BVG-Reform – so optimieren Sie trotz Nein an der Urne die Pensionskasse Ihrer Angestellten
Die jüngste BVG-Reform hatte unter anderem das Ziel, die berufliche Vorsorge von Personen mit niedrigem Einkommen und Teilzeitarbeitenden zu verbessern. Obwohl die Reform gescheitert ist, können Arbeitgeber einige der angestrebten Verbesserungen selbst umsetzen. Und sich so attraktiver auf dem Arbeitsmarkt positionieren.
- Eintrittsschwelle senken: Die Eintrittsschwelle im BVG-Obligatorium wird per 01.01.2025 von CHF 22 050.– auf neu CHF 22 680.– angehoben. Dies, weil die AHV-Altersrenten der Preis- und Lohnentwicklung angepasst und deshalb auch die Grenzwerte im BVG angehoben werden. Als Arbeitgeber haben Sie aber die Möglichkeit, die BVG-Eintrittsschwelle beliebig tief zu senken – oder sie ganz abzuschaffen. So ermöglichen Sie Personen mit tieferen Einkommen den Zugang in die Pensionskasse.
- Koordinationsabzug anpassen: Auch der Koordinationsabzug im BVG-Obligatorium wird per 01.01.2025 angehoben. Bisher betrug er CHF 25 725.–. Neu wird er auf CHF 26 460.– angehoben. Und auch hier haben Arbeitgeber viel Spielraum: Sie können den Koordinationsabzug reduzieren, komplett abschaffen oder an den Beschäftigungsgrad koppeln. Ein tieferer Koordinationsabzug ist übrigens eine einfache Massnahme, um die Pensionskassenleistungen insbesondere bei niedrigen Einkommen zu verbessern.
- Altersgutschriften anpassen: Bei der Gestaltung der Altersgutschriften steht es Arbeitgebern frei, über das Obligatorium hinauszugehen und die Altersgutschriften möglichst altersneutral zu gestalten. Gerade jüngere Angestellte profitieren langfristig finanziell von höheren Altersgutschriften. Für ältere Angestellte hingegen ist diese Massnahme sinnvoll, da so die Personalkosten für ältere und jüngere Angestellte nicht mehr so stark abweichen. Somit sorgen Sie für mehr Gerechtigkeit beim Bewerbungs- und Beförderungsprozess.
- Mitarbeitende sensibilisieren: Weisen Sie Ihre Angestellten auf den jährlichen Vorsorgeausweis hin und sorgen Sie dafür, dass sie diesen auch verstehen und die Möglichkeiten kennen, um ihre eigene Vorsorge aufzubessern. Zum Beispiel mit einer Personalorientierung durch unsere Profis.
Mehr zu den einzelnen Tipps erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Sie möchten die berufliche Vorsorge Ihrer Angestellten lieber mit unseren Finanzexpert:innen besprechen? Bei einer persönlichen Beratung klären wir alle Ihre Fragen.
Jetzt schlägts 13 – Spitzenpositionen im PK-Vergleich
Beim schweizweiten Pensionskassenvergleich der SonntagsZeitung erreicht die Allianz Suisse in der Kategorie Vollversicherung die Spitzenposition – schon zum 13. Mal in Folge:
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Ausserdem konnten wir das diesjährige Rennen in der Kategorie Mystery Shopping dank dem attraktivsten Angebot für uns entscheiden:
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Der viel beachtete Pensionskassenvergleich ist am 8. Juni in der Finanz und Wirtschaft und am 9. Juni in der SonntagsZeitung erschienen. Dabei werden die besten Gemeinschafts- und Sammelstiftungen in verschiedenen Kategorien bewertet und ausgezeichnet. Der Pensionskassenvergleich gilt in der Schweiz als eine wichtige Referenz bei der Auswahl der Pensionskasse. Den vollständigen Pensionskassenvergleich finden Sie hier.
Top-Zinsüberschuss Vollversicherungen 2024
In der Vollversicherung profitieren unsere Versicherten im Jahr 2024 von einer attraktiven Gesamtverzinsung des gesamten Altersguthabens von 1,5 %.
Vollversicherung
1,25 % obligatorischer Mindestzinssatz
Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben für das Jahr 2025 bei 1,25 % zu belassen.
0,5 % überobligatorischer Garantiezinssatz
Der von der Allianz Suisse garantierte Zins für die Verzinsung des überobligatorischen Altersguthabens für das Jahr 2025 wird bei 0,5 % belassen.
Umwandlungssätze Vollversicherung 2025
Die Umwandlungssätze 2025 finden Sie im Dokument «BVG-Kennzahlen, Zins- und Umwandlungssätze» in unserem
Downloadportal.
Attraktive Gesamtverzinsung in der teilautonomen Stiftung
Im November wurden folgende Zinssätze vom Stiftungsrat entschieden:
Mitarbeitende sensibilisieren – mit den passenden Massnahmen
Unser Ziel ist es, Ihre Mitarbeitenden noch besser rund um das Thema Vorsorge zu begleiten: Unsere
neue Infoseite bietet den Destinatär:innen relevante Informationen und Ratgeber rund um die wichtigsten Lebensereignisse, die auch die 2. Säule betreffen.
Bewährt haben sich unsere
Personalorientierungen: Die Betreuerin oder der Betreuer Ihres Vertrags besucht Sie in Ihrem Unternehmen und stellt Ihren Angestellten das Schweizer Vorsorgesystem vor, informiert über Ihren betrieblichen Vorsorgeplan und beantwortet Fragen Ihrer Angestellten. Diese Dienstleistung ist für unsere Kundinnen und Kunden kostenlos – und für Ihre Mitarbeitende Gold wert. Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter, falls Sie sich für eine Personalorientierung interessieren.
Die jeweils gültigen allgemeinen Reglementsbestimmungen (ARB) der Allianz Sammelstiftungen finden Sie unter
allianz.ch/bvg-dokumente.
Die BVG-Grenzbeträge werden per 01.01.2025 angepasst:
Die Erhöhung der Eintrittsschwelle kann dazu führen, dass die versicherten Personen mit tiefen Jahreslöhnen unter diese Grösse fallen und somit aus der Versicherungspflicht austreten.
Ab einem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle von CHF 22 680.– besteht die Versicherungspflicht. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Mitarbeitenden davon betroffen sind.