Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden
Viele Unternehmen nutzen die Vorteile von Drohnen für das eigene Geschäftsmodell. Kein Wunder, denn die unbemannten Fluggeräte können in vielfältigen Anwendungsbereichen genutzt werden, wie etwa:
Neue Technologien bergen für gewöhnlich auch neue Risiken. Der Drohnenexperte und Aviation Practice Leader der AGCS James Van Meter bestätigt, dass es in der Vergangenheit viele Vorfälle gegeben hat, die zum Schluss führen, dass mit steigenden Nutzerzahlen auch die Anzahl der Unfälle und Kollisionen zunimmt. Zu möglichen Unfällen mit Drohnen zählen etwa
Bei der Verwendung von Drohnen gilt es daher, unbedingt die in der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) aufgeführten Vorgaben und Bewilligungspflichten einzuhalten. Beachten Sie dazu die Informationen, die das BAZL in seinem Drohnenguide zur Verfügung stellt.
Neu wird unterschieden zwischen den drei Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig».
Ausserdem müssen neu bereits Drohnen ab einem Gewicht von über 250 g versichert werden. Bisher galt die Versicherungspflicht für Drohnen ab 500 g.
Für alle Personen, die Drohnen über 250 g fliegen, ist ein Zertifikat obligatorisch. Der Umfang der Schulung und Prüfung hängt von der Unterkategorie (A1, A2, A3) ab, in der die Drohne geflogen wird.
Um Drohnen unter 250 g zu fliegen, wird kein Zertifikat benötigt. Das BAZL empfiehlt jedoch, zumindest die Schulung A1/A3 zu absolvieren. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) schreibt vor, dass Halterinnen und Halter einer Drohne mit einem Gesamtgewicht von mehr als 250 g eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von CHF 1 Mio. abschliessen müssen.
Die Allianz bietet den meisten Unternehmen in der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung eine Deckungserweiterung für die Benutzung von Drohnen mit einem Gesamtgewicht unter 25 Kilo an. Zum Beispiel für eine Immobiliengesellschaft, die Verkaufsobjekte für die Verkaufsdokumentation mit Drohnen fotografiert. Damit sind allfällige Haftpflichtschäden gedeckt, die Sie mit Ihrer Drohne verursachen.
Zusätzlich zu den Haftpflichtrisiken können Sie mit einer Technikversicherung auch Schäden an Ihrer Drohne versichern – zum Beispiel durch einen Absturz wegen Material-, Fabrikations- oder Bedienungsfehlern oder Versagens der Fernsteuerung. Foto-, Film-, Mess- und Prüfgeräte, die Sie mit der Drohne transportieren, können Sie ebenfalls versichern.