierung. Informieren Sie sich in der Wegleitung Ihrer Steuererklärung, direkt bei der Steuerbehörde oder bei einer Beraterin bzw. einem Berater, ob dies auch für Ihren Kanton gilt.
Säule 3a abschliessen: Bank oder Versicherung?
Banken und Versicherungen bieten unterschiedliche Möglichkeiten im Rahmen der gebundenen Vorsorge. Der Vorteil bei der Versicherung: Wir können die Risiken Invalidität und Todesfall mit absichern. Bei einer 3a-Police spricht man dabei vom sogenannten «Sparausfall»: Das heisst, dass wir Ihre 3a-Beiträge weiter bezahlen, wenn Sie nicht mehr können. So sorgen Sie nicht nur dafür, dass Sie im Alter Ihren Lebensstandard beibehalten können. Sondern auch dafür, dass Sie und Ihre Familie gut abgesichert sind, falls Ihnen etwas zustösst.
Zusätzlich sind die 3a-Gelder bei der Versicherung geschützt: Im Konkursfall ist das sogenannte «Sicherheitsguthaben» zu 100 % gesetzlich gesichert.
Säule 3a vs. Säule 3b: Was sind die Unterschiede?
Die Säule 3a bietet steuerliche Vorteile und dient vor allem der Altersvorsorge. Sie ist jedoch durch gesetzliche Vorschriften stark reguliert.
Die Säule 3b hingegen bietet mehr Flexibilität bei Einzahlungen und Auszahlungen sowie eine breitere Auswahl an Anlagemöglichkeiten. Jedoch gibt es hier keine steuerlichen Vorteile bei der Einzahlung.
Hier sehen Sie die Unterschiede zwischen Säule 3a und Säule 3b im Überblick:
Wischen um mehr anzuzeigen
Säule 3a | Säule 3b* | |
Maximalbetrag |
Angestellte: CHF 7258.– jährlich Selbstständige: 20 % des Nettoeinkommens, max. CHF 36 288.– jährlich |
Kein Maximalbetrag, es kann beliebig viel eingezahlt werden |
Steuerliche Vorteile | Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden | Keine steuerlichen Abzüge für Einzahlungen möglich |
Verfügbarkeit |
Auszahlung frühestens 5 Jahre vor ordentlichem Rentenalter Vorzeitiger Bezug unter bestimmten Bedingungen möglich (z. B. Wohneigentum, Selbstständigkeit, Auswanderung) |
Auszahlung jederzeit möglich, keine Bindung an das Rentenalter |
Flexibilität | Gebundene Vorsorge, strikte Regeln für Ein- und Auszahlung | Freie Vorsorge, hohe Flexibilität in Bezug auf Ein- und Auszahlung |
Anlageformen | Vorsorgepolice (Versicherung), Vorsorgekonto (Versicherung oder Bank), Fondsanlagen in Aktien, Obligationen oder Immobilien (Versicherung oder Bank) | Vorsorgepolice (Versicherung), Spar- und Privatkonten (Bank), Fondsanlagen in Aktien, Obligationen oder Immobilien (Versicherung oder Bank) |
Zweck | Primär Altersvorsorge, Schliessen von Vorsorgelücken oder zur Finanzierung von Wohneigentum | Vielseitig, auch für mittelfristige Ziele wie Eigenheimfinanzierung oder Finanzierung einer Ausbildung |
Steuern bei Auszahlung | Reduzierter Steuersatz auf Auszahlungen (Kapitalleistungssteuer), Lohn oder Renten werden separat einkommensbesteuert |
Wenn Sie die Säule-3b-Lebensversicherung für Ihre private Altersvorsorge verwenden, können Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren. Damit Ihr Säule-3b-Kapital mitsamt den Erträgen und Überschüssen bei der Auszahlung steuerfrei ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
|
Begünstigte im Todesfall | Gesetzlich geregelt, klare Reihenfolge (Ehepartner, Kinder etc.), ab dritter Position flexibel gestaltbar | Freie Wahl der Begünstigten in der Säule 3b Lebensversicherung, flexibel gestaltbar |
FAZIT: Ist die Säule 3a sinnvoll?
