Unerschütterlich. 
Unsere Erdbebenversicherung.

Plötzlich geht es los. Der Boden schaukelt. Ein Regal fällt um. Die Wände zittern. Häuser stürzen ein. Bei einem Erdbeben denkt man eher an weit entfernte Länder wie Indonesien oder Japan. Aber auch in der Schweiz kommt es regelmässig zu Erschütterungen. 

Aber welche Folgen kann ein schweres Erdbeben eigentlich haben? Und macht eine Erdbebenversicherung überhaupt Sinn? Das erklärt Peter Burkhardt, unser Leiter Sachversicherungen, im Gespräch. 

Peter Burkhardt: Das letzte grosse Beben hat es in der Schweiz im Jahr 1946 gegeben. Damals wurden Schäden von auf den heutigen Stand umgerechnet mehreren Milliarden Franken verursacht. Obwohl es bereits mehr als 70 Jahre zurückliegt, sollte man die Möglichkeit eines ähnlichen Ereignisses nicht unterschätzen. Jedes Jahr registriert der Schweizer Erdbebendienst über 800 Erschütterungen. Zuletzt erreichte ein Beben im Kanton Wallis im Oktober 2021 eine Magnitude von 4,0 auf der Richterskala.
Peter Burkhardt: Derselbe Prozess, der zur Entstehung der Alpen geführt hat, verursacht auch die Erdbebenaktivitäten in der Schweiz. Die Beben, die wir hier beobachten, sind die Folge des Aufeinanderprallens der europäischen und der afrikanischen Erdplatten.
Peter Burkhardt: Für grössere Unternehmen und Anbieter von Hypotheken, also Immobilienfonds, Pensionskassen, Banken oder auch Wohnbaugenossenschaften, besteht ein Klumpenrisiko. Denn sie könnten bei einem starken Beben auf einen Schlag bis zu Hunderte von Immobilien als Sicherheiten verlieren. Zudem besteht die Gefahr, dass Schuldner aufgrund von Schäden an den Gebäuden ihre Hypotheken nicht mehr bedienen können.
Peter Burkhardt: Wer Hausbesitzer in welchem Umfang entschädigt, ist in der Schweiz nicht klar geregelt. Dass die Gebäudeversicherung zahlt, ist unwahrscheinlich, denn nur ein kleiner Teil der Gebäude ist gegen Erdbeben versichert. Eine gesetzlich vorgeschriebene Erdbebenversicherung als Teil der Gebäudeversicherung gibt es nur im Kanton Zürich.
Peter Burkhardt: Sollte es zu einem Beben wie 1946 kommen, wären die Schäden immens. Sie könnten bis zu einem Totalverlust für den einzelnen Hausbesitzer führen. Ist er nicht versichert, führt dies zu einem Verlust des Eigenkapitals des Immobilienbesitzers und zu einem Ausfall des gewährten Kredits für den Hypothekengeber.
Peter Burkhardt: Wenn die Leute die Folgen eines Erdbebens in Mittelamerika oder in Asien im Fernsehen sehen, ist das zwar greifbar, aber doch sehr weit weg. Bei Cyber-Angriffen ist es genau umgekehrt. Man schätzt die Gefahr durchaus als real ein, kann sie aber kaum greifen. Das führt zu Unsicherheit. Deshalb ist es wichtig, für beides vorzusorgen. Ein Erdbeben ist die Naturgefahr mit dem höchsten Schadenpotenzial für unser Land. Trotzdem sind vielleicht gerade mal 5-10 % der Gebäude in der Schweiz gegen Erdbeben versichert. Gebäudeeigentümer, aber auch die ganze Volkswirtschaft gehen damit – meistens unbewusst – ein sehr hohes Risiko ein.
«Erdbeben sind in der Schweiz keine Seltenheit. Mehr als 800 Ereignisse verzeichnet der Schweizerische Erdbebendienst pro Jahr.»
Es muss nicht gleich der Katastrophenfall eintreten, damit es für Ihr Haus oder Hab und Gut kritisch wird. Schon ein kurzes Beben kann dafür sorgen, dass sich Risse durch die Hauswand ziehen, ein Problem in der Statik auftritt und Gegenstände beschädigt werden oder abhandenkommen. Unser Erdbebenschutz für Privatpersonen im Rahmen unserer Haushaltsversicherung kommt für die Kosten auf.

Nach einem Beben sackt der Boden ab. Und eine wertvolle Maschine gleich mit dazu. Oder eine Lagerhalle stürzt ein und begräbt Ihre Vorräte. Als Unternehmen können Sie zusätzlich Ihr Inventar und entstehende Folgekosten mit absichern. Auch wenn der Betrieb nach einem Beben stillsteht, sind Sie geschützt.

Unsere Erdbebenversicherung sichert Ihrem Unternehmen den Fortbestand. So lange, bis Sie den Betrieb wieder voll aufnehmen können. Mit unserem kompakten Rundum-Schutz Combi-Risk Business oder der umfassenden Sach- und Ertragsausfallversicherung All Risks können Sie den Erdbebenschutz gleich mit einschliessen.

GUT ZU WISSEN
  • Es wird keine Mindestintensität des Bebens vorausgesetzt.
  • Auch Schäden durch schwächere Ereignisse sind gedeckt.
  • Versicherungsschutz zum Neuwert und bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
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