Themen

  • Mit der Säule 3a können Sie Steuern sparen.
  • Alle Erwerbstätigen in der Schweiz dürfen in die Säule 3a einzahlen.
  • Eine frühzeitige Auszahlung des Säule-3a-Kapitals ist in bestimmten Fällen möglich, etwa für Wohneigentum oder die Aufnahme einer Selbständigkeit.
  • Es gibt einen jährlichen Maximalbetrag für die Säule 3a.
Steuern sparen, fürs Alter vorsorgen und Vermögen aufbauen – die Säule 3a machts möglich. Aber wie funktioniert das genau mit der privaten Vorsorge? Können Sie sich einmal eingezahltes Geld auch wieder auszahlen lassen? Und sollten Sie Ihr 3a-Guthaben lieber bei einer Bank oder einer Versicherung einzahlen? Unser Ratgeber verschafft Klarheit im Vorsorge-Dickicht.

Die Säule 3a ist Teil des Schweizer Vorsorgesystems. Gemeinsam mit der Säule 3b bildet sie die private Vorsorge im 3-Säulen-Modell der Schweiz. Säule-3a-Lösungen gibt es als Konto/Depot bei einer Bank oder als Police bei einer Versicherung.

Sie können jedes Jahr einen gesetzlich festgelegten Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen – und so die Vorsorge-Leistungen aus der 1. Säule und der 2. Säule ergänzen. Etwa damit Sie nach der Pensionierung mehr Geld zur Verfügung haben oder um sich und Ihre Liebsten für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit oder einen Todesfall abzusichern.

Zudem ist die Säule 3a eine gute Möglichkeit, um Steuern zu sparen. Denn Geld, das Sie in eine 3a-Lösung einzahlen, können Sie bis zum Maximalbetrag von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Einmal eingezahltes Guthaben können Sie sich allerdings nur in bestimmten Fällen wieder auszahlen lassen. Etwa wenn Sie Wohneigentum erwerben, auswandern oder sich selbstständig machen. Deshalb nennt man die Säule 3a auch «gebundene Vorsorge».

Die Säule 3a eignet sich auch, um Geld langfristig anzulegen. Mit einem 3a-Fondsdepot investieren Sie in Anlagefonds und profitieren so von der Aussicht auf Rendite. Sowohl Banken als auch Versicherungen bieten 3a-Fondsdepots an.

Bei einer persönlichen Beratung finden Sie die Antwort. Unsere Expert:innen erstellen kostenlos eine detaillierte Darstellung Ihrer Vorsorgesituation:

  • Höhe Ihrer Rente nach der Pensionierung
  • Voraussichtliche Leistungen aus AHV, Pensionskasse und 3. Säule
  • Versicherungsschutz im Todesfall oder bei einer Erwerbsunfähigkeit

Einzahlungen in eine Säule-3a-Police oder ein Säule-3a-Konto/-Depot sind jährlich bis zum gesetzlich festgelegten Säule-3a-Maximalbetrag möglich.

Für das Jahr 2024 heisst das:

  • Angestellte mit Pensionskasse können maximal CHF 7056.– einzahlen
  • Erwerbstätige ohne Pensionskasse können bis zu 20 % des Nettoeinkommens, jedoch maximal CHF 35 280.– einzahlen

Normalerweise darf die Säule-3a-Auszahlung frühestens 5 Jahre vor und spätestens 5 Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter erfolgen, also zwischen 60 und 70 Jahren.

Der Aufschub bis 5 Jahre nach dem ordentlichen AHV-Rentenalter ist jedoch nur möglich, sofern der Nachweis erbracht wird, dass Sie weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausüben.

In manchen Fällen ist jedoch ein Vorbezug der 3a-Gelder möglich. Sie können sich das angesparte Säule-3a-Kapital vorzeitig auszahlen lassen, wenn Sie:

  • selbst genutztes Wohneigentum kaufen oder bauen
  • ein Hypothekendarlehen zurückzahlen
  • sich selbstständig machen oder Sie bereits selbstständig sind und eine andere selbstständige Tätigkeit aufnehmen
  • die Schweiz endgültig verlassen
  • eine ganze Invalidenrente der eidgenössischen Invalidenversicherung beziehen
  • sich in eine Vorsorgeeinrichtung im Rahmen der  Säuleeinkaufen wollen

In einigen Fällen können Sie auch nur einen Teil der Säule 3a auflösen. Sprechen Sie dazu am besten mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater

Die private Vorsorge wird vom Bund gefördert – und zwar gleich dreifach:

  1. Die Einzahlungen in die Säule 3a können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen und so jedes Jahr bei der Steuererklärung Geld sparen.
  2. Ihr 3a-Guthaben zählt nicht zu Ihrem Vermögen – deshalb zahlen Sie auch keine Vermögenssteuer darauf. 
  3. Bei der Auszahlung von 3a-Guthaben wird ein reduzierter Steuersatz bei der Kapitalleistungssteuer angewandt. 

