Chefsache. Unsere Organhaftpflichtversicherung (D&O).
  

Chefsache. Unsere Organhaftpflicht (D&O-Versicherung).

Die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger eines Unternehmens tragen besondere Risiken. Denn Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haften mit ihrem Privatvermögen, wenn sie ihre Pflichten verletzen und das Unternehmen einen Schaden verursacht.

Hier springt unsere Organhaftpflichtversicherung ein. Mit ihr ist das private Vermögen der sogenannten Directors and Officers (D&O) geschützt. Und bei Bedarf auch juristischer Beistand gewährleistet.

DAS IST DRIN 

Organhaftpflicht- bzw. D&O-Versicherung deckt unter anderem:

  • zivil- und strafrechtliche Verteidigungskosten,
  • Entschädigungsleistungen für berechtigte zivilrechtliche Ansprüche,
  • Kosten für die Abwehr unberechtigter Forderungen,
  • Reputationsschäden,
  • Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.

Ein Verwaltungsrat eines Schweizer KMU genehmigt eine grosse Investition zur Kapazitätserweiterung, doch die Nachfrage bleibt aus, und hohe Verluste entstehen. Aktionärinnen und Aktionäre sowie Geldgebende werfen dem Verwaltungsrat unzureichende Marktanalyse vor und fordern Schadenersatz.
Ohne D&O-Versicherung müssen die Verwaltungsräte Abwehrkosten und Schadenersatz privat tragen – eine potenziell existenzbedrohende Belastung.

Ein Schweizer Familienunternehmen wählt aus Kostengründen einen neuen Lieferanten. Die verspätete Lieferung und minderwertige Qualität führen zu Produktionsausfällen bei einem Grosskunden, der eine hohe Entschädigung fordert. Der Verwaltungsrat macht die Geschäftsführung haftbar.
Ohne D&O-Versicherung muss das Unternehmen Entschädigungs- und Abwehrkosten selbst tragen – eine schwere Belastung für die Bilanz.

Organhaftpflicht- bzw. D&O-Versicherung schützt Personen in leitenden Positionen vor persönlichen Haftungsansprüchen. In der Schweiz haften Führungskräfte wie der Verwaltungsrat und Mitglieder der Geschäftsleitung persönlich für Schäden durch Pflichtverletzungen.

Durch eine D&O-Versicherung sind folgende Personengruppen versichert:

  • alle gegenwärtigen, ehemaligen und zukünftigen Geschäftsleitungsmitglieder und Organe,
  • Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte,
  • Faktische Organe,
  • Prokuristinnen und Prokuristen,
  • Leitende Angestellte in Stiftungen, Genossenschaften und Vereinen,
  • Personen mit Sonderfunktionen wie Compliance- oder Datenschutzbeauftragte.
Unsere D&O-Versicherung ist in erster Linie für Kapitalgesellschaften wie AGs, GmbHs und Genossenschaften sinnvoll. Aber auch für Stiftungen und eingetragene Vereine kann sie existenzsichernd sein.
Organhaftpflichtversicherung: Wer ist geschützt
Organhaftpflichtversicherung: Sinnhaftigkeit
Folgende Gründe sprechen für eine D&O-Versicherung. Und zwar nicht nur für Grossunternehmen, sondern auch für KMU. Denn diese sind mit den gleichen Risiken und Vorschriften konfrontiert wie grössere Unternehmen. 

Wird einem Geschäftsleitungs- oder Verwaltungsratmitglied eine Pflichtverletzung vorgeworfen, sind diese gemäss Schweizer Obligationenrecht persönlich für die Abwehr der Klage verantwortlich.

Ohne angemessene Organhaftpflichtversicherung ist ihr Privatvermögen möglicherweise gefährdet. Das gilt ungeachtet der Rechtsform – also auch für Organe, die in einer AG oder GmbH angestellt sind.

