HALLO.
Beratung? Gibt's hier
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Selbstständigerwerbende Personen sind in der1. Säule, der AHV/IV, obligatorisch versichert und entrichten Beiträge als Selbstständigerwerbende – unabhängig davon, ob sie Angestellte beschäftigen oder nicht.
In der2. Säule können sich Selbstständige ohne Angestellte entweder über einen Berufsverband oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig versichern. Während die Stiftung Auffangeinrichtung BVG die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen versichert und einzig das Lohnmaximum auf die UVG-Grenze festgelegt werden könnte, bieten Berufsverbände weitergehende Vorsorgepläne mit höheren Leistungen an.
Und die3. Säule ist ohnehin für alle freiwillig – egal, ob selbstständig, angestellt oder arbeitslos.