Wenn Sie innerhalb der Säule 3a vorsorgen, profitieren Sie somit von einer Steuerersparnis. 

Wenn das ganze Säule-3a-Kapital in einem einzigen Jahr ausbezahlt wird, können relativ hohe Steuern anfallen (Kapitalleistungssteuer). Deshalb macht es in der Regel Sinn, mehrere 3a-Lösungen zu haben – beispielsweise 3a-Policen, 3a-Konten oder 3a-Fondsdepots. So können Sie den Säule-3a-Bezug über mehrerer Jahre staffeln und so die Steuerprogression brechen.

Mehrere 3a-Konten zu haben, ist in der Regel eine gute Idee. Denn so können Sie eine höhere Steuerbelastung durch eine gestaffelte Auszahlung minimieren.

Die meisten Kantone erlauben diese Steueroptimierung. Informieren Sie sich in der Wegleitung Ihrer Steuererklärung, direkt bei der Steuerbehörde oder bei einer Beraterin bzw. einem Berater, ob dies auch für Ihren Kanton gilt.

Banken und Versicherungen bieten unterschiedliche Möglichkeiten im Rahmen der gebundenen Vorsorge. Der Vorteil bei der Versicherung: Wir können die Risiken Invalidität und Todesfall mit absichern. Bei einer 3a-Police spricht man dabei vom sogenannten «Sparausfall»: Das heisst, dass wir Ihre 3a-Beiträge weiter bezahlen, wenn Sie nicht mehr können. So sorgen Sie nicht nur dafür, dass Sie im Alter Ihren Lebensstandard beibehalten können. Sondern auch dafür, dass Sie und Ihre Familie gut abgesichert sind, falls Ihnen etwas zustösst.

Zusätzlich sind die 3a-Gelder bei der Versicherung geschützt: Im Konkursfall ist das sogenannte «Sicherheitsguthaben» zu 100 % gesetzlich gesichert.

Die Säule 3a bietet steuerliche Vorteile und dient vor allem der Altersvorsorge. Sie ist jedoch durch gesetzliche Vorschriften stark reguliert.

Die Säule 3b hingegen bietet mehr Flexibilität bei Einzahlungen und Auszahlungen sowie eine breitere Auswahl an Anlagemöglichkeiten. Jedoch gibt es hier keine steuerlichen Vorteile bei der Einzahlung​.

Hier sehen Sie die Unterschiede zwischen Säule 3a und Säule 3b im Überblick:

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  Säule 3a Säule 3b*
Maximalbetrag

Angestellte: CHF 7056.– jährlich

Selbstständige: 20 % des Nettoeinkommens, max. CHF 35 280.– jährlich

Kein Maximalbetrag, es kann beliebig viel eingezahlt werden
Steuerliche Vorteile Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden Keine steuerlichen Abzüge für Einzahlungen möglich
Verfügbarkeit

Auszahlung frühestens 5 Jahre vor ordentlichem Rentenalter

Vorzeitiger Bezug unter bestimmten Bedingungen möglich (z. B. Wohneigentum, Selbstständigkeit, Auswanderung)

Auszahlung jederzeit möglich, keine Bindung an das Rentenalter
Flexibilität Gebundene Vorsorge, strikte Regeln für Ein- und Auszahlung Freie Vorsorge, hohe Flexibilität in Bezug auf Ein- und Auszahlung
Anlageformen Vorsorgepolice (Versicherung), Vorsorgekonto (Versicherung oder Bank), Fondsanlagen in Aktien, Obligationen oder Immobilien (Versicherung oder Bank) Vorsorgepolice (Versicherung), Spar- und Privatkonten (Bank), Fondsanlagen in Aktien, Obligationen oder Immobilien (Versicherung oder Bank)
Zweck Primär Altersvorsorge, Schliessen von Vorsorgelücken oder zur Finanzierung von Wohneigentum Vielseitig, auch für mittelfristige Ziele wie Eigenheimfinanzierung oder Finanzierung einer Ausbildung
Steuern bei Auszahlung Reduzierter Steuersatz auf Auszahlungen (Kapitalleistungssteuer), Lohn oder Renten werden separat einkommensbesteuert

Wenn Sie die Säule-3b-Lebensversicherung für Ihre private Altersvorsorge verwenden, können Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Damit Ihr Säule-3b-Kapital mitsamt den Erträgen und Überschüssen bei der Auszahlung steuerfrei ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Laufzeit muss mindestens 5 Jahre betragen
  • Die Auszahlung darf erst nach Alter 60 erfolgen
  • Der Vertrag muss vor Alter 66 abgeschlossen werden
Begünstigte im Todesfall Gesetzlich geregelt, klare Reihenfolge (Ehepartner, Kinder etc.), ab dritter Position flexibel gestaltbar Freie Wahl der Begünstigten in der Säule 3b Lebensversicherung, flexibel gestaltbar
* Zusätzlich gibt es steuerliche Unterschiede je nach Kanton. Informieren Sie sich daher zusätzlich bei Ihrem zuständigen Kanton über die steuerlichen Auswirkungen.

