Versicherungen für Ärztinnen und Ärzte. So sichern Sie Ihre Praxis ab.

Themen

  • Der optimale Versicherungsschutz sorgt dafür, dass Sie und Ihre Angestellten sich auf das Wesentliche konzentrieren können: das Wohl Ihrer Patientinnen und Patienten.
  • Das Rückgrat Ihrer Praxistätigkeit bildet die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung. Die Leistungen bei BVG und UVG wiederum bestimmen, wie Ihre Praxis als Arbeitgeberin wahrgenommen wird.
  • Mit einer Cyber-Risk- und Sachversicherung können Sie sich und Ihre Angestellten vor teuren Unfällen und Missgeschicken schützen.
  • Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie und Ihre Angestellten bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Praxis.
Ärztinnen und Ärzte mit einer eigenen Praxis begegnen täglich vielen Herausforderungen – Streit um Versicherungen sollte keine davon sein. Die richtige Versicherung bietet Ihnen und Ihren Angestellten finanziellen Schutz und bewahrt Ihre Praxis vor finanziellen Risiken. Damit Sie sich den wichtigen Dingen Ihrer Arbeit voll und ganz widmen können.
Keine Zeit zum Lesen? Mit dem kostenlosen Unternehmens-Check erfahren Sie in drei Minuten, welche Versicherungen Ärztinnen und Ärzte benötigen.
Ob Hausarzt, Zahnärztin oder Tierarzt – der optimale Versicherungsschutz hängt von den spezifischen Bedürfnissen Ihrer Praxis ab. Hier erfahren Sie, welche Versicherungen für Sie obligatorisch sind und welche freiwillig.
Wenn Sie eine eigene Praxis betreiben, sind gewisse Versicherungen obligatorisch. Dazu gehören eine Berufshaftpflichtversicherung und gewisse Sozialversicherungen für allfällige Angestellte.
Fehler von Ärztinnen und Ärzten können gravierende Folgen haben. Die Berufshaftpflichtversicherung für Ihre Praxis ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von beruflichen Fehlern sowie bei Fahrlässigkeit und bildet das Rückgrat Ihrer beruflichen Tätigkeit. Der Versicherungsschutz umfasst sämtliche Angestellten Ihrer Praxis und bietet auch Versicherungsschutz für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Ein Musiker zieht sich bei einem Sturz eine Radiusfraktur an der linken Hand zu. Bei der Operation verletzt die Chirurgin einen Nerv, wodurch sich die Heilung stark verzögert. In diesen Fällen übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung nicht nur die Folgekosten der teilweisen Arbeitsunfähigkeit, sondern auch die geforderte Genugtuung.

Sie haben Mitarbeitende in Ihrer Praxis? Wie jeder Arbeitgeber sind Sie in diesem Fall verpflichtet, für Ihre Angestellten eine 2. Säule einzurichten. Das BVG umfasst die finanzielle Absicherung nach der Pensionierung sowie Leistungen für die Risiken Todesfall und Invalidität.

Beim Umfang dieser Leistungen haben Sie grossen Spielraum, den Sie nutzen können, um Ihre Praxis als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren.

Sind Sie selbstständig und ohne Angestellte? Dann sollten Sie sich unsere BVG-Lösung für Selbstständige näher ansehen.

Ebenfalls obligatorisch ist die Unfallversicherung, die Sie und Ihre Angestellten vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützt. Ob während der Arbeit in der Praxis oder in der Freizeit.

Die Unfallversicherung ist für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben. Als selbständige Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis unterstehen Sie nicht der obligatorischen Unfallversicherung. Sie können eine private Unfallversicherung abschliessen, um umfassender geschützt zu sein.

Die passenden Versicherungen für Sie und Ihre Mitarbeitenden stellen wir gerne bei einer unverbindlichen Beratung für Sie zusammen.

Folgende Versicherungen sind zwar nicht obligatorisch, aber dennoch sehr empfehlenswert. Sicher ist sicher.

