Themen

  • Als dritte Säule bezeichnet man die freiwillige private Vorsorge in der Schweiz.
  • Die Säule 3a ist an feste Bedingungen gebunden und bietet Steuervorteile.
  • Die Säule 3b ist deutlich flexibler und wird darum auch freie Vorsorge genannt.
Das Traumhaus bauen. Eine Weltreise machen. Oder einfach das gute Gefühl, den Lebensstandard auch im Alter halten zu können. Mit der 3. Säule sorgen Sie privat vor. Und schaffen sich gleichzeitig den finanziellen Spielraum für Ihre Wünsche. Je früher Sie damit anfangen, desto besser. Und Steuern können Sie dabei auch noch sparen.
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Die 3. Säule ist die private Vorsorge im 3-Säulen-Modell der Schweiz. Sie ist freiwillig. Aber trotzdem extrem wichtig.

In der 3. Säule haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, privat vorzusorgen – Sie können Geld ansparen, Geld anlegen und Risiken absichern. Unterteilt wird die 3. Säule in die Säule 3a und die Säule 3b.

Die Säule 3a ist die gebundene Vorsorge. Bei Anlagen in der Säule 3a profitieren Sie von Steuervorteilen. Wie der Name schon sagt, sind Sie dabei an feste Bedingungen gebunden. Die Säule 3b nennt man die freie Vorsorge. Bei der Säule 3b sind Sie deutlich flexibler. Die wichtigsten Informationen und weitere Besonderheiten zur privaten Altersvorsorge in der 3. Säule finden Sie hier zusammengefasst:
  • Für wen: In der Schweiz wohnhafte und arbeitende Personen.
  • Zweck: Private Altersvorsorge.
  • Einzahlung: Für Angestellte liegt der 3. Säule Maximalbetrag bei CHF 7056.– pro Jahr, für Selbstständige, die keiner Pensionskasse angehören, 20 % des Nettoeinkommens oder maximal CHF 35 280.– (Stand 1.1.2024).
  • Dauer: Die Auszahlung erfolgt frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter.
  • Vorzeitige Auszahlung: Ein Vorbezug ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zum Beispiel Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum, Übertrag in eine Pensionskasse, Beginn einer Selbstständigkeit oder wenn Sie auswandern. 
  • Steuervorteil: Die Einzahlung kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
  • Für wen:  Für jede Person.
  • Zweck: Für alle Ihre Ziele und Wünsche.
  • Einzahlung: Kein Maximalbetrag.
  • Dauer: Gemäss Ihren Bedürfnissen.
  • Vorzeitige Auszahlung: Keine gesetzlichen Einschränkungen.
  • Steuervorteil: Abhängig von Vertragsdauer und Alter.

Die 3. Säule macht immer Sinn. Unabhängig davon, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden und welche Fragen Sie sich stellen.

  • Als junge Erwachsene: Wie kann ich mein Leben finanzieren, wenn mir etwas passiert und ich nicht mehr arbeiten kann?
  • Als Familie: Wie kann ich sicherstellen, dass meine Liebsten abgesichert sind?
  • Wenn Sie Wohneigentum erwerben möchten: Wie kann ich meinen Traum vom Eigenheim finanzieren?
  • Wenn Sie Ihre Pensionierung planen: Wie kann ich meinen gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung beibehalten?

Die 3. Säule ist immer die richtige Antwort. Um die für Sie passende Säule-3-Lösung zu finden, vereinbaren Sie am besten einen Termin mit einer Beraterin oder einem Berater. Dann können wir gemeinsam überlegen, wie Sie Ihre Ziele am besten erreichen. 

Oder bestimmen Sie Ihren Vorsorgetyp ganz einfach per Mausklick. Und finden Sie heraus, welche Lösung für Sie infrage kommt.

In die Säule 3a können Sie bis maximal fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter einzahlen – vorausgesetzt, Sie sind noch erwerbstätig. In die Säule 3b können Sie dagegen auch länger einzahlen. Je nachdem, was beim Vertragsabschluss vereinbart wurde.

In die Säule 3a darf man nur einzahlen, wenn man erwerbstätig ist. Sollten Sie z. B. eine Auszeit vom Erwerbsleben nehmen wollen, können Sie prüfen, ob die 3a-Police in eine 3b-Police gewechselt werden kann. Dies ermöglicht Ihnen, die Police weiterführen zu können, d.h. weiterhin zu sparen und auch versichert zu sein.

Unsere Lebensversicherung Smart Invest bietet Ihnen diese Flexibilität. Hier kann die abgeschlossene 3a-Police als 3b-Police und die abgeschlossene 3b-Police als 3a-Police fortgeführt werden.

Die Säule 3a kann frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter bezogen werden. Wer länger arbeitet, darf die 3.-Säule-Auszahlung bis maximal fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter verschieben. Den Bezug Ihrer Säule-3b-Gelder können Sie je nach Vertragsbedingung länger hinausschieben.

In gewissen Kantonen ist die erlaubte Anzahl von 3.-Säule-Konten oder Anlagen begrenzt. Ob das für Ihren Kanton gilt, verrät Ihnen etwa ein Blick in die Wegleitung zu Ihrer Steuererklärung.

Für die Säule 3b gibt es keine Vorschriften, wie viele Anlagen Sie haben dürfen.

Mit der Säule 3a können Sie doppelt Steuern sparen: Was Sie in die Säule 3a einzahlen, können Sie bei der Steuererklärung von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Ausserdem wird Ihr 3a-Guthaben nicht als Vermögen versteuert. Es macht zudem in gewissen Fällen Sinn, mehrere 3a-Lösungen zu haben. So können Sie den Säule 3a-Bezug über mehrere Jahre staffeln und so die Steuerprogression brechen.

Und auch bei der Säule 3b winken Steuerersparnisse. Denn unter gewissen Umständen fallen auf Ihr Säule 3b-Kapital bei der Auszahlung keine Steuern an:

  • Ihr Vertrag muss mindestens 5 Jahre laufen
  • Ihr Vertrag wurde vor Alter 66 abgeschlossen
  • Sie lassen sich das Kapital nach Alter 60 auszahlen
Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
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