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Pensionskasse für Mitarbeitende verbessern – wieso ist das eine gute Idee?
Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht bekanntlich auf dem 3-Säulen-Prinzip. Wenn Sie die Pensionskasse Ihrer Mitarbeitenden verbessern, können Sie deren Vorsorge stärken: Ihre Mitarbeitenden können mehr Geld in die 2. Säule einbezahlen und von höheren Altersleistungen profitieren.
Zudem erhalten sie – auch wenn es hoffentlich nicht nötig wird – bessere Versicherungsleistungen, falls gesundheitliche Probleme auftreten. Im Todesfall profitieren ihre Hinterbliebenen davon.
Doch auch für Sie als Arbeitgeber haben Pensionskassenleistungen, die über das Obligatorium hinausgehen, Vorteile. Sie können sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber positionieren und verbessern Ihre Lage auf dem Arbeitsmarkt. Und zwar sowohl bei tieferen Pensen und Teilzeit-/ Mehrfachangestellten wie auch bei hochdotierten Stellenprofilen.
Auch aus finanzieller Sicht sind höhere Ausgaben für das BVG nicht nur als Belastung zu verstehen. Zwar erhöht sich der Personalaufwand, doch im Gegenzug sinkt der Betriebsgewinn – ein Teil der höheren Ausgaben kann somit über tiefere Steuern wieder zurückfliessen.
1. Tipp: Senken Sie die BVG-Eintrittsschwelle
Angestellte mit Teilzeitpensum und tieferen Löhnen sowie Mehrfachangestellte profitieren nicht von der 2. Säule, wenn ihr Einkommen unter der BVG-Eintrittsschwelle von zurzeit CHF 22 050.– liegt. Mit der BVG-Reform wäre sie auf CHF 19 845.– gesenkt worden, wovon einige Arbeitstätige profitiert hätten.
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, die BVG-Eintrittsschwelle beliebig tief zu senken – oder sie ganz abzuschaffen. Mit einer tieferen Schwelle wird der Zugang in die Pensionskasse auch Angestellten mit tieferen Löhnen ermöglicht. So würden auch sie von den Vorsorgeleistungen profitieren.
Eine tiefere BVG-Eintrittsschwelle ist eine mögliche Massnahme, um den Teilzeit- und Mehrfachangestellten die berufliche Vorsorge zu ermöglichen. Von dieser Massnahme können insbesondere Frauen profitieren, da sie häufiger Teilzeit arbeiten.
2. Tipp: Senken Sie den Koordinationsabzug
Der Koordinationsabzug ist der Betrag, den die Pensionskasse vom Jahreslohn, den ihr der Arbeitgeber für die Mitarbeitenden meldet, abzieht, um den in der beruflichen Vorsorge versicherten Lohn zu bestimmen. Der versicherte Lohn ist u. a. die Grundlage für den Sparprozess in der Pensionskasse.
Der Koordinationsabzug ist zurzeit mit CHF 25 725.– für alle Arbeitnehmenden gleich hoch. Das benachteiligt Personen mit tieferen Einkommen: Denn je tiefer das Einkommen, desto grösser der prozentuale Anteil, den der Koordinationsabzug wegfrisst. Somit ist weniger Lohn versichert und die Altersleistung fällt tiefer aus. Deshalb sah die BVG-Reform vor, den Koordinationsabzug auf 20 % des Jahreslohns zu setzen, was bei tieferen Einkommen zu einem höheren versicherten Lohn geführt hätte und schliesslich auch zu besseren Altersleistungen.
Auch hier haben Arbeitgeber viel Spielraum: Sie können den Koordinationsabzug reduzieren, komplett abschaffen oder an den Beschäftigungsgrad koppeln. Ein tieferer Koordinationsabzug ist eine einfache Massnahme, um die Pensionskassenleistungen insbesondere bei niedrigen Einkommen zu verbessern.
