Unsere Unterstützung für ...
Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine
Unterstützung für helfende Allianz Kund:innen
Kostenlose Deckungserweiterungen für bestehende Versicherungen
Haben Sie Menschen, die wegen des russischen Angriffs aus der Ukraine geflüchtet sind, unentgeltlich* bei sich zuhause aufgenommen? Wir möchten sicherstellen, dass Sie sich dabei keine Sorgen um Versicherungsfragen machen müssen. Viele Schäden im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten sind bereits in unseren Produkten abgesichert.
Darüber hinaus erweitern wir bis zum 31.03.2026 den Umfang Ihrer bestehendenHausrat- und Haftpflichtversicherung kostenlos und unbürokratisch. Damit sind sowohl Geflüchtete als auch Gastgeberinnen und Gastgeber abgesichert. In der Tabelle sehen Sie, welche Schäden in Ihrer bestehenden Versicherung bereits gedeckt sind und mit welchen zusätzlichen Deckungen wir Ihre bestehende Versicherung ergänzen. So viel vorab: Wir übernehmen sowohl Schäden, die Geflüchtete an Ihrem eigenen Hausrat oder dem Hab und Gut anderer verursachen, als auch Schäden am Hab und Gut der Geflüchteten ab dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme bei Ihnen zuhause. Ihre Police müssen Sie dafür nicht anpassen.
Hausrat
Kostenloser Schutz für das Hab und Gut geflüchteter Personen

Bestehende Deckung
Kostenlose Zusatzdeckung
- Wir erweitern die räumliche Geltung: Das Hab und Gut geflüchteter Personen ist auch in einer separaten Einliegerwohnung, im privaten Ferienhaus sowie im Wohnobjekt ausserhalb des Versicherungsortes gedeckt. Vorausgesetzt ist, dass sich das Wohnobjekt in Ihrem Besitz befindet, es sich dabei nicht um ein gewerblich genutztes Objekt handelt und es nicht anderweitig versichert ist.
- Wir erweitern bei Bedarf die Deckungssummen: Das Hab und Gut geflüchteter Personen ist somit auch versichert, wenn die vereinbarte Versicherungssumme dadurch überschritten wird. Konkret heisst das, dass wir bei einem Schadenfall bis CHF 2000.– keine Unterversicherung geltend machen, wenn der zusätzliche Hausrat der geflüchteten Person für die Unterversicherung verantwortlich ist. Beachten Sie jedoch, dass bestimmte, sehr wertvolle Einzelgegenstände, die in Ihrer Hausratversicherung nicht abgedeckt sind, nicht von dieser Ergänzung betroffen sind.
Die genannten Deckungserweiterungen gelten ohne zusätzliche Anpassungen, wenn Sie Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben.
Privathaftpflicht
Kostenlose Erweiterung für Geflüchtete und Helfende

Bestehende Deckung
Bei einer Mehrpersonenversicherung erweitern wir alle bestehenden Leistungen auf geflüchtete Personen, die im gleichen Haushalt leben. Dazu gehören:
- Schäden am Hab und Gut Dritter
- Schäden an einer Mietwohnung, welche durch geflüchtete Personen entstehen
- Schäden an von Dritten geliehenen Gegenständen
- Schäden an Fahrzeugen von Gastgeber:innen, welche durch Geflüchtete als Mitfahrende entstanden sind
- Schäden an Dritten durch Hunde und andere Haustiere Geflüchteter
Kostenlose Zusatzdeckung
- Bei einer Einzelpersonenversicherung erweitern wir ohne Anpassung der Police den Versicherungsschutz auf unentgeltlich* untergebrachte, geflüchtete Personen. Diese Personen gehören damit im Sinne der Police zum «mitversicherten Personenkreis» und «gemeinsamen Haushalt». Somit sind beispielsweise Schäden in Ihrer Privathaftpflichtversicherung gedeckt, die Geflüchtete oder deren Kinder an Ihrer Wohnung oder auswärts verursachen.
- In einer herkömmlichen Privathaftpflichtversicherung sind sogenannte Eigenschäden üblicherweise nicht versichert. Das heisst, dass die Privathaftpflicht in der Regel nicht für Schäden aufkommt, die im selben Haushalt lebende Personen untereinander verursachen. Im Gegensatz dazu decken wir pro Versicherungsnehmer:in einen Schaden, den Sie oder geflüchtete Personen einander zufügen, bis zu CHF 2000.–.
