Gemeinsam für die Ukraine.
Wir unterstützen Geflüchtete und Helfende.

Der Angriff auf die Ukraine und die Situation der Geflüchteten hat weltweit für Solidarität gesorgt. Auch bei der Allianz und unseren Angestellten ist die Anteilnahme und Hilfsbereitschaft gross. In dieser Krisenzeit unterstützen wir Menschen in Notsituationen und bieten Helfenden weitreichenden Versicherungsschutz, wenn sie Geflüchtete bei sich aufnehmen.
Die Allianz Gruppe spendet 10 Millionen Euro für humanitäre Zwecke, dazu kommen weitere 2,5 Millionen Euro von Spenden von Mitarbeitenden auf der ganzen Welt. Ausserdem unterstützen wir Geflüchtete und die Menschen, die ihnen helfen, mit kostenlosen Deckungserweiterungen für bestehende Versicherungen und  nützlichen Services.
Berührt von ihrem grenzenlosen und selbstlosen Einsatz, wollen wir den Menschen helfen, die Geflüchtete in ihrem Zuhause aufnehmen. Und mit kostenlosen Services und Deckungserweiterungen unseren Beitrag dazu leisten, dass Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten, schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten.

Haben Sie Menschen, die wegen des russischen Angriffs aus der Ukraine geflüchtet sind, unentgeltlich* bei sich zuhause aufgenommen? Wir möchten sicherstellen, dass Sie sich dabei keine Sorgen um Versicherungsfragen machen müssen. Viele Schäden im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten sind bereits in unseren Produkten abgesichert.

Darüber hinaus erweitern wir bis zum 31.03.2025 den Umfang Ihrer bestehenden Hausrat- und Haftpflichtversicherung kostenlos und unbürokratisch. Damit sind sowohl Geflüchtete als auch Gastgeberinnen und Gastgeber abgesichert. In der Tabelle sehen Sie, welche Schäden in Ihrer bestehenden Versicherung bereits gedeckt sind und mit welchen zusätzlichen Deckungen wir Ihre bestehende Versicherung ergänzen. So viel vorab: Wir übernehmen sowohl Schäden, die Geflüchtete an Ihrem eigenen Hausrat oder dem Hab und Gut anderer verursachen, als auch Schäden am Hab und Gut der Geflüchteten ab dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme bei Ihnen zuhause. Ihre Police müssen Sie dafür nicht anpassen.

* Davon ausgenommen sind Staatshilfen. Wenn Sie Staatshilfen für die Unterbringung von Geflüchteten in Anspruch nehmen, unterstützen wir Sie dennoch mit unseren kostenlosen Deckungserweiterungen.
Der Versicherungsschutz gilt ohne Anpassung der Police auch für die unentgeltlich* untergebrachten, geflüchteten Personen. Geflüchtete Personen gehören damit im Sinne der Police zum «mitversicherten Personenkreis» und ihr Hab und Gut zum «gemeinsamen Haushalt». Somit sind Sachen, die Geflüchtete zu Ihnen nach Hause mitbringen, wie etwa Kleidung oder persönliche Sachen, gleich versichert wie Ihr eigener Hausrat. Zudem sind Hilfsgüter wie etwa Essen, Schlafsäcke oder Decken im Zuhause und auch in der Garage automatisch mitversichert.
  • Wir erweitern die räumliche Geltung: Das Hab und Gut geflüchteter Personen ist auch in einer separaten Einliegerwohnung, im privaten Ferienhaus sowie im Wohnobjekt ausserhalb des Versicherungsortes gedeckt. Vorausgesetzt ist, dass sich das Wohnobjekt in Ihrem Besitz befindet, es sich dabei nicht um ein gewerblich genutztes Objekt handelt und es nicht anderweitig versichert ist.
  • Wir erweitern bei Bedarf die Deckungssummen: Das Hab und Gut geflüchteter Personen ist somit auch versichert, wenn die vereinbarte Versicherungssumme dadurch überschritten wird. Konkret heisst das, dass wir bei einem Schadenfall bis CHF 2000.– keine
     Unterversicherung
     geltend machen, wenn der zusätzliche Hausrat der geflüchteten Person für die Unterversicherung verantwortlich ist. Beachten Sie jedoch, dass bestimmte, sehr wertvolle Einzelgegenstände, die in Ihrer Hausratversicherung nicht abgedeckt sind, nicht von dieser Ergänzung betroffen sind. 