Die Säule 3a ist ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge in der Schweiz und bietet zahlreiche Vorteile, die sie zu einer sinnvollen Investition machen:
- Steuervorteile: Beiträge zur Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was die Steuerlast reduziert. Sowohl die Einzahlungen als auch die darauf erzielten Erträge sind bis zur Auszahlung steuerfrei. Bei Auszahlung ist eine reduzierte Kapitalleistungssteuer fällig.
- Altersvorsorge: Mit der Säule 3a schliessen Sie allfällige Vorsorgelücken, die durch die staatliche (1. Säule) und berufliche Vorsorge (2. Säule) entstehen können.
- Vorbezugsmöglichkeiten: Unter bestimmten Bedingungen kann das Kapital aus der Säule 3a vorzeitig bezogen werden, beispielsweise beim Kauf von Wohneigentum, bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder wenn Sie auswandern.
- Sicherheit und Schutz: Eine Säule 3a bei einer Versicherung bietet zusätzlichen Schutz bei Invalidität und/oder Tod.
- Langfristige Renditen: Durch den Zinseszinseffekt und langfristiges Sparen, zum Beispiel mit renditeorientierten Fondsanlagen, kann die Säule 3a ein gutes Wachstum erwirtschaften. Dies macht sie zu einer attraktiven Option für den langfristigen Vermögensaufbau.
Welche 3a-Lösung für Sie persönlich Sinn macht, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bei einer kostenlosen Vorsorgeberatung ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen die Option, die genau zu Ihrem Leben passt.

Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden
In der Säule 3a ist gesetzlich vorgegeben, wer nach Ihrem Ableben das Geld erhält. Die Begünstigung hat diese Reihenfolge:
- die überlebende Ehegattin bzw. der überlebende Ehegatte oder die überlebende eingetragene Partnerin bzw. der überlebende eingetragene Partner
- die direkten Nachkommen
- sowie die natürlichen Personen, die vom Verstorbenen in erheblichem Masse unterstützt worden sind
- oder die Person, die mit ihr oder ihm in den letzten 5 Jahren bis zu ihrem oder seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat
- oder die Person, die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss
- die Eltern
- die Geschwister
- die übrigen Erben
Die Reihenfolge der Begünstigung kann an gewissen Stellen angepasst werden. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
In die Säule 3a einzahlen dürfen alle Personen, die ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Dies schliesst sowohl angestellte als auch selbstständig erwerbstätige Personen ein. Zudem dürfen auch Personen, die Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen, Einzahlungen tätigen.
Nicht berechtigt sind Personen ohne Erwerbseinkommen. Dies gilt auch für Personen, die im Betrieb ihrer Ehepartnerin bzw. ihres Ehepartners oder ihrer eingetragenen Partnerin bzw. ihres eingetragenen Partners mitarbeiten, ohne ein eigenes AHV-pflichtiges Einkommen zu haben.
Spezielle Regelungen:
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und hier AHV-pflichtig sind, dürfen ebenfalls in die Säule 3a einzahlen. Ob das für sie sinnvoll ist und ob sie von einem Steuerabzug profitieren können, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Die Ausgestaltung betreffend Grenzgängerstatus und Besteuerung ist von der Schweiz mit jedem Land unterschiedlich geregelt. Wir empfehlen, die individuelle Situation mit einer Beraterin oder einem Berater zu klären.
- Erwerbstätige können über das ordentliche Rentenalter hinaus für maximal fünf weitere Jahre Beiträge leisten, sofern sie weiterhin erwerbstätig sind.
SERVICES

Individuelle Vorsorge-Tipps
Sparen und Anlegen
Vorsorge- und Lebensversicherungen
Versicherungen für junge Leute