Segmentmanager Nichtleben Privat
Das Segelboot, das Sie beim Auslaufen touchiert haben, war zum Glück nicht besetzt. Aber der Rumpf hat etwas abbekommen und muss instand gesetzt werden. Den Schaden übernimmt in der Regel IhreMotorboot-Haftpflichtversicherung. Und die ist obligatorisch.
Den notwendigen Versicherungsnachweis für die Einlösung Ihres Bootes können Sie gleich mit den technischen Daten Ihres Schiffsausweises beantragen – und wenn Sie auch ein Beiboot einlösen müssen, können Sie es in demselben Vertrag inkludieren.
Die Versicherungssumme von zwei bis zehn Millionen Franken gilt standardmässig für europäische Binnengewässer (Zone A), sollten Sie eine Weltreise planen, können Sie diese bei uns auch entsprechend auf Zone C (weltweiter Gültigkeitsbereich) ausweiten. Melden Sie sich unbedingt rechtzeitig.
Der nagelneue Aussenboarder an Ihrem alten Holzboot ist weg. Abmontiert und verschwunden. Hier springt Ihre Teilkaskoversicherung ein. Die schützt Ihr Boot nicht nur vor Diebstahl, sondern auch vor Glasbruch, Vandalismus und Elementarereignissen.
Gerade letztere sollten Sie in und auf dem Wasser nicht unterschätzen: Bei einem Sturm ist Ihr Motorboot am Anlegeplatz stark exponiert und muss hohe Wellen, andere Boote, Bojen oder Molen aushalten.
Mit einer Teilkaskoversicherung ist Ihr Boot vor den Schäden eines Sturm mit über 75 km/h geschützt. Bei unserer All-Risk-Bootsversicherung spielt dagegen die Windgeschwindigkeit keine Rolle.
Ob eine Böe Ihr Boot gegen die Mole gedrückt hat oder Sie selbst beim Anlegemanöver – mit einer All-Risk-Versicherung sind Sie immer auf der sicheren Seite. Denn die beinhaltet nicht nur Teilkaskoschutz, sondern kommt auch bei allen Schäden und Verlusten durch nautische Gefahren zu Wasser, an Land, im Winterlager und während des Transports auf – selbst wenn Sie den Schaden verursacht haben.
Die genauen Leistungen und Optionen hängen vom Alter Ihres Boots ab:
Sie fahren in der Nacht ohne Licht auf dem See und beschädigen ein anderes Boot, da Sie nichts sehen konnten. Oder Sie verletzen einen SUP-Fahrer. Nur mit dem Grobfahrlässigkeitsschutz schützen Sie sich vor dem Regress- oder Rückgriffsrecht Ihrer Versicherung. Denn die kann Geld von Ihnen zurückverlangen, wenn Sie einen Schaden durch grobfahrlässiges Verhalten verursacht haben.
Das gilt auch im Alltag und im Strassenverkehr – mehr dazu finden Sie übrigens in unserem Artikel zum Grobfahrlässigkeitsschutz.
Gute Pflege bedeutet lange Freude. Und das heisst: Reinigen Sie Ihr Boot regelmässig. Führen Sie gewissenhaft die Wartungen durch, inklusive Ölwechsel, Abschleifen und Streichen.
Schützen Sie Ihr Boot im Winter vor Feuchtigkeit – am besten in einer Halle oder unter einer guten, schweren Plane.
Die wichtigsten Tipps für Ihr Boot finden Sie in unserem Bootsratgeber.