Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden
Sie stehen vor den verkohlten Überresten Ihres Betriebes. Aber nicht vor dem Aus. Denn Sie sind ja gut versichert: Waren und Einrichtung sind mit CHF 500 000.– gedeckt. Doch während Sie die Schadensliste erstellen, merken Sie, dass diese Summe niemals für einen Neustart ausreicht. Mindestens CHF 1 000 000.– benötigen Sie, um eine vergleichbare Einrichtung anzuschaffen und die verlorenen Waren auszugleichen.
Auf der Differenz von mindestens CHF 500 000.– werden Sie wohl sitzen bleiben und schlimmstenfalls Ihren Betrieb aufgeben müssen. Und das nur, weil Sie unterversichert waren und die Versicherungssumme nicht Ihren Werten angepasst haben.
Eine Unterversicherung wird oft unterschätzt. Dabei sind die Folgen meist gravierend – und die Vermeidung einfach.
Der Gedanke «Es wird schon kein Totalschaden eintreten und für einen Teilschaden reicht ja die Versicherungssumme» ist falsch – und im Zweifelsfall teuer.
Denn eine Unterversicherung ist nicht nur bei einem Totalschaden relevant, sondern auch bei einem Teilschaden: Die sogenannte Proportionalregel sieht nämlich vor, dass die ermittelte Schadensumme im Verhältnis der Versicherungssumme zum Ersatzwert gekürzt werden kann.
Konkret heisst das: Wenn Ihre Versicherungssumme um die Hälfte zu tief ist, wird Ihnen bei einem Schadenfall auch nur die Hälfte des Schadens ausbezahlt. Und zwar auch wenn kein Totalschaden vorliegt. Die Folge solcher Unterversicherungen können also fatal sein und im schlimmsten Fall zur Geschäftsaufgabe führen.