So sichern Sie sich richtig ab.
Versicherungen für Anwältinnen und Anwälte.

  • Eine Berufshaftpflicht ist obligatorisch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
  • Wenn Sie Angestellte beschäftigen, müssen Sie diese mit einer Pensionskasse und einer Unfallversicherung absichern. 
  • Mit einer freiwilligen Krankentaggeldversicherung können Sie sich gegen finanzielle Ausfälle absichern, falls Ihre Angestellten krank werden.
  • Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können weitere Versicherungen sinnvoll sein.
Anwältinnen und Anwälte sind besonderen Berufsrisiken ausgesetzt. Da kann die passende Versicherung entscheidend für die berufliche Existenz sein. Wenn Sie zudem Angestellte beschäftigen, sind bestimmte Versicherungen gesetzlich obligatorisch. Welche das sind und wie Sie sich und Ihre Mitarbeitenden noch besser schützen können, lesen Sie hier.
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Welche Versicherungen für Sie als Anwältin oder Anwalt obligatorisch sind, hängt vor allem davon ab, ob Sie Angestellte haben. Denn als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie zusätzliche Pflichten gegenüber Ihren Mitarbeitenden.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Schweiz gemäss Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vorgeschrieben. Sie schützt Sie vor finanziellen Verlusten, die durch Fehler oder Fahrlässigkeit bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Zum Beispiel wenn Sie versehentlich wichtige Fristen verpassen und dadurch einer Mandantin oder einem Mandanten ein finanzieller Schaden entsteht.

Die Versicherungssumme für Vermögensschäden muss mindestens CHF 1 000 000.– betragen.

Es gilt allfällige weitere bestehende Anforderungen in den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen für Anwältinnen und Anwälte (wie z. B. Inhalt der Versicherungsbestätigung) zu beachten.

Wenn Sie Angestellte haben, müssen Sie diese in der 2. Säule absichern. Die sogenannte berufliche Vorsorge umfasst Altersleistungen bei der Pensionierung, Leistungen bei Invalidität und Tod. In diesem Fall können Sie als selbständigerwerbende Person der Pensionskasse Ihrer Angestellten beitreten und sich freiwillig mitversichern.

Sie haben keine Angestellten? Mit unserer Verbandslösung für Selbstständige ohne Personal sind Sie trotzdem optimal abgesichert.

Obligatorisch oder überobligatorisch?

Die berufliche Vorsorge ist für Angestellte mit einem Jahreslohn von mehr als CHF 22 050.– gesetzlich vorgeschrieben. Unter Berücksichtigung eines Koordinationsabzugs wird das versicherte Gehalt im BVG-Obligatorium bei CHF 88 200.– begrenzt. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie höhere Löhne freiwillig besser versichern und alleine dadurch sogenannte überobligatorische Leistungen gewähren – und sich so für hochqualifizierte Fachkräfte attraktiv machen.

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Angestellten gegen Unfälle zu versichern. Eine Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei Unfällen, die während der Arbeit oder in der Freizeit passieren. Beispielweise wenn eine Mitarbeiterin auf dem Weg zum Gerichtsgebäude stürzt und sich dabei verletzt.

Selbständigerwerbende sind hingegen nicht obligatorisch gegen Unfälle versichert. Es empfiehlt sich jedoch dringend, sich freiwillig zu versichern.

Die Unfallversicherung nach UVG deckt Jahreslöhne bis maximal CHF 148 200.–. Falls Sie Angestellte mit höheren Gehältern haben, können Sie den zusätzlichen Lohnanteil freiwillig versichern.
Tipp von uns:
Die passenden Versicherungen für sich und Ihre Mitarbeitenden finden Sie bei einer unverbindlichen Beratung.
Folgende Versicherungen sind für Anwältinnen und Anwälte zwar nicht obligatorisch, aber durchaus empfehlenswert:

Wenn Sie Angestellte beschäftigen, müssen Sie deren Lohn bei einer Krankheit gestützt auf OR Art. 324 weiter bezahlen. Mit einer Krankentaggeldversicherung können Sie diese finanzielle Belastung abfedern. Ausserdem können Sie mit einer Krankentaggeldversicherung zum Beispiel auch die gesetzliche Mutterschafts- oder Vaterschaftsentschädigung erweitern und sich so als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber profilieren.

Aber auch ohne Angestellte macht es Sinn, sich mit einer Krankentaggeldversicherung abzusichern. In diesem Fall erhalten Sie selbst als versicherte Person ein Taggeld, wenn Sie krank werden und nicht arbeiten können.

Was, wenn Sie einmal selbst in einen Rechtsstreit mit einem Mandanten geraten, der die Honorarzahlung verweigert? Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung. Diese deckt die Kosten für spezialisierte Anwältinnen und Anwälte, Gerichtsverfahren und andere rechtliche Ausgaben.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte arbeiten vermehrt mit sensiblen Daten und sind somit einem erhöhten Risiko von Cyberangriffen ausgesetzt. Eine Cyberversicherung minimiert finanzielle Verluste und Schäden, die durch Datenverlust, Phishing, Hackerangriffe oder Datenschutzverletzungen entstehen können. Sie deckt beispielsweise die Kosten für Wiederherstellung der Daten oder Haftpflichtansprüche bei Identitätsdiebstahl.
Sie haben eine eigene Kanzlei? Dann ist eine Sachversicherung dringend empfohlen. Mit einer Sachversicherung schützen Sie Ihr Büro-Inventar, Ihre elektronischen Geräte oder Ihre Akten. Versichert sind beispielsweise Schäden durch Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus. Und eine Sachversicherung kann auch die Mehrkosten bei einem Betriebsunterbruch sowie die Kosten für die Wiederherstellung von Unterlagen absichern.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde per 1.1.2022 revidiert. Die wichtigsten Änderungen finden Sie in unserem Ratgeber über das VVG.

Welche Versicherungen für Anwältinnen und Anwälte obligatorisch sind, hängt insbesondere davon ab, ob sie selbstständig arbeiten oder Angestellte beschäftigen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung müssen Sie in jedem Fall abschliessen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber brauchen Sie für Ihre Angestellten zudem eine Versicherung für die Risiken Alter, Tod und Unfall. Sinnvoll ist auch eine Versicherung für den Fall, dass Ihre Angestellten krank werden. Gerade für Anwältinnen und Anwälte ist es empfehlenswert, die berufliche Vorsorge im Überobligatorium abzusichern, da ihr durchschnittlicher Lohn in der Regel über dem maximalen koordinierten BVG-Lohn liegt.

Daneben gibt es verschiedene Versicherungen, die sinnvoll sein können. Zum Beispiel für Ihre Kanzlei, Ihre Akten – egal ob physisch oder digital – oder für den Fall, dass Sie selbst in einen Rechtsstreit geraten.

Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
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