AHV-Reform 21. Alle Änderungen im Überblick.

  •  Die AHV-Reform tritt per 1.1.2024 in Kraft
  • Das Referenzalter für die Pensionierung ist dann für alle 65 Jahre
  • Dennoch ist ein flexibler Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren möglich
  • Anreize um auch nach 65 weiter zu arbeiten
  • Die AHV wird zusätzlich durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert
Mit 63 die Welt bereisen. Mit 65 den Bürostuhl räumen. Oder mit 68 noch fest im Berufsleben stehen. Mit der AHV-Reform 21 entscheiden Sie, ab wann Sie Ihre Altersrente beziehen. Je nachdem fallen dabei Zu- oder Abschläge an. Was die AHV-Reform sonst noch für Änderungen bringt, erfahren Sie hier.
Die AHV ist Teil der 1. Säule. Sie gehört zum 3-Säulen-Prinzip und bildet eine wichtige Stütze der Schweizer Altersvorsorge. Um sie zu stabilisieren, hat die Schweizer Bevölkerung am 25. September 2022 einer Reform zugestimmt. Sie enthält einige Änderungen. Zum Beispiel, wann die Rente bezogen werden kann, mit welchen Zu- oder Abschlägen zu rechnen ist und wie die AHV-Reform finanziert wird.

Bei einer persönlichen Beratung finden Sie die Antwort. Unsere Expert:innen erstellen kostenlos eine detaillierte Darstellung Ihrer Vorsorgesituation:

  • Höhe Ihrer Rente nach der Pensionierung
  • Voraussichtliche Leistungen aus AHV, Pensionskasse und 3. Säule
  • Versicherungsschutz im Todesfall oder bei einer Erwerbsunfähigkeit
Lesen Sie hier im Detail, was sich durch die AHV-Reform 21 genau verändert.

Was früher das ordentliche Rentenalter war, heisst jetzt Referenzalter und ist mit der AHV-Reform einheitlich für Frauen und Männer auf 65 Jahre festgelegt. Das bedeutet: Bei Frauen steigt es ab 1. Januar 2025 von 64 auf 65 Jahre – jeweils jährlich um drei Monate. Für Frauen des Jahrgangs 1960 ändert sich nichts. Danach wird wie folgt angepasst:

  • 2024: Jahrgang 1960 und älter: 64 (keine Anhebung)
  • 2025: Jahrgang 1961: Anhebung auf 64 Jahre + 3 Monate
  • 2026: Jahrgang 1962: Anhebung auf 64 Jahre + 6 Monate
  • 2027: Jahrgang 1963: Anhebung auf 64 Jahre + 9 Monate
  • 2028: ab Jahrgang 1964 und jünger: Anhebung auf 65
Mit unserer Checkliste können Sie Ihre Pensionierung sorgefrei im Voraus planen. Das einheitliche Referenzalter 65 gilt nämlich auch in der 2. Säule.

Wer erst später in Rente gehen darf, darf sich über einen finanziellen Ausgleich freuen. Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden, profitieren von:

  • einem lebenslangen Zuschlag auf die AHV-Rente von maximal CHF 160.–, abhängig von Jahrgang und Einkommen
  • tieferen Kürzungssätzen, wenn die Rente vor dem Referenzalter bezogen wird, abhängig von Alter und Einkommen
Mit der AHV-Reform können Sie weiterhin selbst entscheiden, ab welchem Alter zwischen 63 und 70 Jahren Sie Ihre AHV-Altersrente beziehen möchten. Bisher war dies aber nur jährlich möglich, neuerdings können Sie sogar den Monat wählen.

Wird die Rente vor dem Referenzalter bezogen («Vorbezug»), gibt es einen Abzug. Wird sie nach 65 Jahren bezogen («Aufschub»), winkt ein Zuschlag. Und wer es ganz flexibel haben mag: Neu ist es auch möglich, nur einen Teil der Rente (20–80 %) vorzeitig zu beziehen und den Rest später. 

Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 können ihre AHV-Rente weiterhin auch schon ab 62 beziehen – mit einem etwas geringeren Abzug.

Neu sind auch alle Pensionskassen gesetzlich verpflichtet, die Pensionierung zwischen 63 und 70 zu ermöglichen. So wird gesetzlich verankert, was vorher bereits bei vielen Pensionskassen möglich war. Ebenso müssen neu alle Pensionskassen die Möglichkeit einer Teilpensionierung anbieten. Auch das erfolgte in vielen Vorsorgereglementen bereits freiwillig. 

Im Unterschied zur AHV müssen Vorbezüge und Aufschübe der Pensionskasse allerdings mit der Erwerbstätigkeit übereinstimmen: Vorbeziehen darf also nur, wer gleichzeitig aufhört zu arbeiten – und ein Aufschub ist nur möglich, wenn man übers Referenzalter hinaus weiterarbeitet.

Mit unserer Vorsorgeanalyse können Sie einfach und schnell herausfinden, ob eine Lücke in Ihrer Altersvorsorge besteht. Und falls Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten bei einer persönlichen Vorsorgeberatung weiter.

Immer mehr Menschen bleiben gerne etwas länger im Job. Sie arbeiten über das Referenzalter hinaus und profitieren doppelt: Sie machen weiter, was ihnen noch Spass macht, bringen ihre langjährige Erfahrung ein und erhalten oft eine höhere AHV-Rente.

Denn mit den AHV-Beiträgen ab 65 kann man neu Beitragslücken füllen und die Altersrente bis zur Maximalrente erhöhen. Vor der Reform wurden von den ersten CHF 1400.– Lohn keine AHV-Beiträge abgezogen («Freibetrag»). Neuerdings können auch hier AHV-Beiträge geleistet werden – und so Ihre AHV-Rente aufbessern.

Durch längeres Arbeiten und ein zusätzliches Einkommen können Sie Ihre Rente also erhöhen, sofern Sie die Maximalrente noch nicht erreicht haben. Haben Sie als rentenbeziehende Person nach 65 gearbeitet und AHV-Beiträge einbezahlt, so können Sie einmalig eine neue Berechnung Ihrer laufenden Rente verlangen.

Das Geld für die AHV-Reform kommt zum Teil durch eine erhöhte Mehrwertsteuer – wie von den Schweizerinnen und Schweizern beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Normalsatz der Mehrwertsteuer von 7,7 % auf 8,1 % angehoben, der Sondersatz für Beherbergungen steigt von 3,7 % auf 3,8 % und der reduzierte Satz für Lebensmittel und Bücher von 2,5 % auf 2,6 %.
Sie tritt per 1.1.2024 in Kraft: Dann gilt ein gleiches Referenzalter für alle – und eine neue Mehrwertsteuer.

Hier noch einmal alle wichtigen Änderung im Überblick: 

  • Für Frauen und Männer gilt das gleiche Referenzalter von 65 Jahren. Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 wird ein fairer Ausgleich ermöglicht.
  • Ihren tatsächlichen Renteneintritt können Sie flexibel wählen zwischen 63- und 70 Jahren.
  • Gehen Sie vor dem Referenzalter von 65 Jahren in Rente, müssen Sie einen Abzug hinnehmen. Gehen Sie nach 65 Jahren in Rente, bekommen Sie einen Zuschlag.
  • Sie können neu auch Teilrenten beziehen oder den Bezug aufschieben.
  • Die Reform beinhaltet Anreize für längeres Arbeiten, um Beitragslücken zu schliessen und auch Renten zu erhöhen.
  • Die AHV-Reform finanzieren wir alle mit – durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.  

Und falls Sie weitere Fragen zu Ihrer Altersvorsorge haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Unsere Expertinnen und Experten für Vorsorge stehen Ihnen gerne Rede und Antwort. 

Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
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