Die genannten Deckungserweiterungen gelten ohne zusätzliche Anpassungen, wenn Sie Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben.
 
Haftpflichtversicherung - kostenlose Zusatzdeckung

Bei einer Mehrpersonenversicherung erweitern wir alle bestehenden Leistungen auf geflüchtete Personen, die im gleichen Haushalt leben. Dazu gehören:

  • Schäden am Hab und Gut Dritter
  • Schäden an einer Mietwohnung, welche durch geflüchtete Personen entstehen
  • Schäden an von Dritten geliehenen Gegenständen 
  • Schäden an Fahrzeugen von Gastgeber:innen, welche durch Geflüchtete als Mitfahrende entstanden sind
  • Schäden an Dritten durch Hunde und andere Haustiere Geflüchteter
  • Bei einer Einzelpersonenversicherung erweitern wir ohne Anpassung der Police den Versicherungsschutz auf unentgeltlich* untergebrachte, geflüchtete Personen. Diese Personen gehören damit im Sinne der Police zum «mitversicherten Personenkreis» und «gemeinsamen Haushalt». Somit sind beispielsweise Schäden in Ihrer Privathaftpflichtversicherung gedeckt, die Geflüchtete oder deren Kinder an Ihrer Wohnung oder auswärts verursachen. 
  • In einer herkömmlichen Privathaftpflichtversicherung sind sogenannte Eigenschäden üblicherweise nicht versichert. Das heisst, dass die Privathaftpflicht in der Regel nicht für Schäden aufkommt, die im selben Haushalt lebende Personen untereinander verursachen. Im Gegensatz dazu decken wir pro Versicherungsnehmer:in einen Schaden, den Sie oder geflüchtete Personen einander zufügen, bis zu CHF 2000.–.
  • Das gilt auch für Schäden, die beim Lenken eines Fahrzeugs entstanden sind, falls die Zusatzdeckung «Lenken fremder Motorfahrzeuge» in der Police eingeschlossen ist. Bitte beachten Sie, dass auch hier die Beschränkung von einem Schaden pro Versicherungsnehmer und die Höchstsumme von CHF 2000.– gelten.

Die genannten Deckungserweiterungen gelten ohne zusätzliche Anpassungen, wenn Sie Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben.
 
Zusätzlich unterstützen wir Geflüchtete aus der Ukraine und Menschen, die ihnen helfen, mit folgenden kostenlosen Services.
Unterstützung in rechtlichen Fragen und kostenlose Rechtsberatung
Um Helfende in rechtlichen Belangen zu unterstützten, haben wir in unserem FAQ die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten gesammelt. Ausserdem bietet Ihnen unsere Tochtergesellschaft CAP Rechtsschutz kostenlose juristische Auskünfte rund um die Aufnahme von geflüchteten Personen aus der Ukraine.
Häufige juristische Fragen und Antworten
Wohnen

Nein, grundsätzlich muss der Vermieter oder die Vermieterin einer unentgeltlichen Aufnahme eines Flüchtlings nicht zustimmen.

Beachten Sie auch, dass Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin im Falle einer Überbelegung der Mietwohnung einschreiten und die Zurverfügungstellung des Wohnraums für eine geflüchtete Person ablehnen könnte. Von einer Überbelegung der Wohnung wird ausgegangen, wenn die Personenzahl die Zimmerzahl plus zwei überschreitet. Dabei sind aber stets die konkreten Verhältnisse im Einzelfall entscheidend und nicht die Angabe der Personenzahl im Mietvertrag.