Die Säule 3a ist ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge in der Schweiz und bietet zahlreiche Vorteile, die sie zu einer sinnvollen Investition machen:

  • Steuervorteile: Beiträge zur Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was die Steuerlast reduziert. Sowohl die Einzahlungen als auch die darauf erzielten Erträge sind bis zur Auszahlung steuerfrei​​​​. Bei Auszahlung ist eine reduzierte Kapitalleistungssteuer fällig.
  • Altersvorsorge: Mit der Säule 3a schliessen Sie allfällige Vorsorgelücken, die durch die staatliche (1. Säule) und berufliche Vorsorge (2. Säule) entstehen können.
  • Vorbezugsmöglichkeiten: Unter bestimmten Bedingungen kann das Kapital aus der Säule 3a vorzeitig bezogen werden, beispielsweise beim Kauf von Wohneigentum, bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder wenn Sie auswandern.
  • Sicherheit und Schutz: Eine Säule 3a bei einer Versicherung bietet zusätzlichen Schutz bei Invalidität und/oder Tod.
  • Langfristige Renditen: Durch den Zinseszinseffekt und langfristiges Sparen, zum Beispiel mit renditeorientierten Fondsanlagen, kann die Säule 3a ein gutes Wachstum erwirtschaften. Dies macht sie zu einer attraktiven Option für den langfristigen Vermögensaufbau.

Welche 3a-Lösung für Sie persönlich Sinn macht, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bei einer kostenlosen Vorsorgeberatung ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen die Option, die genau zu Ihrem Leben passt.

Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
FAQ
Sie können bis zur Pensionierung in die Säule 3a einzahlen. Wer länger arbeitet, darf länger einzahlen, jedoch längstens bis 5 Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter.
Es empfiehlt sich, so früh wie möglich mit dem 3a-Sparen anzufangen – also sobald Sie in der Schweiz erwerbstätig sind und ein AHV-pflichtiges Einkommen haben.

In der Säule 3a ist gesetzlich vorgegeben, wer nach Ihrem Ableben das Geld erhält. Die Begünstigung hat diese Reihenfolge:

  • die überlebende Ehegattin bzw. der überlebende Ehegatte oder die überlebende eingetragene Partnerin bzw. der überlebende eingetragene Partner
  • die direkten Nachkommen 
    • sowie die natürlichen Personen, die vom Verstorbenen in erheblichem Masse unterstützt worden sind 
    • oder die Person, die mit ihr oder ihm in den letzten 5 Jahren bis zu ihrem oder seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat
    • oder die Person, die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss
  • die Eltern
  • die Geschwister
  • die übrigen Erben

Die Reihenfolge der Begünstigung kann an gewissen Stellen angepasst werden. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

In die Säule 3a einzahlen dürfen alle Personen, die ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Dies schliesst sowohl angestellte als auch selbstständig erwerbstätige Personen ein. Zudem dürfen auch Personen, die Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen, Einzahlungen tätigen​​​​.

Nicht berechtigt sind Personen ohne Erwerbseinkommen. Dies gilt auch für Personen, die im Betrieb ihrer Ehepartnerin bzw. ihres Ehepartners oder ihrer eingetragenen Partnerin bzw. ihres eingetragenen Partners mitarbeiten, ohne ein eigenes AHV-pflichtiges Einkommen zu haben​​​​.

Spezielle Regelungen:

  • Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und hier AHV-pflichtig sind, dürfen ebenfalls in die Säule 3a einzahlen. Ob das für sie sinnvoll ist und ob sie von einem Steuerabzug profitieren können, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Die Ausgestaltung betreffend Grenzgängerstatus und Besteuerung ist von der Schweiz mit jedem Land unterschiedlich geregelt. Wir empfehlen, die individuelle Situation mit einer Beraterin oder einem Berater zu klären.
  • Erwerbstätige können über das ordentliche Rentenalter hinaus für maximal fünf weitere Jahre Beiträge leisten, sofern sie weiterhin erwerbstätig sind​​​​.
Aktuell können Sie nicht nachträglich in die Säule 3a einzahlen: Wer ​​also den Maximalbetrag für ein Jahr nicht ausschöpft, kann das in späteren Jahren nicht nachholen. Der Bundesrat hat jedoch einen Vorschlag in die Vernehmlassung gegeben, um einen nachträglichen Einkauf in die Säule 3a zu ermöglichen. Wann das eingeführt wird und zu welchen Bedingungen, ist allerdings noch unklar. Eine interessante Alternative ist ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse.
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