Pensionskasse wechseln. So profitieren Sie und Ihre Angestellten.

Themen

AUF EINEN BLICK
  • Mit einem Pensionskassenwechsel können Sie die Kosten für Ihr Unternehmen senken und Ihren Angestellten bessere Leistungen bieten.
  • Prüfen Sie die Leistungen, die finanzielle Stabilität und Kosten Ihrer aktuellen Kasse.
  • Planen Sie den Wechsel frühzeitig und holen Sie die Zustimmung der Mitarbeitenden ein.
  • Nutzen Sie professionelle Unterstützung, um rechtliche und finanzielle Stolperfallen zu vermeiden.
Hand aufs Herz: Wann haben Sie zuletzt die Pensionskassen-Leistungen Ihrer Mitarbeitenden überprüft? Viele Schweizer KMU hinterfragen ihre Pensionskasse nicht – sei es aus Mangel an Zeit oder Fachwissen. Ein Pensionskassenwechsel kann sich aber lohnen. Sowohl für Sie als auch Ihre Angestellten. Hier erfahren Sie, wie das geht und worauf Sie achten sollten.

Es gibt viele Gründe, um einen Pensionskassenwechsel ins Auge zu fassen. Denn mit einem Wechsel Ihrer Pensionskasse – auch berufliche Vorsorge genannt – können Sie unter Umständen jedes Jahr mehrere Tausend Franken sparen. Oder bedeutend bessere Leistungen erhalten und Ihr Unternehmen so für Fachkräfte attraktiver machen

Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Stimmen die Leistungen für Ihre Angestellten? Prüfen Sie insbesondere Verzinsung, Umwandlungssatz, Flexibilität der Pläne, Einkaufsmöglichkeiten und die Situation für unverheiratete Paare und Teilzeitangestellte.
  • Wie steht es um die finanziellen Stabilität Ihrer Pensionskasse? Vergleichen Sie Finanzierung und Deckungsgrad mit anderen Anbietern.
  • Wie schneidet Ihre Pensionskasse im Vergleich mit Blick auf die laufenden Kosten für Ihr Unternehmen ab?
  • Sind Sie mit der Betreuung und dem Service Ihrer Pensionskasse zufrieden? Bietet Ihre Pensionskasse etwa kostenlose Informationsanlässe für Ihre Angestellten an?

Klingt kompliziert? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich zum Thema Pensionskassenwechsel.

Berufliche Vorsorge von der Nummer 1
Beim schweizweiten Pensionskassenvergleich der SonntagsZeitung erreichte die Allianz Suisse 2024 in der Kategorie Vollversicherung zum 13. Mal in Folge die Spitzenposition in der Kategorie «Höchste Verzinsung über 10 Jahre».  Der viel beachtete Pensionskassenvergleich ist am 8. Juni in der Finanz und Wirtschaft und am 9. Juni in der SonntagsZeitung erschienen. Dabei werden die besten Gemeinschafts- und Sammelstiftungen in verschiedenen Kategorien bewertet und ausgezeichnet. Der Pensionskassenvergleich gilt in der Schweiz als eine wichtige Referenz bei der Auswahl der Pensionskasse.

Die Voraussetzungen für eine Kündigung ergeben sich aus dem Anschlussvertrag mit Ihrer aktuellen Pensionskasse. Als Faustregel gilt: Die Kündigungsfrist bei einem Pensionskassenwechsel beträgt in der Regel 6 Monate. Für gewöhnlich muss die Kündigung deshalb bis zum 30. Juni bei der bisherigen Pensionskasse eingetroffen sein, damit der Wechsel zu Beginn des nächsten Jahres erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Anschlussvertrag in der Regel erst kündigen können, wenn die feste Vertragslaufzeit abgelaufen ist.

« Mit einem Pensionskassen-Wechsel können Sie Kosten senken und Ihre Mitarbeitenden besser absichern – und sich so als Arbeitgeber für Fachkräfte attraktiver machen. »

Sie möchten die Pensionskasse wechseln? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie das geht.

So viel vorab: Einen Wechsel können Sie nicht eigenmächtig entscheiden. Im Mai 2020 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Mitarbeitenden eines Unternehmens in den Entscheidungsprozess einbezogen werden müssen. Ausserdem muss der Entscheidungsprozess sauber dokumentiert werden. Andernfalls ist die Kündigung bei der bestehenden Pensionskasse nicht gültig.

Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung eines Pensionskassenwechsels. Der gesamte Prozess dauert in der Regel zwischen 8 und 12 Monaten.

Rechnen Sie also ausreichend Zeit ein, um die notwendigen Abstimmungen innerhalb des Unternehmens vorzubereiten und umzusetzen. So stellen Sie sicher, dass Sie alle rechtlichen und organisatorischen Anforderungen erfüllen​.

Werfen Sie einen Blick in Ihren Anschlussvertrag:  Prüfen Sie die Vertragslaufzeit, Ihre Kündigungsfrist sowie die Konditionen einer Kündigung. Bei mehrjährigen Verträgen können Sie in der Regel nur nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit kündigen. 

