Hält das Dach?
Schneelast und Schneedruck.

Es hat die letzten Tage durchgeschneit. Meterhoch türmt sich eine dicke, weisse Schicht auf den Häusern. Ein echtes Idyll. Und ein echtes Problem. Denn grosse Schneemengen wiegen tonnenschwer – zu schwer für manche Gebäudedächer. Man nennt es Schneelast und Schneedruck. Wir erklären Ihnen, wie es dazu kommt, wie Sie Schneelast- und Schneedruckschäden vorbeugen können und welche Versicherung hilft, wenn doch etwas passiert ist. Damit Sie die weisse Pracht unbeschwert geniessen können.
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Auch wenn die Flocken so leicht aussehen, Schnee und Eis haben ein ordentliches Gewicht. Besonders, wenn viel Schnee fällt oder vom Wind hoch aufgetürmt wird. Die Wirkung dieses Gewichts nennt man Schneedruck. Und der kann für viele Dächer oder hangseitige Wände zu einem Problem werden. Schneemassen können Dächer oder Wände eindrücken, Dachlawinen können abrutschen und Menschen treffen.
Sie merken es beim Skifahren oder beim Schneemannbauen: Pulverschnee ist leichter als Nassschnee. Und Neuschnee leichter als Altschnee. Und zwar signifikant. Lockerer Neuschnee wiegt in etwa 30 – 50 kg pro m³, nasser Altschnee das Zehnfache. Das liegt an zwei Dingen, die die Schneelast beeinflussen: dem Wassergehalt und dem Grad der Vereisung. Je nasser und dichter der Schnee, desto schwerer wird er. Für Ihr Dach bedeutet das: Wichtig ist nicht, wie hoch der Schnee liegt, sondern, wie er beschaffen ist. Ist es kalt und trocken und der Schnee frisch gefallen? Dann freuen Sie sich über die weisse Pracht. Oder liegt er schon lange, und es hat in den letzten Tagen draufgeregnet? In diesem Fall steigt die Gefahr von Schneelast- und Schneedruckschäden, und Sie sollten etwas dagegen unternehmen.
Bis vor Kurzem hat es viel geschneit, jetzt regnet es seit Tagen. Der Schnee ist nass und schwer. Mehrere Tonnen drücken auf das Dach Ihres Hauses. Durch die enorme Schneelast und den erhöhten Schneedruck kann sich das Dach verformen, schlimmstenfalls sogar einstürzen. Oder es können Risse in den Wänden entstehen. Hier sollten Sie genau hinsehen, denn oft machen sich Schneedruckschäden erst nach einigen Tagen bemerkbar.
Gegen Schnee können Sie nichts tun. Aber gegen Schäden durch Schneelast und Schneedruck.
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Gebäudes sollten Sie für den Unterhalt Ihrer Liegenschaft sorgen. Das gilt natürlich auch für das Dach und tragende Elemente wie Stützbalken. Am besten lassen Sie Ihre Immobilie in regelmässigen Abständen von Fachpersonen überprüfen.

Der Schnee türmt sich? Dann räumen Sie regelmässig Dächer, Balkone und Terrassen frei von den Schneelasten. Vor allem auch Photovoltaikanlagen, denn die Unterkonstruktionen können sich verformen und das Dach beschädigen. Halten Sie auch immer die Dachabläufe frei von Schnee und Eis. So verringern Sie den Schneedruck und verhindern Schäden am Gebäude sowie Dachlawinen, die Fussgänger oder Fahrzeuge treffen könnten.

Idealerweise lassen Sie sich dabei von einer Fachperson helfen. Oder wenn Sie selbst Schnee räumen, seien Sie vorsichtig. Sichern Sie sich ab, und gehen Sie Abschnitt für Abschnitt vor. Am besten von verschiedenen Seiten, damit Sie das Dach gleichmässig entlasten.

Sie sind unsicher, wie gross die Belastung für Ihr Dach ist? Dann denken Sie über den Einbau von Sensoren zur Schneelastmessung nach. Schneewaagen lösen automatisch einen Alarm aus, wenn der Schneedruck zu gross wird. Gerade grosse Flachdächer – etwa von Lagerhallen – sollten mit dieser neuen Sicherheitstechnik ausgestattet sein.
Sie möchten auch andere schützen? Schneerückhaltesysteme wie Fanggitter, Fangrohre oder Stopphaken verhindern ein unkontrolliertes Abrutschen des Schnees. Lassen Sie also entsprechende Systeme montieren, und stellen Sie den regelmässigen Unterhalt sicher.

Schäden durch Schneedruck am Gebäude gelten als Elementarschäden und sind Bestandteil der Gebäudefeuerversicherung. Je nach Standort des Gebäudes ist der Kanton oder eine private Gebäudeversicherung für Unternehmen dafür zuständig.

Auch wenn Ihr Gebäude gut abgesichert ist, kann es durch eine Dachlawine zu Schäden an Personen oder fremden Sachen kommen. Unter Umständen können Sie als Eigentümerin oder Eigentümer dafür haftbar gemacht werden. Hier hilft unsere Gebäudehaftpflicht für Unternehmen – diese ist Bestandteil unserer Gebäudeversicherung. 

Auch für ihr privates Eigenheim kann dieses Risiko abgedeckt werden – mit unserer Gebäudeversicherung für Privatpersonen.

Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
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