Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Schweiz gemäss Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vorgeschrieben. Sie schützt Sie vor finanziellen Verlusten, die durch Fehler oder Fahrlässigkeit bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Zum Beispiel wenn Sie versehentlich wichtige Fristen verpassen und dadurch einer Mandantin oder einem Mandanten ein finanzieller Schaden entsteht.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden muss mindestens CHF 1 000 000.– betragen.
Wenn Sie Angestellte haben, müssen Sie diese in der 2. Säule absichern. Die sogenannte berufliche Vorsorge umfasst Altersleistungen bei der Pensionierung, Leistungen bei Invalidität und Tod. In diesem Fall können Sie als selbständigerwerbende Person der Pensionskasse Ihrer Angestellten beitreten und sich freiwillig mitversichern.
Sie haben keine Angestellten? Mit unserer Verbandslösung für Selbstständige ohne Personal sind Sie trotzdem optimal abgesichert.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Angestellten gegen Unfälle zu versichern. Eine Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei Unfällen, die während der Arbeit oder in der Freizeit passieren. Beispielweise wenn eine Mitarbeiterin auf dem Weg zum Gerichtsgebäude stürzt und sich dabei verletzt.
Selbständigerwerbende sind hingegen nicht obligatorisch gegen Unfälle versichert. Es empfiehlt sich jedoch dringend, sich freiwillig zu versichern.
Wenn Sie Angestellte beschäftigen, müssen Sie deren Lohn bei einer Krankheit gestützt auf OR Art. 324 weiter bezahlen. Mit einer Krankentaggeldversicherung können Sie diese finanzielle Belastung abfedern. Ausserdem können Sie mit einer Krankentaggeldversicherung zum Beispiel auch die gesetzliche Mutterschafts- oder Vaterschaftsentschädigung erweitern und sich so als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber profilieren.
Aber auch ohne Angestellte macht es Sinn, sich mit einer Krankentaggeldversicherung abzusichern. In diesem Fall erhalten Sie selbst als versicherte Person ein Taggeld, wenn Sie krank werden und nicht arbeiten können.
Welche Versicherungen für Anwältinnen und Anwälte obligatorisch sind, hängt insbesondere davon ab, ob sie selbstständig arbeiten oder Angestellte beschäftigen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung müssen Sie in jedem Fall abschliessen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber brauchen Sie für Ihre Angestellten zudem eine Versicherung für die Risiken Alter, Tod und Unfall. Sinnvoll ist auch eine Versicherung für den Fall, dass Ihre Angestellten krank werden. Gerade für Anwältinnen und Anwälte ist es empfehlenswert, die berufliche Vorsorge im Überobligatorium abzusichern, da ihr durchschnittlicher Lohn in der Regel über dem maximalen koordinierten BVG-Lohn liegt.
Daneben gibt es verschiedene Versicherungen, die sinnvoll sein können. Zum Beispiel für Ihre Kanzlei, Ihre Akten – egal ob physisch oder digital – oder für den Fall, dass Sie selbst in einen Rechtsstreit geraten.