ACHTUNG: Wenn Sie mit der geflüchteten Person eine Entschädigung in Form von regelmässigen Dienstleistungen vereinbaren, wie etwa Handwerksarbeiten oder Kinderbetreuungsdienste, gilt dies rechtlich als Entgelt für die Unterbringung. In diesem Fall ist ein Mietvertrag nötig und der Vermieter oder die Vermieterin muss der Untermiete zustimmen (
s. unten). Zudem bedingt eine solche Vereinbarung einen Arbeitsvertrag und somit die Pflicht zur Leistung von Sozialversicherungsabgaben und bei einem Pensum ab 8 Stunden pro Woche die obligatorische Unfallversicherung für Berufs- und Nichtberufsunfälle.

Ja, Vermittlungsstellen verlangen eine Mindestzeit von 3 Monaten.
Solange kein Gewinn erzielt wird und nur die Verpflegungskosten der Geflüchteten damit abgedeckt werden, ist das in der Regel unproblematisch.
Sobald der Schutzstatus S erteilt ist, erhalten die Geflüchteten Sozialhilfe, welche auch Unterbringungskosten beinhaltet, oder sie können einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Somit kann mit den Geflüchteten auch ein Miet- oder Untermietvertrag mit einem Mietzins als Entgelt abgeschlossen werden. Sind Sie selbst Mieter oder Mieterin, brauchen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin. Siehe auch oben.
Für alle Informationen rund um die Anmeldung fragen Sie am besten bei Ihrer Gemeinde nach.

Eine unentgeltliche Unterbringung kann grundsätzlich jederzeit mit einer angemessenen Frist beendet/gekündigt werden, wenn keine bestimmte Dauer vereinbart wurde. Bei der unentgeltlichen Unterbringung spielt es keine Rolle, ob es sich um die eigene Wohnung oder eine Mietwohnung handelt. Beachten Sie jedoch, dass die Vermittlungsstellen eine garantierte Mindestunterbringungsdauer von 3 Monaten verlangen.

Bei einer Unterbringen gegen Geld müssen Sie einen Miet- bzw. Untermietvertrag mit der geflüchteten Person vereinbaren und die Kündigungsfristen gemäss Gesetz beachten.

Am besten, Sie suchen das Gespräch mit den Beteiligten, versuchen zu schlichten und bitten die Nachbarinnen und Nachbarn um Verständnis. Bei berechtigten Beschwerden (zum Bespiel bei Verstössen gegen die Hausordnung oder bei Nachtruhestörungen etc.) sollten Sie zudem die Geflüchteten auf die geltenden Regeln hinweisen und sie bitten, diese zu befolgen.

Sollte sich die Situation nicht bessern, können Sie eine unentgeltliche Unterbringung mit einer angemessen Frist beenden. Bei einer entgeltlichen Unterbringung müssen Sie die Kündigungsfristen und -formalitäten einhalten. In diesem Fall empfiehlt es sich, bei einer ausserordentlichen Kündigung die für den Kanton oder den Bezirk zuständige Mietschlichtungsstelle anzufragen.