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 6 Monate. Deshalb müssen Sie für gewöhnlich Ihren auslaufenden Vertrag bis zum 30. Juni kündigen. Dabei müssen Sie sicherstellen, dass die Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist bei Ihrer bisherigen Pensionskasse eingetroffen ist. Sie haben die Kündigungsfrist verpasst? Dann suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Pensionskasse. Allenfalls kann die Frist verkürzt werden.

Vergleichen Sie verschiedene Anbieter. So stellten Sie sicher, dass die neue Pensionskasse sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden bessere Leistungen bietet. 

Wichtige Kriterien für Ihre Mitarbeitenden sind

  • der Umwandlungssatz,
  • die Verzinsung,
  • die finanzielle Sicherheit,
  • die Flexibilität der Vorsorgepläne
  • und je nach Lösung der Deckungsgrad der Pensionskasse.

Denken Sie daran, dass Sie sich mit besseren Bedingungen auch auf dem Arbeitsmarkt attraktiver positionieren können und somit auch allfällig höhere Prämien gerechtfertigt sein können.

Gemäss dem Bundesgerichtsurteil von 2020 ist die Einbindung der Mitarbeitenden zwingend erforderlich, damit der Wechsel rechtskräftig ist. Informieren Sie frühzeitig die Mitarbeitenden oder die Arbeitnehmervertretung über den geplanten Wechsel und holen Sie deren Zustimmung zur Kündigung ein. Dokumentieren Sie zudem den gesamten Zustimmungsprozess, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen​.
Sobald die Zustimmung der Mitarbeitenden vorliegt, können Sie die Kündigung bei der bestehenden Pensionskasse einreichen. Beachten Sie dabei die vertraglichen Voraussetzungen und die formalen Anforderungen der Kündigung und halten Sie alle relevanten Fristen ein. Übermitteln Sie zudem die Dokumentation des gesamten Entscheidungsprozesses, falls dies von der bestehenden Pensionskasse verlangt wird.
Nachdem die Kündigung bei der bisherigen Pensionskasse eingereicht wurde, können Sie den Vertrag mit der neuen Pensionskasse abschliessen. Dieser Schritt umfasst unter anderem das Festlegen der spezifischen Leistungen und Konditionen, wie beispielsweise den Beitragsanteil des Arbeitgebers und die Vorsorgepläne für die Mitarbeitenden.
Bei einem Wechsel müssen die Guthaben der Versicherten an die neue Pensionskasse übertragen werden. Dies erfolgt in der Regel direkt zwischen den Kassen. Informieren Sie die Mitarbeitenden darüber.
Führen Sie nach dem Wechsel eine abschliessende Überprüfung durch und stellen Sie sicher, dass alle Formalitäten ordnungsgemäss abgeschlossen wurden und  die Mitarbeitenden im neuen System korrekt registriert sind.

Sobald der Wechsel der Pensionskasse erfolgt ist, sollten sie die Neuigkeit nochmals Ihren Mitarbeitenden kommunizieren. Bieten Sie zudem Unterstützung für den Erhalt des neuen Vorsorgeausweises und klären Sie offene Fragen​.

Viele Pensionskassen, darunter auch die Allianz, bieten kostenlose Personalorientierungen an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Mitarbeitenden darüber zu informieren, wie sie versichert sind, welche reglementarischen Möglichkeiten ihnen offen stehen und wo Ihre Lösung über das gesetzliche Minimum hinausgeht.

Zugegeben, das Thema berufliche Vorsorge ist komplex. Deshalb empfiehlt es sich, Ihre Pensionskassenlösung mit einer Fachperson zu besprechen. Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne dabei, alle nötigen Faktoren zu berücksichtigen. Wir geben Ihnen fundierte Empfehlungen anhand Ihrer konkreten Situation, um langfristig Kosten zu sparen und die passende Lösung für Ihr Unternehmen und Ihre Angestellten zu finden.

Denn bei einem Wechsel lauern einige Stolperfallen für Ihr Unternehmen, wie etwa Leistungslücken oder gesetzliche Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitenden. Fachleute kennen diese Risiken und können sie gezielt vermeiden, sodass der Wechsel reibungslos verläuft.

Ausserdem stellen Sie mit einer professionellen Unterstützung sicher, dass die neue Pensionskasse nicht nur den aktuellen Anforderungen entspricht – sondern dass Sie auch für die Zukunft eine flexible Lösung haben.

Ganz gleich, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind – unsere BVG-Versicherungen decken diese mit unterschiedlichen Vorsorgeplänen ab. Suchen Sie Sicherheit und Planbarkeit? Dann ist die Vollversicherung die richtige Wahl. Möchten Sie von der Chance auf höhere Renditen profitieren? Dann passt die Lösung der teilautonomen Pensionskasse besser.

So oder so: Mit unseren BVG Lösungen können Sie sich auf das konzentrieren, was Sie am besten können – Ihr Unternehmen führen.

Möchten Sie mehr erfahren? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit unseren Expertinnen und Experten.

Erika, Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden, Allianz Suisse
Erika
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Erika hat einen Master in Internationalen Beziehungen und arbeitet seit 4 Jahren in der Versicherungsbranche. In ihrer Freizeit schwingt sie sich gerne auf ihr Fahrrad, geht schwimmen oder taucht zwischen den Seiten eines spannenden Buches ab. Sie hat eine Leidenschaft für Sprachen und entdeckt derzeit die Geheimnisse des Russischen und des Italienischen.
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