Der Schnee türmt sich? Dann räumen Sie regelmässig Dächer, Balkone und Terrassen frei von den Schneelasten. Vor allem auch Photovoltaikanlagen, denn die Unterkonstruktionen können sich verformen und das Dach beschädigen. Halten Sie auch immer die Dachabläufe frei von Schnee und Eis. So verringern Sie den Schneedruck und verhindern Schäden am Gebäude sowie Dachlawinen, die Fussgänger oder Fahrzeuge treffen könnten.
Idealerweise lassen Sie sich dabei von einer Fachperson helfen. Oder wenn Sie selbst Schnee räumen, seien Sie vorsichtig. Sichern Sie sich ab, und gehen Sie Abschnitt für Abschnitt vor. Am besten von verschiedenen Seiten, damit Sie das Dach gleichmässig entlasten.
Schäden durch Schneedruck am Gebäude gelten als Elementarschäden und sind Bestandteil der Gebäudefeuerversicherung. Je nach Standort des Gebäudes ist der Kanton oder eine private Gebäudeversicherung für Unternehmen dafür zuständig.
Auch wenn Ihr Gebäude gut abgesichert ist, kann es durch eine Dachlawine zu Schäden an Personen oder fremden Sachen kommen. Unter Umständen können Sie als Eigentümerin oder Eigentümer dafür haftbar gemacht werden. Hier hilft unsere Gebäudehaftpflicht für Unternehmen – diese ist Bestandteil unserer Gebäudeversicherung.
Auch für ihr privates Eigenheim kann dieses Risiko abgedeckt werden – mit unserer Gebäudeversicherung für Privatpersonen.