Angestellte, die aufgrund von Krankheit ausfallen, haben weiterhin Anspruch auf ihren Lohn. Das Risiko eines längeren Ausfalls lässt sich mit einer Krankentaggeldversicherung abfedern.

Sie übernimmt ab einer bestimmten Wartefrist, die Sie selbst bestimmen, die Lohnfortzahlung. Über die Krankentaggeldversicherung können Sie zudem die Leistungen für Mutterschaft erweitern, was Ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöht.

Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei rechtlichen Fragen rund um die Praxistätigkeit. Dazu gehören arbeitsrechtliche Probleme mit Angestellten, Streitigkeiten mit Patienten und Vermietern oder im Zusammenhang mit einer TARMED-Abrechnung.

Achten Sie beim Abschluss darauf, dass berufsbezogene sowie vertragliche Rechtsstreitigkeiten ebenfalls eingeschlossen sind.

Die Gefahr von Cyberangriffen betrifft jedes Unternehmen in jeder Branche. Bei einer Arztpraxis kommt hinzu, dass Patientendaten besonders heikel sind – und der potenzielle Schaden aus Haftpflichtansprüchen somit besonders gross.

Mit einer Cyberversicherung ist Ihre Praxis rundum geschützt gegen die Folgen von Gefahren, die in einer vernetzten Welt lauern. Zum Beispiel bei:

  • Betriebsunterbruch wegen eines Hackerangriffs
  • Einschleusung von Schadsoftware
  • Lösegeldforderungen bei Cybererpressung
Ein angestellter Arzt fällt auf einen Phishing-Betrug herein. In der Folge werden sensible Daten gestohlen, die Erpresser fordern Lösegeld. Eine heikle Situation, deren Folgen sich mit einer Cyberversicherung jedoch abfedern lassen. Sie deckt Haftpflichtansprüche und Eigenschäden, entschädigt für Betriebsunterbrüche und unterstützt Sie beim Krisenmanagement und allfälligen Anpassungen Ihrer IT-Infrastruktur.
Unsere Kundinnen und Kunden profitieren von exklusiven Parntervorteilen: Mitunter einem Cyber-Sicherheits-Check von Cyber-Safe.

In Arztpraxen ist das Mobiliar in der Regel wertvoll, dazu kommen teure medizinische Geräte – entsprechend können bereits kleine Missgeschicke grosse finanzielle Folgen haben. Die Sachversicherung deckt Schäden an Praxisräumen, Inventar und medizinischer Ausstattung.

Versichert sind auch temperaturempfindliche Medikamente, Blutpräparate und Laborproben, falls Ihre Kühlanlagen ausfallen und die Kühlkette unterbrochen wird.

Bei Bedarf können Sie die Sachversicherung erweitern – um Risiken wie Glasbruch, böswillige Beschädigung, Diebstahl und Elementarereignisse wie Feuer und Naturkatastrophen.

Aufgrund eines Kurzschlusses fallen die Kühlanlagen übers Wochenende aus, temperatursensible Medikamente im Wert von mehreren Tausend Franken müssen vernichtet werden. Ein ärgerlicher Schaden, der jedoch von der Sachversicherung übernommen wird.
Der optimale Versicherungsschutz sieht bei jeder Praxis anders aus.
Unsere Beraterinnen und Berater stehen Ihnen gerne zur Seite, um das für Ihre Praxis passende Paket zu erstellen.
  • Die wichtigste Versicherung ist die Berufshaftpflicht, die bei Fehlern und Fahrlässigkeit schützt.
  • Wer Mitarbeitende hat, muss auch für deren berufliche Vorsorge (BVG) und Unfallversicherung (UVG) sorgen. Welche Versicherungen für Ärztinnen und Ärzte obligatorisch sind, hängt davon ab, ob sie selbstständig sind oder eine ganze Praxis führen.
  • Zusätzlich gibt es freiwillige Versicherungen wie die Cyberversicherung, die Betriebsrechtsschutzversicherung, die Sachversicherung und die Krankentaggeldversicherung.
Nutzen Sie unseren Unternehmenscheck und finden Sie Ihren optimalen Versicherungsschutz. Oder lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten.
Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
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