Untersuchungen von in- und ausländischen Aufsichtsbehörden zählen im aktuellen Wirtschaftsumfeld zu den häufigsten Ansprüchen überhaupt.
Die Abwehr von Vorwürfen gegen das Unternehmen oder seine verantwortlichen Personen kann rasch zehntausende Franken verschlingen.
In einer zunehmend prozessfreudigen Gesellschaft können Klagen aus dem Arbeitsverhältnis zu erstaunlich hohen Abfindungen führen – etwa wegen Diskriminierung oder ungerechtfertigter Entlassung.
Die Gläubigerinnen und Gläubiger eines Unternehmens können im Konkurs- oder Insolvenzfall dessen Organe verklagen.
Organhaftpflichtversicherung: Abwehr von Klagen und Schutz bei Konkurs oder Insolvenz
Organhaftpflichtversicherung: Steigerung der Attraktivität und Schutz für Ihre Reputation
Pflichtverletzungen durch Organe sind von anderen Haftpflicht-Policen – wie zum Beispiel der Berufshaftpflichtversicherung – ausgeschlossen.
Die Gesamtkosten eines D&O-Anspruchs können in die hunderttausende, ja gar Millionen von Franken gehen. Dagegen ist die Jahresprämie für eine D&O-Police relativ preiswert.
Ein D&O-Versicherungsschutz steigert die Attraktivität Ihres Unternehmens für potenzielle Anwärterinnen und Anwärter auf Kaderstellen.
Unsere Organhaftpflichtversicherung schützt auch die Reputation Ihres Unternehmens. Zum Beispiel stehen wir Ihnen bei negativer Berichterstattung zur Seite mit professioneller Krisenkommunikation und rechtlicher Unterstützung.
Die meisten Versicherungen setzen auf etablierte Unternehmen – doch Innovation entsteht häufig in Startups. Deshalb schützt unsere D&O-Versicherung auch Gründerinnen und Gründer vor persönlicher Haftung, wenn mutige Entscheidungen hinterfragt werden. Denn wir wissen: Wachstum braucht Schutz. Und genau den bieten wir, wo andere zögern.
Offensichtlich Allianz versichert
Ihre Vorteile
  • Optimale Lösung für KMU, Privat- und Familienunternehmen
  • Umfangreicher Schutz von Privatvermögen und Reputation
  • Vakante Führungsstellen lassen sich einfacher besetzen
  • Freie Anwaltswahl im Schadenfall
FAQ
Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen von Führungskräften vor Ansprüchen, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Tätigkeit resultieren. Sie übernimmt Kosten für die Abwehr unbegründeter Forderungen sowie Entschädigungszahlungen bei berechtigten Ansprüchen.

Mögliche Schadenbeispiele bei einer D&O-Versicherung sind Pflichtverletzungen aufgrund:

  • zu später, falscher oder unterlassener Entscheidungen,
  • mangelhafter Überwachung und Kontrolle,
  • Nichteinhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen (Umwelt-, Arbeits- und Wettbewerbsrecht, Steuern und Sozialabgaben usw.),
  • fehlerhafter Publikationen,
  • unsorgfältiger Bewertung von Fusionen, Übernahmen oder Verkäufen von Tochtergesellschaften,
  • unterlassener Sanierungsmassnahmen bei erkennbar schlechter Finanzlage.

Ja. Eine klassische Rechtsschutzversicherung schützt Ihre Firma nicht bei allen Ansprüchen. Viele Unternehmen verlassen sich darauf, dass eine Rechtsschutzversicherung alle rechtlichen Risiken abdeckt. Doch diese deckt in der Regel nicht die Abwehr von Haftpflichtansprüchen.

Wesentliche Risiken wie Schadenersatzforderungen, die aus Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen entstehen, sind nicht abgedeckt. Mit einer D&O-Versicherung schliessen Sie diese Lücke.

Die Kosten einer D&O-Versicherung hängen von mehreren Faktoren ab. Ausschlaggebend sind etwa die Grösse Ihres Unternehmens, die Branche und die gewählte Deckungssumme. Auch die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens und frühere Schadensfälle beeinflussen die Prämien. Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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