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Welche Versicherungen benötigen Treuhänder in der Schweiz?
Einige Versicherungen sind obligatorisch für Sie als Treuhänderin oder Treuhänder – zum Beispiel, wenn Sie Angestellte haben. Ausserdem sollten Sie sich mit den verschiedenen Aspekten der Versicherungen vertraut machen.
Denn die spielen eine zentrale Rolle – nicht nur beim Schutz von Vermögenswerten, sondern auch bei der Absicherung gegen unvorhergesehene Risiken, sowohl bei Ihren Kundinnen und Kunden als auch bei Ihnen.
Berufshaftpflichtversicherung für Treuhänder:innen und Treuhandbüros
Für Sie als Treuhänderin oder Treuhänder ist eine Berufshaftpflichtversicherung, mit der Ausnahme bei der Durchführung von ordentlichen Revisionen bei börsenkotierten Gesellschaften, nicht obligatorisch, aber eine der wichtigsten Versicherungen. Versichert sind Sie selbst und Ihre Mitarbeitenden. Sollte Ihnen bei der Erledigung eines Auftrags einmal ein Fehler unterlaufen, sind Sie gegen Schadenersatzansprüche vonseiten der eigenen Kundschaft und Dritter versichert.
Abgesichert sind allfällige Schäden, die aus Ihrer eigenen treuhänderischen Tätigkeit entstehen, aber auch zum Beispiel aus
- Steuerberatung,
- Rechtsberatung,
- gesetzlich vorgesehener Sachverwaltung,
- Liquidation nach Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG),
- ausseramtlicher Konkursverwaltung,
- Willensvorstreckung oder Vormundschaft.
Zudem kann auch Ihre Tätigkeit als nicht geschäftsführendes Organ einer juristischen Person versichert werden.
Berufshaftpflichtversicherung – ein Fallbeispiel
Die Lohnbuchhaltung einer Firma wurde von einem Treuhänder übernommen. Im Nachhinein stellte sich diese als unkorrekt heraus, die Firma erhob Schadenersatzansprüche und machte Mehrkosten für die Ermittlung der Fehler geltend.
Der betroffene Treuhänder hatte Glück – er ist bei uns versichert. So konnten wir die Forderungen umgehend überprüfen und unbegründete Ansprüche abwehren. In einem anschliessenden Gerichtsverfahren konnte ihm auch keine Haftung zugewiesen werden. Auch bei diesem positiven Prozessausgang haben wir sämtliche Kosten übernommen. Und so die Existenz des Treuhänders gesichert.
Berufliche Vorsorge
Man kann gar nicht früh genug an später denken. Das gilt erst recht, wenn Sie Angestellte haben. Diese müssen Sie in der 2. Säule absichern. Die 2. Säule, die Berufliche Vorsorge, umfasst Altersleistungen bei der Pensionierung, Leistungen bei Invalidität und Tod.
Als selbständigerwerbende Person können Sie auch der Pensionskasse Ihrer Angestellten beitreten und sich freiwillig mitversichern.
Wenn Sie keine Angestellten haben, können Sie trotzdem von dieser Form der Vorsorge profitieren: Mit unserer Verbandslösung für Selbstständige ohne Personal geniessen Sie die gleichen Leistungen und sind optimal abgesichert.
Obligatorisch oder überobligatorisch?
Die berufliche Vorsorge ist für Angestellte mit einem Jahreslohn von mehr als CHF 22 050.– gesetzlich vorgeschrieben. Unter Berücksichtigung eines Koordinationsabzugs wird das versicherte Gehalt im BVG-Obligatorium bei CHF 88 200.– begrenzt. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie höhere Löhne freiwillig besser versichern und alleine dadurch sogenannte überobligatorische Leistungen gewähren – und sich so für hochqualifizierte Fachkräfte attraktiv machen.
Unfallversicherung
Vor Unfällen kann man sich leider nicht schützen. Aber vor den finanziellen Folgen. Und wenn Sie Angestellte haben, sind Sie dazu sogar verpflichtet. Unsere Unfallversicherung unterstützt Ihre Mitarbeitenden finanziell, wenn sie einen Unfall erleiden – ganz gleich, ob während der Arbeit oder in der Freizeit.
Wenn Sie hingegen selbständig sind, ist diese Versicherung nicht obligatorisch. Aber auf jeden Fall sinnvoll.
Freiwillige Versicherungen für Treuhänder
Krankentaggeldversicherung
Wenn Sie Angestellte beschäftigen, müssen Sie deren Lohn bei einer Krankheit weiter bezahlen. Mit einer Krankentaggeldversicherung können Sie diese finanzielle Belastung abfedern.
Die kommt in der Zeit der Krankschreibung für die Löhne Ihrer Mitarbeitenden auf – und Sie können mit ihr auch die gesetzliche Mutterschafts- oder Vaterschaftsentschädigung aufstocken und sich so als Arbeitgeber noch attraktiver machen.
Aber auch ohne Angestellte ist eine Krankentaggeldversicherung sinnvoll. Denn da erhalten Sie selbst ein Taggeld, wenn Sie krank sind und nichts verdienen.
Rechtsschutzversicherung
Cyber-Risk-Versicherung
Sachversicherung
Fazit: Versicherungsschutz für Treuhänder – was bedeutet das für Sie?
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist zwar nicht vorgeschrieben, aber wichtig: Sie schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen und kann im Zweifelsfall sogar Ihre Existenz sichern.
Eine Unfallversicherung ist obligatorisch, wenn Sie Angestellte beschäftigen. Ebenso die Berufliche Vorsorge – am besten sichern Sie diese überobligatorisch ab. So sind Ihre Angestellten gut versorgt.
Eine Krankentaggeldversicherung ist nicht nur sinnvoll für Ihre Angestellten, sondern auch für Sie selbst. So kompensieren Sie im Krankheitsfall einen möglichen Verdienstausfall.
Darüber hinaus sind eine Rechtsschutz-, eine Cyberrisk- und eine Sachversicherung empfehlenswert. Schliesslich haben Sie in Ihrem Beruf mit vielen sensiblen Daten, Akten und Sachlagen zu tun.
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden
Krankentaggeldversicherung
BVG für Selbstständigerwerbende ohne Angestellte
Cyber Risk Versicherung