Eine weitere wichtige Neuerung betrifft Ehepaare, die sich in laufenden Scheidungsverfahren befinden. Diese können sich bereits vor dem rechtskräftigen Scheidungsurteil vom Erbe ausschliessen. Für Konkubinatspartnerinnen und -partner bleibt hingegen alles unverändert, sie haben weiterhin keinen gesetzlichen Erbanspruch. Diese können mit einer
Todesfallrisiko-Versicherung optimal begünstigt werden. Neu fallen Vorsorgeguthaben der Säule 3a bei Banken und Versicherungen nicht in den Nachlass. Denken Sie also frühzeitig daran, Ihre Partnerin oder Ihren Partner oder speziell Begünstigte im Testament einzusetzen. Ohne Testament oder Erbvertrag erfolgt die gesetzliche Erbteilung.