3. Tipp: Passen Sie die Altersgutschriften an
Aufgrund der steigenden Altersgutschriften sind ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt – sie sind schlicht teurer als jüngere Kolleginnen und Kollegen. Das gilt insbesondere für über 55-Jährige, bei denen die Altersgutschrift 18 % beträgt. Bei 25-Jährigen sind es mit 7 % weniger als die Hälfte. Die BVG-Reform sah vor, die Altersgutschriften zu vereinfachen und zu glätten: Bis 45 Jahre hätten sie 9 % betragen, danach – bis zur Pensionierung – 14 %.
Auch bei der Gestaltung der Altersgutschriften steht es Arbeitgebern frei, über das Obligatorium hinauszugehen. Höhere Altersgutschriften bringen für Ihre Angestellten mehrere Vorteile mit sich:
- Arbeitnehmende können bereits in jungem Alter höhere Beträge ansparen, was Rentenleistungen angesichts des langen Anlagehorizonts erhöhen kann.
- Je nach Vorsorgeplan verbessern sich auch die versicherten Leistungen infolge von Invalidität und Tod.
- Die Beiträge können von den Steuern abgezogen werden.
- Indem die Kosten für ältere und jüngere Angestellte nicht mehr so stark divergieren, sorgen Sie für gleich lange Spiesse beim Bewerbungs- und Beförderungsprozess. So können sich Arbeitgeber stärker auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die Leistung der Mitarbeitenden.
4. Tipp: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden
Obwohl die Vorsorge für die meisten Menschen die wichtigste Finanzanlage ihres Lebens ist, wird sie gerne vernachlässigt. Wir raten Arbeitgebern, das Thema proaktiv und in geregelter Form aufzugreifen, um Interesse und Engagement der Mitarbeitenden zu erhöhen.
In einem ersten Schritt geht es vor allem darum, Informationen zu vermitteln und eine Anlaufstelle für Ihre Mitarbeitenden zu schaffen.
- Weisen Sie Ihre Angestellten auf den jährlichen Vorsorgeausweis hin. Falls Sie bei einer unserer Sammelstiftungen versichert sind, kann dieser im Kundenportal eingesehen und heruntergeladen werden.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Angestellten wissen, wer die zuständige Fachperson bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung ist.
- Führen Sie regelmässig Personalorientierungen vor Ort durch.
- Informieren Sie neue Mitarbeitende zeitnah und umfangreich über Ihre Pensionskassenleistungen, damit sie das Thema von Anfang an auf dem Radar haben.
Nebst dem Errichten einer unternehmenseigenen «Vorsorge-Kommunikation» gibt es weitere Möglichkeiten, Ihren Angestellten zu einer besseren Vorsorge zu verhelfen:
Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse
Informieren Sie Ihre Angestellten über weitere Möglichkeiten, die in der 2. Säule bestehen. Zum Beispiel ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse, um allfällige Lücken zu schliessen. Wie gross das Einkaufspotenzial ist und wie es die erwartete Rentenleistung erhöhen kann, ist auf dem jährlichen Vorsorgeausweis ersichtlich. Nebst einem höheren Altersguthaben bietet ein freiwilliger Einkauf auch steuerliche Vorteile, da er vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann.
Insbesondere für Angestellte, die eine vorzeitige Pensionierung anstreben, gehören freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse oft zur Planung.
Private Vorsorge
Die Leistungen aus der 1. und 2. Säule reichen bei der Mehrheit nicht aus, um den Lebensstandard nach der Pensionierung zu halten. Um diese Lücken zu schliessen, gibt es die private Vorsorge in der Form der 3. Säule.
Weisen Sie Ihre Angestellten – insbesondere die jüngeren – regelmässig auf die Vorteile der 3. Säule hin. Nebst langlaufender Anlage mit hoher Renditeerwartung ist die private Vorsorge auch aus steuerlicher Sicht interessant, da Einzahlungen in bestimmtem Umfang vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind.
Fazit: Pensionskasse der Mitarbeitenden verbessern
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden
3-Säulen-Prinzip
Berufliche Vorsorge in der Schweiz
Berufliche Vorsorge