- Das gilt auch für Schäden, die beim Lenken eines Fahrzeugs entstanden sind, falls die Zusatzdeckung «Lenken fremder Motorfahrzeuge» in der Police eingeschlossen ist. Bitte beachten Sie, dass auch hier die Beschränkung von einem Schaden pro Versicherungsnehmer und die Höchstsumme von CHF 2000.– gelten.
Die genannten Deckungserweiterungen gelten ohne zusätzliche Anpassungen, wenn Sie Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben.
Kostenlose Services
Nein, grundsätzlich muss der Vermieter oder die Vermieterin einer unentgeltlichen Aufnahme eines Flüchtlings nicht zustimmen.
Beachten Sie auch, dass Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin im Falle einer Überbelegung der Mietwohnung einschreiten und die Zurverfügungstellung des Wohnraums für eine geflüchtete Person ablehnen könnte. Von einer Überbelegung der Wohnung wird ausgegangen, wenn die Personenzahl die Zimmerzahl plus zwei überschreitet. Dabei sind aber stets die konkreten Verhältnisse im Einzelfall entscheidend und nicht die Angabe der Personenzahl im Mietvertrag.
ACHTUNG: Wenn Sie mit der geflüchteten Person eine Entschädigung in Form von regelmässigen Dienstleistungen vereinbaren, wie etwa Handwerksarbeiten oder Kinderbetreuungsdienste, gilt dies rechtlich als Entgelt für die Unterbringung. In diesem Fall ist ein Mietvertrag nötig und der Vermieter oder die Vermieterin muss der Untermiete zustimmen (s. unten). Zudem bedingt eine solche Vereinbarung einen Arbeitsvertrag und somit die Pflicht zur Leistung von Sozialversicherungsabgaben und bei einem Pensum ab 8 Stunden pro Woche die obligatorische Unfallversicherung für Berufs- und Nichtberufsunfälle.
Eine unentgeltliche Unterbringung kann grundsätzlich jederzeit mit einer angemessenen Frist beendet/gekündigt werden, wenn keine bestimmte Dauer vereinbart wurde. Bei der unentgeltlichen Unterbringung spielt es keine Rolle, ob es sich um die eigene Wohnung oder eine Mietwohnung handelt. Beachten Sie jedoch, dass die Vermittlungsstellen eine garantierte Mindestunterbringungsdauer von 3 Monaten verlangen.
Bei einer Unterbringen gegen Geld müssen Sie einen Miet- bzw. Untermietvertrag mit der geflüchteten Person vereinbaren und die Kündigungsfristen gemäss Gesetz beachten.
Am besten, Sie suchen das Gespräch mit den Beteiligten, versuchen zu schlichten und bitten die Nachbarinnen und Nachbarn um Verständnis. Bei berechtigten Beschwerden (zum Bespiel bei Verstössen gegen die Hausordnung oder bei Nachtruhestörungen etc.) sollten Sie zudem die Geflüchteten auf die geltenden Regeln hinweisen und sie bitten, diese zu befolgen.
Sollte sich die Situation nicht bessern, können Sie eine unentgeltliche Unterbringung mit einer angemessen Frist beenden. Bei einer entgeltlichen Unterbringung müssen Sie die Kündigungsfristen und -formalitäten einhalten. In diesem Fall empfiehlt es sich, bei einer ausserordentlichen Kündigung die für den Kanton oder den Bezirk zuständige Mietschlichtungsstelle anzufragen.
Ein gültiger nationaler (nicht schweizerischer) oder internationaler ausländischer Führerausweis berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber, in der Schweiz alle Fahrzeugkategorien zu fahren, für die der Ausweis ausgestellt wurde. Falls kein internationaler Führerausweis als Übersetzung mit dem nationalen Original-Führerausweis gezeigt werden kann, muss eine Übersetzung des nationalen Ausweises vorgewiesen werden können. Dies kann eine französische, deutsche, italienische oder englische Übersetzung sein, die durch einen offiziellen Dienst ausgestellt sein muss.
Personen mit einem ausländischen Führerausweis, die seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz wohnen und sich in dieser Zeit nicht länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben, müssen einen schweizerischen Führerausweis erwerben. Wer einen ukrainischen Führerausweises besitzt, muss hierfür eine Kontrollfahrt ablegen.
Für den berufsmässigen Personentransport gelten für Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Führerausweise erhöhte Anforderungen (Kontrollfahrt, Theorieprüfung etc.).
Detaillierte Infos sind unter folgendem Link des Bundes abrufbar: Führen eines Motorfahrzeugs in der Schweiz mit ausländischem Führerausweis.
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