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Was ist eine Reisegepäckversicherung?
Mit einer Reisegepäckversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen von zum Beispiel Verspätung, Beschädigung, Verlust oder auch Diebstahl Ihres Gepäcks abzusichern. Im Falle eines Falles stellen wir zudem sicher, dass Sie sich Ersatzkleider und die nötigsten Gegenstände des täglichen Bedarfs besorgen können. Ebenfalls erstattet werden die Kosten, die für die Wiederbeschaffung Ihrer Ausweispapiere anfallen.
Die Reisegepäckversicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern ein Zusatz. Entweder zur Reiseversicherung oder zur Hausratversicherung.
Sie haben bereits eine Hausrat- oder Reiseversicherung bei uns, sind aber nicht sicher, ob das Reisegepäck mitversichert ist? Ihre Verträge können Sie im Kundenportal einsehen. Oder Sie kontaktieren Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.
Welche Gepäckstücke können versichert werden?
Folgende Gepäckstücke sind in unserer Reisegepäckversicherung gedeckt:
- Ihr Gepäck (Koffer, Tasche, Rucksack) inklusive eigener Gegenstände für den persönlichen Reisebedarf
- Souvenirs und Reiseandenken, die Sie auf der Reise erwerben
- Musikinstrumente, die für den persönlichen Bedarf mit auf die Reise genommen wurden
- Sportgeräte wie Golfbag oder Skibag für den persönlichen Gebrauch sind während des Transports versichert, nicht jedoch während des Gebrauchs
Schäden an den folgenden Gegenständen sind von der Reisegepäckversicherung zum Beispiel nicht gedeckt:
- Schmuck
- Handelswaren (Güter, die zum Ziel des Weiterverkaufs erworben wurden)
- Berufswerkzeug und Berufsutensilien
Sie möchten diese oder andere Lieblingsstücke gegen Beschädigung und Abhandenkommen versichern? Dafür gibt es unsere Gegenstandsversicherung.
Wie sinnvoll ist eine Reisegepäckversicherung?
Gepäck verloren, gestohlen oder beschädigt: So gehen Sie vor
Gepäck verloren oder beschädigt
- Falls Ihr Gepäck verspätet oder gar nicht ankommt, benötigen Sie eine Bestätigung des Reise- oder Transportunternehmens. Bei Flugreisen erhalten Sie diese Bestätigung am Lost-&-Found-Schalter des Flughafens oder der Fluggesellschaft. Die Referenznummer des Vorfalls, die Sie am Schalter erhalten, können Sie uns bei der Schadenmeldung zukommen lassen.
- Falls Anschaffungen wie Hygieneartikel und Kleider nötig sind, bewahren Sie die Quittungen auf oder machen Sie ein Foto davon.
- Falls der Koffer gar nicht mehr auftaucht, können Sie uns eine Auflistung des Inhalts einreichen.
- Beschädigungen an Gepäckstücken dokumentieren Sie am besten mit Fotos.
- Damit wir Ihnen die entstandenen Kosten schnellstmöglich erstatten können, sind wir auf Ihre Schadenmeldung angewiesen. Online, per Telefon oder E-Mail.
Gepäck gestohlen
Falls Ihr Gepäck gestohlen wurde, müssen Sie bei der Polizei Anzeige erstatten – am besten noch vor Ort. Wenn das nicht möglich ist, dann nach Ihrer Rückkehr. Geldwerte sind bei Einbruchdiebstahl und Raub bis zu der in der Police aufgeführten Versicherungssumme gedeckt.
Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Schäden bei der Versicherung melden.
FAZIT: Reisegepäck versichern – was bedeutet das für Sie?
Segmentmanagerin Nichtleben Privat
Reiseversicherung
Gegenstandsversicherung