Haben Sie Menschen, die wegen des russischen Angriffs aus der Ukraine geflüchtet sind, unentgeltlich* bei sich zuhause aufgenommen? Wir möchten sicherstellen, dass Sie sich dabei keine Sorgen um Versicherungsfragen machen müssen. Viele Schäden im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten sind bereits in unseren Produkten abgesichert.
Darüber hinaus erweitern wir bis zum 31.03.2025 den Umfang Ihrer bestehendenHausrat- und Haftpflichtversicherung kostenlos und unbürokratisch. Damit sind sowohl Geflüchtete als auch Gastgeberinnen und Gastgeber abgesichert. In der Tabelle sehen Sie, welche Schäden in Ihrer bestehenden Versicherung bereits gedeckt sind und mit welchen zusätzlichen Deckungen wir Ihre bestehende Versicherung ergänzen. So viel vorab: Wir übernehmen sowohl Schäden, die Geflüchtete an Ihrem eigenen Hausrat oder dem Hab und Gut anderer verursachen, als auch Schäden am Hab und Gut der Geflüchteten ab dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme bei Ihnen zuhause. Ihre Police müssen Sie dafür nicht anpassen.
Bei einer Mehrpersonenversicherung erweitern wir alle bestehenden Leistungen auf geflüchtete Personen, die im gleichen Haushalt leben. Dazu gehören:
Nein, grundsätzlich muss der Vermieter oder die Vermieterin einer unentgeltlichen Aufnahme eines Flüchtlings nicht zustimmen.
Beachten Sie auch, dass Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin im Falle einer Überbelegung der Mietwohnung einschreiten und die Zurverfügungstellung des Wohnraums für eine geflüchtete Person ablehnen könnte. Von einer Überbelegung der Wohnung wird ausgegangen, wenn die Personenzahl die Zimmerzahl plus zwei überschreitet. Dabei sind aber stets die konkreten Verhältnisse im Einzelfall entscheidend und nicht die Angabe der Personenzahl im Mietvertrag.
ACHTUNG: Wenn Sie mit der geflüchteten Person eine Entschädigung in Form von regelmässigen Dienstleistungen vereinbaren, wie etwa Handwerksarbeiten oder Kinderbetreuungsdienste, gilt dies rechtlich als Entgelt für die Unterbringung. In diesem Fall ist ein Mietvertrag nötig und der Vermieter oder die Vermieterin muss der Untermiete zustimmen (s. unten). Zudem bedingt eine solche Vereinbarung einen Arbeitsvertrag und somit die Pflicht zur Leistung von Sozialversicherungsabgaben und bei einem Pensum ab 8 Stunden pro Woche die obligatorische Unfallversicherung für Berufs- und Nichtberufsunfälle.
Eine unentgeltliche Unterbringung kann grundsätzlich jederzeit mit einer angemessenen Frist beendet/gekündigt werden, wenn keine bestimmte Dauer vereinbart wurde. Bei der unentgeltlichen Unterbringung spielt es keine Rolle, ob es sich um die eigene Wohnung oder eine Mietwohnung handelt. Beachten Sie jedoch, dass die Vermittlungsstellen eine garantierte Mindestunterbringungsdauer von 3 Monaten verlangen.
Bei einer Unterbringen gegen Geld müssen Sie einen Miet- bzw. Untermietvertrag mit der geflüchteten Person vereinbaren und die Kündigungsfristen gemäss Gesetz beachten.
Am besten, Sie suchen das Gespräch mit den Beteiligten, versuchen zu schlichten und bitten die Nachbarinnen und Nachbarn um Verständnis. Bei berechtigten Beschwerden (zum Bespiel bei Verstössen gegen die Hausordnung oder bei Nachtruhestörungen etc.) sollten Sie zudem die Geflüchteten auf die geltenden Regeln hinweisen und sie bitten, diese zu befolgen.
Sollte sich die Situation nicht bessern, können Sie eine unentgeltliche Unterbringung mit einer angemessen Frist beenden. Bei einer entgeltlichen Unterbringung müssen Sie die Kündigungsfristen und -formalitäten einhalten. In diesem Fall empfiehlt es sich, bei einer ausserordentlichen Kündigung die für den Kanton oder den Bezirk zuständige Mietschlichtungsstelle anzufragen.
Ein gültiger nationaler (nicht schweizerischer) oder internationaler ausländischer Führerausweis berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber, in der Schweiz alle Fahrzeugkategorien zu fahren, für die der Ausweis ausgestellt wurde. Falls kein internationaler Führerausweis als Übersetzung mit dem nationalen Original-Führerausweis gezeigt werden kann, muss eine Übersetzung des nationalen Ausweises vorgewiesen werden können. Dies kann eine französische, deutsche, italienische oder englische Übersetzung sein, die durch einen offiziellen Dienst ausgestellt sein muss.
Personen mit einem ausländischen Führerausweis, die seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz wohnen und sich in dieser Zeit nicht länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben, müssen einen schweizerischen Führerausweis erwerben. Wer einen ukrainischen Führerausweises besitzt, muss hierfür eine Kontrollfahrt ablegen.
Für den berufsmässigen Personentransport gelten für Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Führerausweise erhöhte Anforderungen (Kontrollfahrt, Theorieprüfung etc.).
Detaillierte Infos sind unter folgendem Link des Bundes abrufbar: Führen eines Motorfahrzeugs in der Schweiz mit ausländischem Führerausweis.