Arbeit
Gemäss Gesetz muss der Arbeitgeber den Angestellten während der Arbeitszeit Freizeit für die üblichen dringenden, privaten Besorgungen gewähren. Massgebend dafür ist, dass die Besorgungen nicht in der Freizeit erledigt werden können. Das Gesetz regelt lediglich eigene dringende, private Besorgungen und nicht solche für andere, nicht mit dem oder der Angestellten verwandten Personen. Ob Besorgungen für eine aufgenommene geflüchtete Person unter dieser Bestimmung fallen, ist fraglich. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Ferientag zu beantragen.
Ja, sobald die geflüchtete Person über den Schutzstatus S verfügt, darf sie arbeiten.
Schule
Ja. Der Schutzstatus S gewährt den betroffenen Personen ein Aufenthaltsrecht und die Kinder können zur Schule gehen.
Ja, die Kinder von Flüchtenden müssen in die Schule. Es gilt eine Schulpflicht sobald die Flüchtenden über den Schutzstatus S verfügen. Die Schulpflicht wird allerdings nicht sofort durchgesetzt; man möchte die Kinder «ankommen lassen» und nicht überfordern. Fragen Sie bei der Schulgemeinde Ihres Wohnortes nach, wie Sie vorgehen sollen.
Versicherungen
Viele Schäden im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten sind bereits in Ihrer Allianz Versicherung abgesichert. Darüber hinaus erweitern wir bis zum 31.12.2022 den Umfang Ihrer bestehenden Hausrat- und Haftpflichtversicherungen kostenlos und unbürokratisch, damit Geflüchtete wie auch Gastgeberinnen und Gastgeber abgesichert sind.
 In unserer Tabelle sehen Sie, welche Schäden in Ihrer bestehenden Versicherung bereits gedeckt sind und mit welchen zusätzlichen Deckungen wir Ihre bestehende Versicherung ergänzen.
Ja, sofern Sie eine Mehrpersonenversicherung bei der CAP abgeschlossen haben für die versicherten Risiken, sind auch Geflüchtete versichert, die Sie bei sich zuhause aufnehmen. Ausserdem bieten wir für unsere Kundinnen und Kunden eine kostenlose Rechtsberatung an für Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten.
Ukrainerinnen und Ukrainer dürfen sich während drei Monaten visums- und bewilligungsfrei in der Schweiz aufhalten. In dieser Zeit unterstehen sie keinem Krankenversicherungsobligatorium. Sobald sich die Person bei einem Bundesasylzentrum meldet und um Schutzstatus S ersucht, erfolgt rückwirkend auf den Zeitpunkt der Gesuchstellung eine Anmeldung für die obligatorische Krankenversicherung. Die Kosten sind von Bund und Kantonen subventioniert.
Nicht Erwerbstätige können sich über die Krankenkasse gegen Unfall versichern. Erwerbstätige sind gegen Betriebsunfall und, wenn sie mehr als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, auch gegen Nichtbetriebsunfälle versichert. Wer nicht genug Geld hat, kann für die Prämien Sozialhilfe beantragen.
Leben
Alle Personen mit Schutzstatus S können einer Arbeit nachgehen. Ohne Erwerbseinkommen kann Sozialhilfe beantragt werden.
Ja, Ukrainerinnen und Ukrainer dürfen sich im Schengen-Raum bewilligungsfrei bewegen.
Die Postfinance hat einen Grundversorgungsauftrag und ist damit verpflichtet, jeder Person, die sich in der Schweiz aufhält, ein Konto zur Verfügung zu stellen. Allerdings müssen dafür gültige Schweizer Ausweispapiere vorgelegt werden. Der Ausweis S sollte dazu ausreichen. Kontoeröffnungen für Ukrainerinnen und Ukrainer ohne Aufenthaltsstatus in der Schweiz lehnten mehrere andere Banken auf Anfrage ab.
Verkehr

Ein gültiger nationaler (nicht schweizerischer) oder internationaler ausländischer Führerausweis berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber, in der Schweiz alle Fahrzeugkategorien zu fahren, für die der Ausweis ausgestellt wurde. Falls kein internationaler Führerausweis als Übersetzung mit dem nationalen Original-Führerausweis gezeigt werden kann, muss eine Übersetzung des nationalen Ausweises vorgewiesen werden können. Dies kann eine französische, deutsche, italienische oder englische Übersetzung sein, die durch einen offiziellen Dienst ausgestellt sein muss.

Personen mit einem ausländischen Führerausweis, die seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz wohnen und sich in dieser Zeit nicht länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben, müssen einen schweizerischen Führerausweis erwerben. Wer einen ukrainischen Führerausweises besitzt, muss hierfür eine Kontrollfahrt ablegen.

Für den berufsmässigen Personentransport gelten für Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Führerausweise erhöhte Anforderungen (Kontrollfahrt, Theorieprüfung etc.).

Detaillierte Infos sind unter folgendem Link des Bundes abrufbar: Führen eines Motorfahrzeugs in der Schweiz mit ausländischem Führerausweis.

Wir haben verschiedene Volunteering-Projekte ins Leben gerufen, an denen sich unsere Mitarbeitenden beteiligen können. Mitarbeitende, die sich mit Freiwilligen-Arbeit an einem Projekt beteiligen möchten, können dies auf Arbeitszeit tun und müssen dafür keine Freitage oder Ferien beziehen.
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