Frau am Telefon neben Auto mit Schaden
 

Totalschaden am Auto. Was zahlt die Versicherung?

  • Wenn die Reparatur teurer ist als der Wert des Fahrzeugs, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
  • Die Höhe des Schadenersatzes bei einem Totalschaden errechnet sich aus Wiederbeschaffungs- und Restwert.
  • In den ersten beiden Betriebsjahren bezahlen wir bei einem Totalschaden den gesamten Neuwert des Fahrzeugs. Auf Wunsch sogar in den ersten fünf Jahren.
Nach dem ersten Schock folgt gleich der zweite: Der Unfall ist gerade verdaut, da stellt die Garage fest: Es lohnt sich nicht mehr, Ihr Auto zu reparieren. Was nach einer Bagatelle aussah, ist ein Totalschaden. Was das bedeutet und wer für den Schaden aufkommt, erfahren Sie hier.

Generell gilt es zwei Arten von Totalschäden zu unterscheiden:

  • Technischer Totalschaden: Ihr Fahrzeug kann nicht mehr in einen verkehrstüchtigen Zustand gebracht werden.
  • Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Kosten für eine Reparatur Ihres Autos sind höher als der Restwert des Fahrzeugs. In der Regel sind das in den ersten beiden Betriebsjahren 65 % des Neuwagenpreises – in den Folgejahren ist der aktuelle Zeitwert entscheidend. 

Die richtige Einschätzung nimmt ein Experte oder eine Expertin vor. Ihr Fahrzeug wird besichtigt und der Restwert ermittelt. Anschliessend wird mit Ihnen besprochen, was als Nächstes zu tun ist.

Bei unserer Kaskoversicherung sind in den ersten beiden Jahren standardmässig 100 % des Kaufpreises versichert. Somit übernehmen wir bei einem Totalschaden den vollen Kaufpreis. Und mit der Zusatzdeckung «Kaufpreisschutz» erweitern Sie den Schutz im Falle eines Totalschadens sogar auf die ersten fünf Betriebsjahre.
Ab CHF 59.– im  Monat

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen: *Person: Geb. Datum 1.6.1986, weiblich, wohnhaft in 8400 Winterthur, Nationalität: Schweiz

Auto: Fiat 500 Electric Mod. 2022 Typenschein 01xx664 / 0 Schäden letzte 5 Jahre / kein Leasing / Katalogpreis CHF 44 490

Deckungsbausteine: Obligatorische Haftpflicht, Teilkasko und Unfall.

Versicherungsbeginn 01.01.2024, jährliche Zahlungsweise, Angebotsdatum 01.10.2023, Preis gerundet.

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Damit aus dem Auto-Totalschaden nicht auch noch ein finanzieller wird, springt Ihre Versicherung ein – je nach Art des Schadens mit einer anderen Deckung. Grundsätzlich ist die Vollkasko für Totalschäden am Auto durch Kollisionen und selbst verursachte Unfälle zuständig. Dagegen kümmert sich die Teilkasko um Totalschäden am Auto aus Teilkaskoschäden wie Hagel- oder Sturmschäden.

Manchmal ist ein Auto mehr als nur ein Fahrzeug. Und man kann sich, trotz allem, nicht davon trennen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist eine Reparatur zwar grundsätzlich möglich – doch sollten Sie dabei bedenken, dass diese von Ihrer Versicherung nicht vollständig übernommen wird. Wie viel die Versicherung bei einem Totalschaden bezahlt, hängt im Wesentlichen von zwei Zahlen ab: dem Wiederbeschaffungs- und dem Restwert.

  • Der Wiederbeschaffungswert gibt an, wie viel Geld Sie für ein gleichartiges Auto (Marke, Modell, Alter und Ausstattung) bezahlen müssten.
  • Der Restwert beschreibt, was die verwertbaren Reste Ihres Autos nach dem Totalschaden noch einbringen.

Aus diesen beiden Werten ergibt sich die Höhe des Schadenersatzes bei einem Totalschaden.

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Kosten
Wert in CHF
Reparaturkosten 8000.–
Wiederbeschaffungswert 5000.–
Restwert 1000.–
Schadenersatz (= Zeitwert – Restwert) 4000.–
Hier liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden bei Ihrem Auto vor. Denn die Kosten für die Reparatur übersteigen deutlich den Schadenersatz. Falls Sie Ihr Auto dennoch reparieren lassen möchten, müssen Sie den fehlenden Betrag selbst übernehmen – in unserem Beispiel CHF 4000.–.
Ein Totalschaden ist nicht gleich ein Totalverlust. Denn selbst wenn Sie Ihr Auto nicht mehr benutzen können, gibt es doch noch Teile, die für andere noch von Wert sind. Üblicherweise kümmert sich Ihre Versicherung um die Verwertung, also das Abschleppen, Verschrotten oder Verkaufen an der Restwertbörse. Und das ist durchaus hilfreich, denn so bekommen Sie noch einen kleinen Restwert und müssen nicht selbst für die Entsorgung aufkommen. 

Gerade haben Sie noch die Leasingrate überwiesen – jetzt stehen Sie vor einem Totalschaden. Auch wenn das Fahrzeug nicht Ihnen gehört, sind Sie doch verantwortlich dafür. Und deshalb sind Sie auch bei der Schadenabwicklung in der Pflicht: Sie müssen den Schaden dokumentieren, melden und mit den entsprechenden Versicherungen kommunizieren – genau wie beim eigenen Auto.

Allerdings hat Ihr Leasingfahrzeug in der Regel einen Vollkaskoschutz. Das heisst, Ihre Versicherung bezahlt den Totalschaden am Leasingfahrzeug. Der ist jedoch meist durch die Höhe des Wiederbeschaffungswertes gedeckt – und der kann manchmal kleiner sein, als der noch offene Leasingrestwert. Hier droht also eine finanzielle Lücke, die sich mit Zeitwertzusatz und Kaufpreisschutz minimieren lässt.

Ein Totalschaden am Auto ist total ärgerlich – und oft auch ein tatsächlicher Verlust. Um den ein wenig zu minimieren, haben wir folgende Zusatzversicherungen für Sie:

  • Zeitwertzusatz: Mit unserer Kaskoversicherung bekommen Sie mehr für Ihr Auto, als es zum Zeitpunkt des Unfalls wert ist. Genauer gesagt: In den ersten beiden Jahren bekommen Sie den vollen Kaufpreis. Und ab dem dritten Jahr den Zeitwert plus 20 %.
  • Kaufpreisschutz: Mit dieser Zusatzoption erweitern Sie den Zeitwertzusatz von 100 % von zwei auf fünf Jahre. Das bedeutet, Sie bekommen bei einem Totalschaden in den ersten fünf Betriebsjahren den vollen Kaufpreis erstattet.
Corinne, Segmentmanagerin Nichtleben Privat, Allianz Suisse
Corinne
Segmentmanagerin Nichtleben Privat
Corinne ist seit 15 Jahren in der Finanzbranche unterwegs. Sie hat unser Kundenprogramm aufgebaut und ist eine Expertin, wenn es um Sachversicherungen für Privatpersonen geht. Wenn Corinne nicht an ihrem Schreibtisch sitzt, trifft man sie meistens irgendwo in der Natur – egal ob auf dem Velo oder auf Skiern.
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